Eine private Ladestation ist für Besitzer von Elektroautos wichtig. Doch es ist teils höchst kompliziert, diese zu installieren – denn bei gemeinschaftlich genutzten Flächen müssen bislang alle Miteigentümer zustimmen. Mit einer Reform des Wohneigentumsgesetzes soll das nun ein Ende haben.
Wer sich aktuell in Deutschland ein Elektroauto zulegt und eine private Ladestation installieren möchte, hat es nicht leicht. Denn wenn die auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen stehen soll, dann müssen alle Miteigentümer zustimmen. Das aufwendige Verfahren kostet oft Zeit – und bleibt nicht selten erfolglos.
Damit soll jedoch bald Schluss sein. Denn die Bundesregierung hat Ende April eine Reform des sogenannten Wohneigentumsgesetzes (Link führt zu PDF ) beschlossen. In der Novelle ist geplant, für jeden Bürger ein Anspruch auf eine Ladesäule zu verankern. Auch Mietern steht demnach im Grundsatz dieser Anspruch zu.
Wohngeintumsgesetz wird Herausforderungen nicht mehr gerecht
Das Wohneigentumsgesetz (WEG) stammt aus dem Jahr 1951. Ziel sei es damals gewesen, den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb des Eigenheims zu ermöglichen, heißt es von der Bundesregierung.
Diese Ziele hätten nichts an ihrer Aktualität verloren. "Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert." Das WEG werde den Herausforderungen in vielen Fällen aktuell nicht gerecht.
Die Schwerpunkte der Reform des Wohneigentumsgesetzes:
Jeder Wohnungseigentümer soll einen Anspruch darauf haben, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug zu errichten. Außerdem soll er den Anspruch auf barrierefreien Um- und Ausbau sowie für einen Glasfaseranschluss bekommen. Nicht nur die Kosten für den Einbau, sondern auch die Folgekosten soll der bauwillige Eigentümer tragen.
Auch Mieter sollen diesen Anspruch bekommen, wenn sie auf eigenen Kosten eine Ladesäule installieren oder barrierefrei um- und ausbauen möchten. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen sie realisieren können. Dieser Anspruch gilt nicht, wenn die "bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann".
Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften sollen außerdem effizienter und transparenter werden.
Die Wohneigentumsgesetz-Reform soll laut Medienberichten bereits im Herbst 2020 in Kraft treten. Bislang mussten einer baulichen Veränderungen, die in die Bausubstanz eingreifen, 75 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen. Diese mussten außerdem mehr als die Hälfte des Eigentums auf sich vereinen.