Die Bundesregierung will den Mietspiegel reformieren. Doch Verbände der Immobilienwirtschaft sehen das Vorhaben kritisch. Dabei geht es besonders um einen Punkt.
Die Bundesregierung will den Mietspiegel reformieren. Das oberste Ziel dabei: Die Mieten sollen nicht mehr so stark ansteigen, wie es in den vergangenen Jahren in Deutschland der Fall war. Schon vor einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch kritisierte die Wohnungswirtschaft den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die Pläne sehen unter anderem vor, die Auswirkungen kurzfristiger Marktschwankungen auf die Vergleichsmiete zu verringern. Das heißt, dass der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von aktuell vier auf sechs Jahre verlängert werden soll. Aus diesem Zeitraum berechnet sich der Mietspiegel von Städten und Gemeinden.
Den Grünen geht der Entwurf der Schwarz-Roten Koalition noch nicht weit genug: Sie wollen für die Berechnung des Mietspiegels nicht nur die vergangenen sechs sondern die vergangenen 20 Jahre gelten lassen.
Verbände aus der Wohnungswirtschaft sehen die Pläne der Bundesregierung kritisch. Mietspiegel könnten und dürften kein politisches Instrument zur Steuerung der Miethöhe sein, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). "Deshalb macht es sich die Politik zu einfach, wenn sie lediglich den Betrachtungszeitraum verlängert und keine Grundsätze vorlegt, um Mietspiegel wirklich rechtssicher zu machen."
Es würde mehr schaden als nutzen, Mietspiegel einzusetzen, um Mieten zu regulieren. Eine Folge davon wären höhere Finanzierungskosten, die schließlich sowohl das Bauen wie auch das Wohnen teurer machen. Der Entwurf sei angesichts der Tatsache, dass dringend bezahlbarer Wohnraum gebraucht werde, das "völlig falsche Signal".
BFW: Bedenken an Rechtmäßigkeit der Mietspiegel-Reform
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bezeichnet Gedaschko als "Placebo-Maßnahme". Wichtig wären klare Grundsätze und Rechtssicherheit zur Erstellung von Mietspiegeln. Der GdW fordert außerdem mehr Förderungen für energetische Modernisierung, altersgerechten Umbau oder Digitalisierung – besonders im ländlichen Raum. Das sei nötig, um einen Investitionsstopp zu verhindern.
Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW hat Bedenken bezüglich der Pläne der Bundesregierung geäußert. Vor allem rechtlich sei es fraglich, ob sich die Mietspiegel-Reform halten lasse. Eine Mietendämpfung widerspreche der Grundintention, dass eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch möglich ist.
"Da bereits eine Vielzahl von Mieten durch staatliche Eingriffe in das Mietrecht gesetzlich gedeckelt ist, ist eine Mietpreisdämpfung bereits jetzt gesetzesimmanent in der ortsüblichen Vergleichsmiete enthalten", sagt BFW-Präsident Andreas Ibel.