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Schrebergarten-Mythen: Was ist dran an den Kleingarten-Klischees?

Es gibt zahlreiche Schrebergarten-Mythen, zum Beispiel: Kleingärtner sind alt und mögen keine Kinder. Außerdem ist in Schrebergärten fast alles verboten: kein Übernachten, keine Feiern, kein Spaß. Aber stimmt das wirklich?

Wir zeigen euch, was tatsächlich hinter den sieben größten Schrebergarten-Mythen steckt.

Mythos 1: Schrebergärten sind nur für Spießer

Kleingärtner werden ganz oft mit Spießern jenseits des Pensionsalters gleichgesetzt. Das stimmt so längst nicht mehr. Immer häufiger suchen, vor allem in der Großstadt, die jüngeren Generationen nach einem Platz in der Kolonie.

"Das Durchschnittsalter der Mitglieder in den befragten Vereinen und Verbänden", so ein Ergebnis der Studie "Kleingärten im Wandel" des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, "hat sich in den letzten Jahren verringert. Wesentlicher Grund dafür ist die stärkere Nachfrage von jungen Haushalten, meist Familien mit Kindern, die zudem internationaler werden."

Mythos Schrebergarten: Vater begutachtet mit zwei kleineren Kindern die Pflanzen.
Die Schrebergarten-Pächter werden immer jünger. Gerade Familien entdecken die Kleingärten als Orte der Erholung und Freizeitgestaltung.

Mythos 2: Ein Schrebergarten ist günstig

Ein Mythos, der soweit stimmt. Denn einen Kleingarten zu pachten ist vergleichsweise kostengünstig. Da gibt es sogar eine Art Mietbremse. Laut Bundeskleingartengesetz darf "die Pacht höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau" betragen.

Der durchschnittliche Pachtzins in Deutschland für Schrebergärten liegt laut des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bei 18 Cent pro Quadratmeter und Jahr. Ein 400 Quadratmeter großer Schrebergarten kostet im Schnitt also rund 72 Euro Pacht.

Allerdings sind die Unterschiede zwischen Ost und West sowie Stadt und Land groß. So liegt zum Beispiel die Pacht für vom Kleingartenverband München betreute Parzellen bei 0,42 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Beim Kleingartenverein "Kanenaer Weg" e.V. in Halle/Saale sind es dagegen nur 0,18 Euro.

Wichtig: Zum Pachtzins kommen zusätzlich noch jeweils die Kosten für Versicherung, Strom, Wasser und den Mitgliedsbeitrag. Mehr zu den Kosten, die für einen Schrebergarten anfallen, lest ihr in unserem Artikel "Was kostet ein Schrebergarten?".

Trotzdem: Alles in allem ist so ein Schrebergarten ein vergleichsweise günstiges Hobby.

Mythos 3: Endlos lange Wartelisten für neue Pächter

Endlos lange Wartelisten für die Pacht eines Schrebergartens sind in vielen Teilen der Bundesrepublik Realität. Selbst außerhalb der Großstädte sind Kleingärten oft Mangelware geworden. Der Ansturm auf die Rückzugsorte im Grünen ist riesig – allerdings nicht überall.

In Hamburg gibt es beispielsweise beim Heimgartenbund Altona e.V. für die insgesamt 238 Parzellen über 330 Bewerber. Die Wartezeit beträgt für die Interessenten hier fünf bis sieben Jahre! In Berlin warten mehr als 12.000 Bewerber drei bis fünf Jahre auf einen Kleingarten, in München je nach Anlage sogar bis zu zehn Jahre. Dagegen gibt es in den östlichen Bundesländern in der Regel weit mehr Gärten als Bewerber.

Unser Tipp: Wer nicht so lange warten will oder sich nicht sicher ist, ob er als Schrebergärtner taugt: Auf datschlandia.de könnt ihr euch als "Saison-Gärtner" anmelden und bei einem Kleingärtner in eurer Nähe als Teilzeitkraft einsteigen und das "Schrebern" üben.

