Bungalow in Molbergen
Ideal für Jung und Alt! Charmanter Bungalow mit Garage im Herzen von Molbergen!
299.000 €
Kaufpreis
115,12 m²
4 Zi.
Gewerblicher Anbieter
VR-Bank in Südoldenburg eG
Hauptstr. 43
49681 Garrel
Ideal für Jung und Alt! Charmanter Bungalow mit Garage im Herzen von Molbergen!
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Herzlich willkommen in Ihrem neuen Zuhause!
Dieser Bungalow überzeugt mit einem gut durchdachten Grundriss – ideal für Familien mit Kindern und auch für ältere Menschen, die komfortables Wohnen ohne Treppen schätzen.
Ihr neues Zuhause wurde im Jahr 1994 auf einem ca.. 798,00 m² großen Grundstück errichtet. Mit rund 115,00 m² Wohnfläche und zusätzlichen ca. 33,00 m² Nutzfläche bietet es viel Platz zum Wohlfühlen:
Im Eingangsbereich befinden sich Gäste-WC und Garderobe. Das helle und großzügige Wohn- und Esszimmer lädt zum Verweilen ein und bietet direkten Zugang zur überdachten Terrasse.
Die Küche liegt neben dem Hauswirtschaftsraum, in dem Waschmaschine, Trockner und weitere Haushaltsgeräte Platz finden.
Der private Schlafbereich umfasst drei gemütliche Zimmer sowie ein komfortables Vollbad.
Eine Holztreppe führt Sie ins nicht ausgebaute Dachgeschoss. Es wird aktuell nur als Bodenraum genutzt.
Der Seiteneingang führt Sie in den Vorraum zur Garage. Von der Garage haben Sie ebenfalls Zugang in den Garten. Ihr großer Garten ist pflegeleicht angelegt, und lässt sich nach Ihren Vorstellungen gestalten.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
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Lagebeschreibung
Sie wohnen angenehm ruhig und zentrumsnah in Molbergen. Molbergen ist eine wachsender familienfreundliche Gemeinde und zählt aktuell rd. 7.700 Einwohner. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken sowie Sport- und Freizeitangebote befinden sich direkt vor Ihrer Haustür. Molbergen
verfügt zudem über mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine weiterführende Schule.
Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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