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18 neue Gesetze und Regelungen: Das ändert sich 2025

Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen wird ausgeweitet 

Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) sind bei Einfamilienhäusern bereits seit einigen Jahren steuerbefreit. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien galt bisher eine Obergrenze von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grenze nun auf alle Gebäude ausgeweitet. Durfte ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen bisher eine Leistung von bis zu 45 kWp haben, um unter die Steuerbefreiung zu fallen, darf die PV-Anlage künftig eine Leistung von 90 kWp haben. Die neue Regelung gilt nur für Anlagen, die ab Januar 2025 gekauft und in Betrieb genommen werden. 

PV-Strom: Einspeisevergütung sinkt 

Falls du 2025 beabsichtigst, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhältst du ab Februar weniger Geld für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird ab Februar 2025 alle sechs Monate um 1 Prozent gesenkt. Für alle, die bereits eine PV-Anlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts, da die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre gilt. 

5 Bundesländer erweitern die Solarpflicht 

Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein weiten 2025 jeweils ihre gesetzlichen Solarpflichten aus: Eigentümer von neuen Wohngebäuden müssen zukünftig Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach installieren und betreiben. In der Regel ist der Zeitpunkt des Bauantrags maßgeblich. In Bayern gilt ab dem 1. Januar 2025 zwar keine richtige Solarpflicht, allerdings eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für neue Wohngebäude als auch für bestehende Immobilien, deren Dachhaut erneuert wird. In Niedersachsen wiederum greift die Solarpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. In Bremen gilt die Solarpflicht bei privaten Neubauten erst ab Juli 2025. Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmetern und untergeordnete Gebäudeteile wie Garagen, Carports oder Schuppen sind überall ausgenommen. 

CO₂ -Preis steigt weiter: Fossiles Heizen wird teurer 

Seit 2021 wird auf Benzin, Diesel, Erdgas und Erdöl eine CO₂-Steuer fällig, die jährlich ansteigt. Der von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt 2025 nun von 45 Euro pro Tonne auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Dadurch wird nicht nur das Tanken teurer, sondern auch Hausbesitzer und Mieter, die mit Gas, Öl oder Fernwärme heizen, müssen zukünftig mehr zahlen. Falls du zur Miete wohnst, musst du die CO₂-Bepreisung in der Betriebskostenabrechnung nicht allein tragen: Seit letztem Jahr müssen sich Vermieter anteilig an den zusätzlichen Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligen. Mit der CO₂-Steuer sollen Emissionen gesenkt und Anreize für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen geschaffen werden. 

Gasnetzentgelte steigen deutlich an 

Haushalte mit Gasheizung müssen sich 2025 auf steigende Preise und dementsprechend höhere Gaskosten einstellen. Grund dafür sind steigende Großhandelspreise und Netzgebühren. Netzentgelte werden für den Betrieb und die Instandhaltung der Leitungen erhoben. Aber auch Zählerinstallation, Ablesung und Abrechnung sind in diesen Kosten enthalten. Gründe für die Preissteigerung erklärt die Bundesnetzagentur unter anderem mit der gesunkenen Nachfrage nach Gas. 

Stromumlagen steigen deutlich 

Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen um 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das jährliche Mehrkosten von etwa 40 Euro. Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der Netznutzung: In der Vergangenheit wurden Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom produziert wird, durch hohe Verteilernetzentgelte überproportional belastet. Nun sollen die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit gerechter verteilt werden. 

Smart Meter ersetzen alte Stromzähler 

Ab 2025 kann jeder Haushalt in Deutschland einen digitalen Stromzähler erhalten. Die sogenannten Smart Meter sind intelligente Messsysteme, die den eigenen Stromverbrauch transparenter machen und eine genauere Abrechnung ermöglichen. Dabei erfassen die Stromzähler nicht nur wie viel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zudem können sie Daten automatisch versenden, was das manuelle Ablesen ersetzt. Haushalte, die mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen, sind ab 2025 in Deutschland zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Das gilt auch für Solaranlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung sowie für steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Der Einbau von Smart Metern soll die Energieeffizienz fördern und die Nutzung von dynamischen Stromtarifen fördern. 

