Modernisieren | Expertentipp

Mit Solarthermie Warmwasser erzeugen: Bin ich dann steuerpflichtig?


Ein Nutzer fragt sich, ob er steuerpflichtig wird, wenn er mit einer Solarthermie-Anlage Warmwasser erzeugt. Unsere Experten wissen die Antwort.

  1. Keine Steuerpflicht bei Eigenverbrauch

Ein Nutzer hat sich mit folgender Frage an uns gewandt: "Ist man steuerpflichtig, wenn man mit Solarthermie Warmwasser erzeugt? Also so ähnlich, als ob man nicht selbst genutzten Strom ins öffentliche Stromnetz speist?"

Die Wohnglück-Experten antworten:

Solarthermieanlagen zur Trinkwassererwärmung sind – wenn auch in sehr vereinfachter Form – schon lange bekannt. Vor allem in Südeuropa waren schwarz angestrichene Wasserspeicher auf dem Dach als Vorratsbehälter für Duschwasser noch in den 1980er-Jahren weit verbreitet. Heutige Solarthermieanlagen zur Trinkwassererwärmung sind technisch weiter entwickelt, sehr zuverlässig und weit effizienter als ihre Vorgänger.

In auf dem Dach montierten Solarkollektoren wird eine spezielle Solarflüssigkeit erhitzt, deren Wärmeenergie zum Beheizen des Warmwasserspeichers genutzt wird. Außerdem benötigt man eine Solarpumpe, die die erwärmte Solarflüssigkeit aus den Kollektoren zum Speicher und anschließend wieder zurück in die Solarkollektoren pumpt. In der einfachsten Ausführung wird das warme Brauchwasser direkt aus dem Speicher entnommen. Daneben sind noch andere Varianten gebräuchlich, bei denen das Trinkwasser und das Heizungswasser getrennt bleiben.

Keine Steuerpflicht bei Eigenverbrauch

Eine Solarthermieanlage, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzt wird, kommt mit einer Kollektorfläche von etwa ein bis eineinhalb Quadratmetern pro Person aus.

Steuerpflichtig wird man nur, wenn man Strom aus seiner Solaranlage in das öffentliche Netz einspeist. Wenn man den gewonnenen Strom selbst verbraucht, ist man auch nicht steuerpflichtig. Da ihr euer warmes Wasser nur selbst verbrauchen könnt, seid ihr auch nicht steuerpflichtig.

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