Wohnen | Ratgeber

Geld zurück vom Vermieter: Mieter bekommen erstmalig die CO₂-Abgabe erstattet

Als Mieter solltest du deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 ganz genau prüfen. Denn erstmals kannst du einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Geld zurück vom Vermieter – wir erklären, was du beachten musst und wie's geht.   

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 wird die CO₂-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
  • Die Höhe der CO₂-Kosten und deren Aufteilung hängen vom energetischen Zustand des Hauses und dem Energieträger ab.
  • Je schlechter der energetische Zustand der Immobilie, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
  • Vermieter müssen ihren Anteil an den CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausweisen und abziehen.
  • Bei einem direkten Vertrag des Mieters mit dem Energieversorger, wie bei Gas-Etagenheizungen, müssen Mieter die CO₂-Kosten selbst innerhalb von zwölf Monaten beim Vermieter einfordern.
  • Bei zu hohen Nebenkostenabrechnungen hast du grundsätzlich das Recht auf Einsicht in die Originalrechnungen und kannst eine Rückerstattung verlangen.

Das kannst du tun

  • Prüfe deine Heiz- und Nebenkostenabrechnungen und fordere bei Unstimmigkeiten eine Korrektur.
  • Berechne deinen Anteil an der CO2-Abgabe selbst, wenn der Gas- oder Öl-Vertrag über dich läuft, und fordere die Erstattung fristgerecht beim Vermieter ein.
  • Kontaktiere deinen Vermieter schriftlich für Korrekturen, lege bei Bedarf relevante Belege bei und setze eine angemessene Frist.
  • Nutze dein Recht auf Einsicht in Originalrechnungen, um sicherzustellen, dass alle Posten in der Nebenkostenabrechnung korrekt sind.
  • Ziehe bei Problemen rechtlichen Rat in Erwägung, um deine Ansprüche durchzusetzen und zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.

Was ist die CO2-Abgabe?

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung in Kraft. Dazu gehört eine CO2-Steuer auf Öl und Gas. Je mehr CO2 du verursachst, beispielsweise durch Autofahren oder Heizen, desto höher fallen deine Abgaben aus. Für Mieter und Vermieter bedeutet das konkret: Wenn noch mit Öl oder Erdgas geheizt wird, wird eine CO2-Steuer fällig.

Die CO2-Abgabe soll Vermieter dazu anregen, ihre Gebäude zu sanieren, und Mieter dazu motivieren, energiesparend zu leben. Indem beide Seiten zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen beitragen, wird das Klima langfristig geschützt.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe?

Die CO2-Steuer wurde 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt. Im Jahr 2022 stieg dieser Preis auf 30 Euro pro Tonne und blieb 2023 unverändert. 2024 erhöht sich die CO2-Abgabe auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid.

Für eine durchschnittliche Mietwohnung von etwa 77 Quadratmetern ergeben sich bei einem CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne jährliche Abgaben von rund 69 Euro bei einer Gasheizung und etwa 96 Euro bei einer Ölheizung.

Hier ist eine Übersicht der CO2-Preise von 2021 bis 2026:

JahrCO2-Preis pro Tonne Kohlendioxid
202125 Euro
202230 Euro
202330 Euro
202445 Euro
202555 Euro
202655-65 Euro

Mieter oder Vermieter: Wer übernimmt die CO2-Steuer?

In den Jahren 2021 und 2022 konnten Vermieter die CO2-Kosten komplett auf ihre Mieter abwälzen. Dies hatte zur Folge, dass die CO2-Steuer nicht die erhoffte klimapolitische Wirkung erzielte. Mit Stichtag 1. Januar 2023 wird die CO2-Steuer deshalb zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Dies geschieht nach einem sogenannten Zehn-Stufenmodell. Die Grundidee: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter übernehmen muss.

CO2-Preis berechnen: Wie hoch ist mein Anteil als Mieter?

Die Höhe der CO2-Steuer hängt grundsätzlich vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ab. Die genaue Kostenverteilung wird in der Heizkostenabrechnung festgelegt. Vermieter erhalten alle nötigen Daten zur Berechnung mit der Brennstoffrechnung, sodass sie die CO2-Kosten problemlos aufteilen können. Hast du als Mieter einen Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen, musst du selbst aktiv werden und deinen CO2-Anteil berechnen. Dafür kannst du die CO2-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen.

