Wohn-Grundstück in Buggingen (Buggingen (Kernort))
156.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
VON POLL IMMOBILIEN Neuenburg am Rhein - KAPPELER GMBH
Breisacher Straße 9
79395 Neuenburg am Rhein
Grundstück in ansprechender Wohnlage
Details
Bausubstanz & Energieausweis
Ausstattung
Wohnbaugrundstück in schöner Lage
Preis pro Quadratmeter EUR 500,00
Projektiertes Bauvorhaben
Festpreise
Freie Planung noch möglich
gehobene Ausstattung
Wärmepumpe mit kontrollierter Be- und Entlüftung
PV mit Speicher
Lagebeschreibung
Die Gemeinde Buggingen im Süden Deutschlands zählt rund 4.100 Einwohner. Auf halber Strecke zwischen Basel und Freiburg auf Höhe der Stadt Müllheim gelegen, ist Buggingen verkehrstechnisch gut erschlossen. Eine ausgezeichnete Infrastruktur und ein hoher Wohnwert zeichnen den landwirtschaftlich geprägten Ort im Süden der Oberrheinischen Tiefebene aus. Neben dem Weinbau bilden expandierende Unternehmen und ein wachsendes Fremdenverkehrsangebot die wirtschaftliche Basis der Gemeinde.
Unsere Ortsteile Buggingen und Seefelden mit Betberg haben bis zu ihrem Zusammenschluss im Jahre 1974 eine eigene geschichtliche Entwicklung erlebt, die bis auf die Alemannenzeit zurückgeht. Buggingen wurde 778 erstmals urkundlich erwähnt. Betberg feierte im Jahre 1989 das 1.200-jährige Bestehen.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
MAKLERCOURTAGE: Die Höhe der vom Käufer bei Abschluss eines KAUFVERTRAGS zu entrichtende Provision/Maklercourtage beträgt im Falle des Erwerbs einer Immobilie: 3,57 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises.
Diese Provision/Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluss des Kaufvertrages.
Die von Poll Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
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