Mehrfamilienhaus in Harsum
347.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
Volksbank eG
Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Kennedydamm 10
31134 Hildesheim
Zweifamilienhaus mit Perspektive - Kapitalanlage & Eigennutzung in Harsum
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Dieses Zweifamilienhaus aus dem Jahr 1972 bietet ca. 168 m² Wohnfläche auf einem ca. 424 m² großen Grundstück. Die Immobilie ist aktuell vermietet und erzielt monatliche Einnahmen von 855 €. Die Dachgeschosswohnung wird zum 01.09. frei und ermöglicht Eigennutzung oder Neuvermietung. Das Haus wurde regelmäßig modernisiert: 2005 wurden Dach und Fassade gedämmt, die Fenster zwischen 1991 und 1994 erneuert und 2011 beide Bäder renoviert. Die Ausstattung ist gepflegt, die Raumaufteilung funktional und familienfreundlich.
Eine solide Immobilie mit guter Substanz – ideal für Anleger oder Selbstnutzer mit Blick auf Zukunftspotenzial.
Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns, Ihnen dieses vielseitige Objekt präsentieren zur dürfen.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
E
165,3 kWh/(m²*a)
G
H
Ausstattung
- Zweifamilienhaus
- Baujahr 1972
- Grundstück ca. 424 m²
- Wohnfläche ca. 168 m²
- vermietet
- Wohnung im DG zum 01.09. frei
- Mieteinnahmen akt. 855 Euro mtl.
- 2005 Dämmung Dach
- 2005 Außenfassade gedämmt
- 2011 Bäder renoviert
- Fenster 1991-1994 erneuert
Lagebeschreibung
Harsum liegt im Landkreis Hildesheim und bietet eine ruhige, familienfreundliche Wohnlage mit guter Anbindung an Hildesheim (ca. 10 Min.) und Hannover (ca. 25 Min.). Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und Kitas befinden sich direkt im Ort. Die Anbindung an den Nahverkehr sowie die B6 und A7 ist hervorragend. Die grüne Umgebung lädt zu Freizeitaktivitäten ein – ideal für Familien, Pendler und Kapitalanleger.
Sonstige Angaben
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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