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KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung wieder verfügbar


Die Nachfrage nach Zuschüssen zur Barrierereduzierung ist enorm hoch. Die Bundesregierung hat jetzt reagiert und die Fördermittel erhöht. Ab sofort könnt ihr den Investitionszuschuss wieder über die KfW beantragen.

  1. Mehr Fördermittel zur Barrierereduzierung
  2. Maximal 6.250 Euro Zuschuss für die Barrierereduzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank, die auch privaten Haus- und Wohnungseigentümern, die sanieren oder modernisieren wollen, unter die Arme greift. Das geschieht entweder in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen. Nun stockt die Bundesregierung die Fördermittel für die Barrierereduzierung für 2021 auf.

Mehr Fördermittel zur Barrierereduzierung

Eines der beliebtesten Förderprogramme der KfW ist das Programm mit der Nummer 455-B. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für Um- und Ausbaumaßnahmen, die der Barrierereduzierung dienen. Das kann zum Beispiel der Umbau des Bades sein. Oder der Einbau von Treppenliften sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation. Dazu zählen unter anderem Gegensprech- oder Beleuchtungsanlagen.

Nicht zuletzt wegen dieser vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten sind die Mittel aus diesem Programm in schöner Regelmäßigkeit noch vor Jahresfrist erschöpft. Wohl auch deshalb hat sich das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) entschlossen, für 2021 die Fördergelder aufzustocken. Und zwar um 30 Millionen auf jetzt ingesamt 130 Millionen Euro. "Das BMI und die KfW", so heißt es in einer Pressemitteilung, "reagieren damit auf die anhaltend hohe Nach­frage nach finan­zieller Förderung für barriere­reduzierende Maßnahmen."

Maximal 6.250 Euro Zuschuss für die Barrierereduzierung

Gefördert werden alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Das gilt auch unabhängig vom Alter. Auch der Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum wird gefördert. Dabei gelten folgende Förderhöhen:

  • ein Zuschuss von 10,0 % der förder­fähigen Kosten, maximal aber 5.000 Euro, bei Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung
  • ein Zuschuss von 12,5 % der förder­fähigen Kosten, maximal aber 6.250 Euro, beim Umbau nach dem Standard "Alters­gerechtes Haus"

Auch für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften ist das Förderprogramm interessant. Denn auch für die Umgestaltung bestehender oder Schaffung neuer Gemeinschafts­räume in bestehenden Wohn­gebäuden ab drei Wohn­einheiten gibt es Geld.

Alle Details zu den Fördervoraussetzungen für den KfW-Zuschuss Barrierereduzierung sowie den Weg der Antragstellung findet ihr direkt auf der KfW-Webseite.

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