Mythos 4: Schrebergärtner mögen keine Kinder

Kinder sind im Schrebergarten nicht gern gesehen. Dieser Mythos ist falsch! Laut dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung sind in fast jedem zweiten Verein mindestens 20 Prozent der Gärten an Haushalte mit Kindern vergeben. Darüber hinaus hat sich der Anteil an Familien in rund 70 Prozent der befragten Vereine in den vergangenen Jahren weiter erhöht.

Und: Viele Vereine ermöglichen es Kindern aus Kitas und Schulen, auf den Flächen naturnah zu lernen. In zahlreichen Städten werden für die Kleingärten sogar gesonderte Spielplatz-Konzepte entwickelt. Trotzdem solltet ihr euch vor dem Pachten eines Schrebergartens erkundigen, was in Sachen Bau von Baumhütten und Spielanlagen für den Nachwuchs im Garten erlaubt ist.

Mythos 5: Ich darf im Schrebergarten nicht das pflanzen, was ich möchte

Was ihr im Schrebergarten pflanzen dürft und was nicht, ist zwar klar geregelt. Es gibt aber durchaus auch Spielräume.

Wenigstens ein Drittel der Fläche eines Schrebergartens ist laut Bundeskleingartengesetz für Beete, Obstbäume und -sträucher gedacht. Ein weiteres Drittel könnt ihr baulich nutzen, etwa für eine (maximal 24 Quadratmeter große) Laube und für Wege. Das letzte Drittel ist dann für Zierpflanzen wie Blumen oder eine Rasenfläche reserviert.

Insofern ist die Aufteilung schon ziemlich reguliert. Aber: Bei Obst- und Gemüseauswahl seid ihr in der Regel in eurer Wahl ziemlich frei. Bei Ziergehölzen, Hecken und Bäumen kommt allerdings oft die Vereinssatzung ins Spiel. Und die verbietet schon mal die eine oder andere Art. Trotzdem: Normale Kleingartenvereine lassen euch bei der Wahl der Pflanzen noch ausreichend Möglichkeiten.

Mythos Schrebergarten: Akkurates Pflanzenbeet wird bewässert
Was darf ich eigentlich im Schrebergarten anbauen? Ist gibt zwar zahlreiche Regeln, aber auch viele Möglichkeiten.

Mythos 6: Übernachten und feiern im Schrebergarten ist verboten

Auch Kleingärtner feiern ihre Feste. Wenn ihr eure Laube zur Partylocation umfunktioniert, dann ladet nach Möglichkeit die Nachbarn mit ein. In der Regel sehen die Vereinssatzungen aber eine Nachtruhe ab 22 Uhr vor. Gleiches gilt für die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr.

Das Übernachten in der eigenen Datsche ist grundsätzlich okay. Seine Mietwohnung kündigen und in die Laube einziehen, ist aber ganz klar untersagt. Nach Paragraph 9 des Bundeskleingartengesetzes riskiert ihr eine Kündigung, wenn ihr die Laube zum dauerhaften Wohnen nutzt. Wo genau die Grenze der Dauer des Aufenthalts liegt, ist allerdings nicht exakt definiert.

Mythos 7: Schrebergärtner haben mehr Pflichten als Rechte

Ob das Leben in einem Kleingartenverein überreguliert ist, das ist Ansichtssache. Fakt ist, dass es gleich mehrere Regelwerke gibt, die für den Kleingärtner relevant sind. Diese wären:

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • Vereinssatzung des jeweiligen Kleingartenvereins
  • Kleingartenverordnung der Stadt oder Gemeinde
  • Bauvorschriften der Kommune
  • Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Die persönliche Freiheit endet in allen Schrebergärten dort, wo die Gartenordnung anfängt. Hecken stutzen, Rasen mähen, Gemüse anbauen und Gemeinschaftsarbeit sind nur einige der Pflichten des Pächters.

Auch die Auswahl, Anzahl und Höhe von Ziergehölzen, Bäumen und Hecken ist üblicherweise in der Satzung des Kleingartenvereins genauestens geregelt. Die Regeln gelten aber für alle, und wer sich sich seinen Garten als individuellen Rückzugsort mit Pool, mannshoher Hecke und bestens ausgestatteter Laube vorstellt, der ist im Kleingarten falsch aufgehoben.

Quellen: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Kleingärten im Wandel, Bundeskleingartengesetz

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