Mehr über Kosten und Nutzen intelligenter Stromzähler erfährst du hier. 

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Dynamische Stromtarife müssen überall erhältlich sein 

Ab Januar 2025 müssen alle Stromanbieter in Deutschland allen Haushalten mit einem intelligenten Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Dabei handelt es sich um Stromtarife, deren Arbeitspreis nicht fest ist, sondern sich nach dem Börsenstrompreis richtet. In der Regel ändern sich die Preise bei diesen Tarifen stündlich. Diese können für Haushalte geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Das betrifft beispielsweise Haushalte mit einem E-Auto, Batteriespeicher oder mit einer Wärmepumpe. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale eignen sich die zeitvariablen Stromtarife für viele Haushalte eher nicht, da sie den Verbrauch nicht flexibel verlagern können. Zudem tragen die Verbraucher damit auch das Risiko von schwankenden Strompreisen. 

Förderung für barrierefreies Umbauen endet 

Während Antragsteller, die ihr Haus oder ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen wollen, bis 2023 noch 5.000 Euro Zuschuss von der staatlichen KfW-Bank erhielten, wurde die Förderung 2024 um die Hälfte auf 2.500 Euro gekürzt. 2025 lässt die Bundesregierung die Förderung für altersgerechtes Umbauen nun wohl auslaufen. Im Regierungsentwurf zum neuen Bundeshaushalt sind Mittel für die Finanzierung von bereits erfolgten Förderzusagen enthalten, jedoch nicht für Neuzusagen. 

Tariferhöhungen im Handwerk 

Aus jüngsten Tarifverhandlungen geht hervor, dass in einigen Handwerksbranchen 2025 die Löhne steigen werden. Im Bauhauptgewerbe steigen die Gehälter und Löhne ab April 2025 um 4,2 Prozent im Westen und um 5 Prozent im Osten. In der 1. Lohngruppe wird bundeseinheitlich um 5 Prozent erhöht. Im Elektrohandwerk wird der Branchenmindestlohn auf 14,41 Euro angehoben. Für ungelernte Kräfte liegt der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk ab 2025 bei 14,35 Euro, für gelernte Arbeitnehmer bei mindestens 16 Euro und für tariflich Beschäftigte soll der Stundenlohn ab Oktober auf 22,51 Euro ansteigen. Da die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien noch ihre Zustimmung erteilen müssen, sind die Anpassungen noch nicht endgültig. Im Gebäudereiniger-Handwerk wird der Mindestlohn auf 14,25 Euro erhöht, für Glas- und Fassadenreinigung auf mindestens 17,65 Euro. 

Strengere Regeln für Kaminöfen 

Ab 2025 müssen Kamin- und Holzöfen die in der Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegten Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte einhalten: Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, dürfen dann maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Werden sie bis zum 31. Dezember 2024 nicht entsprechend nachgerüstet oder stillgelegt, können bei Nutzung Bußgelder drohen. 

Mehr zu dem Thema erfährst du in unserem Artikel Kaminofen-Verbot 2024: Frist, Möglichkeiten & alles Wichtige

Eigentümer zahlen neue Grundsteuer 

Bisher basierte die Berechnung der Grundsteuer auf Einheitswerten, die in Westdeutschland auf Grundstückswerten von 1964 und in den ostdeutschen Ländern auf Werten von 1935 beruhen. Dies hatte zu ungerechten Besteuerungen geführt, da sich die Grundstückspreise seitdem unterschiedlich entwickelt haben. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer daher auf Grundlage des neuen Rechts und damit nach einem neuen Finanzmodell erhoben. Entscheidend für die individuelle Steuerlast ist zukünftig die Nachbarschaft der Immobilie: Hat die Lage in der Vergangenheit deutlich Aufschwung erfahren und ist attraktiver geworden, dürfte ab nun auch die Steuer steigen. Günstiger könnte es hingegen künftig in eher strukturschwachen Gebieten werden. 

