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Mietschulden in Corona-Krise: Bundesregierung verbietet Kündigungen


Viele Menschen haben wegen der Corona-Krise weniger Geld zur Verfügung als normalerweise. Wer Mietschulden angesichts der aktuellen Situation aufbaut, dem darf nun die Wohnung nicht mehr gekündigt werden. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung verabschiedet.

  1. Stichtag für Mietschulden wegen Corona kann verlängert werden
  2. Mieterbund fordert Aussetzung von ausgesprochenen Kündigungen

Die Bundesregierung hat am heutigen Montag, 23. März, mit einem Hilfspaket auf die Folgen der Coronavirus-Pandemie reagiert. Teil davon ist auch ein Kündigungsverbot für Vermieter: Entstehen Mietschulden wegen der Corona-Krise, dürfen Verträge nicht gekündigt werden.

Dies soll für Mietschulden gelten, die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020 anfallen. Und zwar egal, ob die Miete komplett oder nur teilweise nicht gezahlt werden kann.

Das Kündigungsverbot heißt jedoch nicht, dass Mieter die monatlichen Zahlungen für Wohnraum grundsätzlich nicht leisten müssen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt grundsätzlich bestehen. Das Gesetz gibt Mietern bis Ende September 2022 Zeit, die Schulden zurückzuzahlen. Das heißt, dass Vermieter ihren Mietern bis zu diesem Zeitpunkt nicht wegen rückständiger Zahlungen kündigen können.

Stichtag für Mietschulden wegen Corona kann verlängert werden

Im Gesetz ist außerdem die Möglichkeit der Verlängerung der Fristen festgehalten. Wenn sich herausstellt, dass der Zeitraum von aktuell sechs Monaten nicht ausreichend ist, kann der Stichtag auch verlegt werden. Das wäre spätestens der 31. Juli 2021.

Am Mittwoch, 25. März, soll das Gesetz im Schnellverfahren vom Bundestag beschlossen werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte zuvor ein Kündigungsverbot für Vermieter während der Corona-Krise gefordert. "Das Zuhause muss sicher sein", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Der DGB sieht die Gefahr, dass Menschen wegen Kurzarbeit oder Lohnausfall ihre Miete nicht mehr bezahlen können.

Mieterbund fordert Aussetzung von ausgesprochenen Kündigungen

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte zuvor ein Kündigungsverbot gefordert und das Gesetz nun begrüßt. Wichtig sei aber, dass der "Zusammenhang zwischen der Covid-19 Pandemie und der Nichtzahlung" vermutet werde. "Dies bedeutet schnellen und vor allem unbürokratischen Schutz für die Mieter."

Außerdem fordert der DMB, dass während der Krise alle in ihren Wohnungen bleiben dürfen – auch wenn der Vermieter schon zuvor eine Kündigung ausgesprochen hat oder eine Zwangsvollstreckung läuft. Das soll auch für einen angemessenen Zeitraum danach gelten. "Die aktuellen Empfehlungen der Bundesregierung machen deutlich, dass der Rückzug von Menschen in ihren privaten Wohnraum die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist", sagt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Wie unbürokratisch manche Vermieter bereits auf die Corona-Krise reagiert haben, lest ihr hier:

Hinweis der Redaktion:

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auf einer Corona-Themenseite informiert die Bundesregierung über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen. Passt bitte auf euch und eure Mitmenschen auf! Alles Gute und bleibt gesund! Euer Wohnglück-Team

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