Einfamilienhaus freistehend in Gangelt (Selfkant)
REIMANN&WOLFF Gangelt-Stadt: "Herrschaftliche Villa trifft grenzenlose Möglichkeiten."
599.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht
REIMANN&WOLFF Gangelt-Stadt: "Herrschaftliche Villa trifft grenzenlose Möglichkeiten."
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Ein Anwesen wie dieses begegnet Ihnen nur selten. Diese freistehende Villa in Gangelt-Stadt ist weit mehr als nur ein Zuhause – sie ist ein Statement, ein Ort von unvergleichlicher Ausstrahlung und geschichtsträchtigem Charme.
Schon das majestätische Entree lässt erahnen, was Sie erwartet: ein architektonisches Gesamtkunstwerk, das von den Anfängen des 20. Jahrhunderts geprägt und bis heute in seiner vollen Pracht bewahrt ist.
Das Treppenhaus, das sich wie ein kunstvolles Herzstück über die Ebenen erhebt, ist ein Schauplatz für Bewunderung und zugleich die Krönung dieser eindrucksvollen Residenz.
Hohe Decken bis zu 3,20 Meter, erlesene Parkettböden und original erhaltene Bodenfliesen schaffen eine Atmosphäre, die von Eleganz, Großzügigkeit und zeitloser Schönheit erfüllt ist.
Jede historische Innentür erzählt ihre eigene Geschichte und trägt zum einmaligen Gesamtbild bei.
Die Dimensionen dieses Hauses sind so außergewöhnlich wie seine Möglichkeiten: Ob als prachtvolles Einfamilienhaus, als großzügiges Domizil für mehrere Generationen oder als repräsentativer Ort für Wohnen und Arbeiten in Kombination mit Ihrer Praxis oder Kanzlei – hier eröffnen sich Ihnen Räume, die weit mehr sind als bloße Quadratmeter.
Das bereits teilweise ausgebaute Dachgeschoss hält zusätzliche Reserven bereit, die Ihre Visionen vollenden können.
Die ĂĽppige Gartenanlage bietet Ihnen reichlich Raum zur Entfaltung und kann nach Ihren Vorstellungen veredelt werden.
Aufgrund der Grundstücksgröße und der besonderen Lage eröffnet sich zudem die Möglichkeit, den hinteren Grundstücksteil separat als Baugrundstück zu nutzen und mit zusätzlicher Bebauung ein weiteres Potenzial zu erschließen.
Dieses Herrenhaus ist ein echtes Unikat – geschaffen für Menschen, die sich das Besondere gönnen, das Repräsentative schätzen und ein Zuhause suchen, das Eleganz, Stil und Geschichte in einzigartiger Weise vereint.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
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B
C
D
E
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G
351,3 kWh/(m²*a)
Ausstattung
Zur Ausstattung dieses eindrucksvollen Herrenhauses gehören zahlreiche Elemente, die seine repräsentative Erscheinung unvergleichlich machen. Besonders hervorzuheben ist das vollständig aus Holz gefertigte Treppenhaus, das wie ein kunstvolles Zentrum alle Ebenen miteinander verbindet und Besucher gleichermaßen beeindruckt wie begeistert.
Raumhöhen zwischen 2,70 und 3,20 Metern verleihen den großzügigen Zimmern ihre erhabene Wirkung, während historische Innentüren, edle Parkettböden und kunstvolle Fliesenböden die Eleganz vergangener Zeiten lebendig erhalten.
Ergänzend zu diesen wertvollen Stilelementen verfügt das Haus über eine Öl-Zentralheizung mit Warmwasserbereitung aus dem Jahr 1997 sowie über Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen, eingebaut im Jahr 1992.
Besonders hervorzuheben ist, dass der reale Heizölverbrauch in der Praxis deutlich günstiger ausfällt, als es der Energieausweis vermuten lässt – ein weiterer Pluspunkt, der das Anwesen attraktiv abrundet.
Die Installationen, wie beispielsweise die Elektrik, wurden im Laufe der Jahre bedarfsgerecht angepasst, eine genaue zeitliche Einordnung ist jedoch nicht möglich.
Für künftige Eigentümer bietet sich somit die Möglichkeit, das historische Ambiente nach eigenen Vorstellungen mit modernen Komfortansprüchen zu verbinden und diesem außergewöhnlichen Anwesen ein weiteres Kapitel seiner Geschichte hinzuzufügen.
Lagebeschreibung
Gangelt vereint ländliche Idylle mit lebendiger Infrastruktur und bietet Ihnen ein Umfeld, das gleichermaßen erholsam wie praktisch ist. Die charmante Stadt im westlichsten Teil von Nordrhein-Westfalen, unweit der niederländischen Grenze, begeistert mit ihrer historischen Altstadt, malerischen Gassen und einer bewegten Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht.
Hier genießen Sie die Vorzüge einer gewachsenen Gemeinde: vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, eine sehr gute medizinische Versorgung sowie ein breit gefächertes Bildungs- und Freizeitangebot.
Familien profitieren von Schulen, Kindergärten und einem aktiven Vereinsleben, während Naturliebhaber die umliegenden Landschaftsschutzgebiete, Rad- und Wanderwege schätzen, die bis in die benachbarten Niederlande führen.
Dank der guten Verkehrsanbindungen erreichen Sie die umliegenden Städte Heinsberg, Aachen oder Mönchengladbach ebenso komfortabel wie die niederländischen Metropolen Maastricht und Roermond.
Damit verbindet Gangelt eine ruhige, grüne Wohnlage mit einer hohen Lebensqualität und einer internationalen Ausrichtung.
Ein Ort, an dem Sie Lebensfreude, Kultur und Natur in perfekter Balance erleben.
Sonstige Angaben
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 17 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium (HS) - 47 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 4 Fahrradminuten
Grundschule - 7 Fahrminuten
Kindergarten - 1 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 5 Gehminuten
DĂĽsseldorf - 64 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten
Aachen - 35 Fahrminuten
UNSERE HINWEISE:
- Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
- Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
- Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTĂśMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
AuĂźerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG fĂĽr Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
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