Wohn-Grundstück in Willingen (Upland) (Willingen)
Freiraum für Ihr Wohnprojekt – auch Ferienhaus an der Straße möglich
180.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
VON POLL IMMOBILIEN Brilon - Bürmann & Goeke Immobilienkonzepte GmbH
Friedrichstraße 1a
59929 Brilon
Freiraum für Ihr Wohnprojekt – auch Ferienhaus an der Straße möglich
Details
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein ca. 500 m² großes, unerschlossenes Baugrundstück in zentraler Lage von Willingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Willingen Nr. 4 „Ortslage“ und ist als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Es eignet sich sowohl für dauerhaftes Wohnen als auch für touristische Nutzung.
Die Erschließung ist noch nicht erfolgt, jedoch verlaufen alle relevanten Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) an zwei angrenzenden Straßenseiten. Dadurch ergibt sich künftig eine flexible Möglichkeit zur individuellen Erschließung und Gestaltung der Zufahrt – ein klarer Vorteil für kreative Bauherren.
Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Ferienappartements. Dank der zentralen Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, ärztliche Versorgung sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen bequem fußläufig oder per Fahrrad erreichbar.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und das überregionale Straßennetz ist sehr gut. Willingen ist zudem bekannt für sein breites Natur- und Freizeitangebot – ein Pluspunkt für Eigennutzer wie auch für Investoren mit Vermietungsabsicht.
Das unbebaute Grundstück bietet mit seiner offenen Planungslage und der Widmung als Mischgebiet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Wer einen Standort mit Entwicklungspotenzial, zentraler Lage und attraktiver Perspektive sucht, findet hier eine überzeugende Gelegenheit.
Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bausubstanz & Energieausweis
Ausstattung
ca. 500 m² unerschlossenes Baugrundstück, - alle Leitungen liegen auf zwei Straßenseiten, so dass die Zufahrt frei gewählt werden kann
Eine Besonderheit dieser Ausweisung ist die ausgewogene Nutzungsmöglichkeit: Ferienwohnungen und Ferienwohnungshäuser waren in diesem Bereich bis 31. Juli 2025 allgemein zulässig. Nach aktuellem Stand der Planung beabsichtigt die Gemeinde, auch künftig keine weitergehenden Festsetzungen vorzunehmen, sodass eine langfristige Nutzungsflexibilität gesichert wird.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich aus dieser Information keine Rechtsansprüche ergeben, da wir nicht befugt sind rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen, da die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis Waldeck-Frankenberg ansässig ist.
Lagebeschreibung
Mitten im Grünen - so präsentiert sich Willingen im Hochsauerland, umgeben von Wäldern, Hochheidelandschaften, Wiesen und Feldern, am Fuße des Ettelsberges, auf einer Höhe von 838 Metern. Dieser wunderschöne heilklimatische Kurort liegt in Nordhessen, an der Grenze zu NRW, zwischen Brilon und Korbach. Willingen ist wegen seiner vielfältigen Umgebung und der ausgezeichneten Infrastruktur besonders beliebt und nicht nur durch das jährlich stattfindende internationale Skispringen bekannt. Der Ferienort steht gleichermaßen für Tradition, Modernität, Tourismus, vielfältige Sportangebote und insbesondere für Naturverbundenheit. Mit dem Uplandsteig und Rothaarsteig entdecken Sie die vielleicht schönste Wanderregion in ganz Deutschland. Natur, Sport, Erholung auf hohem Niveau, Vielfalt und Qualität machen Willingen zu einem der führenden Urlaubsorte, über das Sauerland hinaus. Es erwarten Sie besondere Highlights und jährlich wiederkehrende Top-Events, wie das international bekannte FIS-Weltcup-Skispringen, das Mountainbike-Festival, die Alphornmesse und Open-Air-Konzerte. Unterschiedlichste Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten, lassen kaum Wünsche offen. Wie z.B. Hochheideturm, Ettelsberg-Kabinenbahn, Mountainbike-Arena, K1 Sesselbahn, Sommerrodelbahn, ganzjährig geöffnete Eislaufhalle, Lagunen-Erlebnisbad mit Saunalandschaft, Kletterhalle, Minigolfanlagen... Sie können Tennis- oder Fußball spielen, mit dem Gleitschirm ins Tal fliegen, reiten oder auf den zahlreichen Skilanglaufloipen und unterschiedlichen Skipisten, mit insgesamt 16 Skiliften teils mit Flutlicht, Wintersport betreiben. Willingen zeichnet sich auch durch sein Heilklima aus. Das Kneippheilbad ist ein begehrter Wohnort, der gleichermaßen alle Altersgruppen anspricht. Auch Familien finden ideale Bedingungen vor. Sportplätze, Kindergarten, Grundschule und alle weiterführenden Schulen, befinden sich direkt im Ort. Ebenso Ärztehäuser, gehobene Einzelhandelsgeschäfte und sehr gute Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Urige Cafés, gemütliche Biergärten und gute Restaurants liegen in unmittelbarer Umgebung und laden zum spontanen Verweilen ein. Ob Sie nun feiern, sich gastronomisch verwöhnen lassen, wandern oder sportlich aktiv sein möchten - in Willingen können Sie zu allen Jahreszeiten, ein breitgefächertes Angebot entdecken, wie es selten zu finden ist! Natürlich können Sie auch einfach nur Ihre Seele baumeln lassen und das Leben mit allen Sinnen genießen. In Willingen finden Sie eine ideale Kombination aus urbanem Leben und grüner Idylle, wo Ruhe und Entspannung nicht zu kurz kommen. Das alles macht diesen traumhaft gelegenen Kurort zu einem äußerst attraktiven Wohnort.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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