Zinshaus / Renditenobjekt in Frankfurt am Main (Seckbach)

Keller
Garage/­Stellplatz

Wohnensemble aus zwei Mehrfamilienhäusern mit Baugrundstück

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1.750.000 €

Kaufpreis

687 m²

60389 Frankfurt am Main

Gewerblicher Anbieter

VON POLL IMMOBILIEN Frankfurt am Main - Doris Jedlicki
Feldbergstraße 35
60323 Frankfurt

Details

Grundstücksfläche
1.294 m²
Typ der Gewerbeimmobilie
Zinshaus / Renditenobjekt
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Objektzustand
Sanierungsbedürftig
Baujahr
1965

Kosten

Kaufpreis
1.750.000 €
Käuferprovision
Käuferprovision 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
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Stellplätze

Stellplatztyp
Garage
Anzahl
3

Objektbeschreibung

Die beiden Wohnhäuser umfassen insgesamt zehn Wohneinheiten mit einer vermietbaren Gesamtfläche von 687 m².


Die aktuelle Jahreskaltmiete beträgt 68.736 €, inklusive der Garagen. Bei Vollvermietung kann eine Jahreskaltmiete von 93.696 € erzielt werden. Zwei Wohneinheiten stehen nach Verkauf für eine Neuvermietung zur Verfügung.


Ein Gebäude wird über eine im Jahr 2021 erneuerte Gaszentralheizung beheizt, das andere über eine im Jahr 2022 erneuerte Ölzentralheizung.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

Baujahr
1965
Objektzustand
Sanierungsbedürftig
Wesentlicher Energieträger
GAS
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ölheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Gültig bis
17.09.2035
Energieverbrauchskennwert
106 kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse
D

Lagebeschreibung

Seckbach liegt fünf Kilometer nordöstlich der Innenstadt Frankfurts zu Füßen des Lohrbergs. Die Lage ist geprägt durch den Gegensatz zwischen dem historischen Ortskern mit Fachwerkhäusern im Tal und den nördlich und westlich am Atzelberg angrenzenden gehobenen Wohnanlagen auf südexponierten Hängen.
Alt-Seckbach hat sich sein ganz eigenes Flair mit gemütlichen Lokalen und Restaurants bewahren können.


Über die Autobahnabfahrt Friedberger Landstraße gelangen Sie auf der A661 in die City. Zwei Buslinien fahren zur U4-Endstation mit Anschluss in Richtung Konstablerwache/Römer. Ebenso erhalten Sie Anschluss an die Linie U7. Eine weitere Buslinie bedient das Gewerbegebiet.


Sonstige Angaben

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.


HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.


UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.


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Feldbergstraße 35
60323 Frankfurt

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-1107846
25 001 078