Mehr zur Grundsteuer erfährst du hier. 

Regeln für Biomüll werden strenger 

Ab 1. Mai 2025 soll eine Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) dafür sorgen, dass weniger Plastik in die Biotonne und somit in die Umwelt gerät. Mit der gesetzlichen Änderung darf nur noch höchstens ein Prozent an Fremdstoffen im Bioabfall enthalten sein. Eine intensivere Überprüfung bei Abholung der Biotonnen kann dazu führen, dass die Tonne bei falscher Befüllung stehen gelassen wird oder gar Bußgelder gezahlt werden müssen. 

EU-Batterieverordnung: Schritt für Schritt zu mehr Recycling 

Während bereit seit dem 18. Februar 2024 die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, soll ab August 2025 in Deutschland das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft treten. Damit werden Schritt für Schritt Zielvorgaben zur Kennzeichnung, zum Sammeln und Recyceln alter Batterien eingeführt und erhöht. Als Verbraucher sollst du dann beispielsweise die Möglichkeit haben, neben Gerätebatterien auch alte Akkus am Wertstoffhof zurückzugeben. Ab 2026 soll es dann auf jedem Akku und jeder Batterie ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zu Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen sowie Sicherheitsrisiken geben. Bei neu hergestellten Geräten sollen die Akkus und Batterien ab 2027 durch Verbraucher dann selbst ein- und ausbaubar sein. Dadurch lässt sich beispielsweise die Lebensdauer von Handys erhöhen. 

Wohngeld wird erhöht 

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und Mietentwicklung angepasst und steigt somit im Schnitt um 15 Prozent. Das entspricht etwa 30 Euro mehr Geld für Wohngeldempfänger. Der staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten. 

Internet zu langsam? Recht auf Minderung im Mobilfunk 

Du kannst deine Rechnung kürzen oder auch außerordentlich kündigen, wenn dein Internetanschluss zu langsam ist und nicht die Bandbreite liefert, die vertraglich vereinbart ist. Die Bundesnetzagentur hat hierfür konkrete Vorgaben definiert und eine Möglichkeit zu Messung erstellt, um eine zu langsame Internetleistung für Festnetz-Internet nachweisen zu können. Ab Frühjahr 2025 soll es auch für Mobilfunk-Internet dazu Minderungsregelungen geben. Bisher war eine Minderung in diesem Bereich nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur und dem Mittel zur Messung für Mobilfunk werden die Rechte von Verbrauchern deutlich gestärkt. 

Das ändert sich 2025 bei der Rente 

Die Rentenentwicklung ist gesetzlich geregelt und orientiert sich in erster Linie an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. So werden auch 2025 die Renten steigen. Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung ist ab Juli 2025 mit einem Rentenplus von 3,5 Prozent zu rechnen. Da die endgültigen Zahlen zur Lohnentwicklung erst im März vorliegen, sind noch Abweichungen von den aktuellen Prognosen möglich. 

Wohngemeinnützigkeit wird wieder eingeführt 

Der Bundesrat hat der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit zugestimmt. Damit sollen soziale Unternehmen, gemeinnützige Stiftungen oder Vereine ab 2025 von bestimmten Steuererleichterungen profitieren, wenn sie bezahlbaren Wohnraum bauen und diesen langfristig unterhalb des durchschnittlichen Mietpreises anbieten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie keine Gewinne ausschütten. Mieter, deren Einkommen unter einer bestimmten Summe liegt, haben dann Vorrecht auf diese Wohnungen. Eine ähnliche Form der Wohngemeinnützigkeit gab es bereits bis 1990 in Deutschland.

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