Wie wird die CO2-Abgabe aufgeteilt?

Die Aufteilung der CO2-Abgabe funktioniert nach einem Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil der CO2-Kosten, den der Vermieter tragen muss. Investiert der Eigentümer in klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungen, sinkt sein Kostenanteil. Insgesamt gibt es zehn Stufen, die sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter richten.

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr) tragen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter nur 10 Prozent der CO2-Kosten. Je besser die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der Anteil der Mieter an den Kosten. Erreicht das Gebäude mindestens den sehr effizienten Standard EH 55 (weniger als 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter), tragen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr.

Folgende Grafik zeigt, wie die Kostenbeteiligung von Vermieter und Mieter erfolgt:

Grafik Stufenmodel Co2-Steuer Aufteilung Vermieter Mieter

 

Für wen gilt das Stufenmodell?

Das Stufenmodell für die CO2-Steuer ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft alle Wohngebäude, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung, sofern dort Brennstoffe verwendet werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz fallen. Ausnahmen gibt es, wenn Vermieter beispielsweise bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten keine energetischen Sanierungen vornehmen können.

Für Geschäftsräume, Bürogebäude und andere Nicht-Wohngebäude gilt das Stufenmodell nicht. In solchen Fällen werden die CO2-Kosten grundsätzlich hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, es sei denn, im Mietvertrag wurde eine andere Regelung getroffen.

Beispielrechnung: So hoch ist die CO2-Abgabe für 2023

Der Mieterbund schätzt, dass ein typischer Haushalt in einer unsanierten Wohnung durch die CO2-Abgabe jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl mehr bezahlen muss. Bis 2026 könnten diese Kosten sogar auf bis zu 238 Euro für Gas und 350 Euro für Heizöl steigen.

Die Kostenaufteilung nach dem neuen Stufenmodell kann für Mieter eine Ersparnis von bis zu 100 oder sogar 200 Euro bedeuten – abhängig von der Heizart. Bei besonders klimafreundlichen Gebäuden müssen die Mieter jedoch weiterhin den größten Teil der Kosten übernehmen, während Vermieter nur einen geringen Eigenanteil von etwa 5 bis 10 Euro haben.

Beispiel: Jährliche CO2-Abgabe für eine 70-Quadratmeter-Wohnung

Hier siehst du eine beispielhafte Aufteilung der Kosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit einer Gas-Zentralheizung (Quelle: co2-online):

StufeEnergieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro JahrCO2-Abgabe MieterCO2-Abgabe VermieterCO2-Abgabe gesamt
13.430 kWh25 Euro0 Euro25 Euro
24.900 kWh32 Euro3 Euro35 Euro
36.370 kWh37 Euro9 Euro46 Euro
47.840 kWh40 Euro17 Euro57 Euro
59.450 kWh40 Euro27 Euro67 Euro
610.780 kWh39 Euro39 Euro78 Euro
712.180 kWh35 Euro53 Euro88 Euro
813.650 kWh29 Euro69 Euro98 Euro
915.120 kWh22 Euro87 Euro109 Euro
1015.190 kWh5 Euro104 Euro109 Euro

Wann kann ich Geld vom Vermieter zurückfordern?

Du kannst Geld vom Vermieter zurückfordern, wenn er seinen Anteil an der CO2-Abgabe nicht korrekt berücksichtigt hat oder wenn der Vertrag mit dem Energieversorger über dich läuft. Hier sind einige Situationen, in denen eine Rückforderung möglich ist:

  • Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Überprüfe deine Heizkostenabrechnung genau. Wenn der Vermieter die CO2-Abgabe nicht oder nicht richtig aufgeteilt hat, hast du Anspruch auf Erstattung. 
  • Nicht eingereichte CO2-Kosten: Sollte dein Vermieter die CO2-Kosten komplett auf dich abwälzen, obwohl das Stufenmodell eine Aufteilung vorsieht, kannst du die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
  • Fehlende energetische Sanierungen: Falls dein Gebäude einen schlechten energetischen Zustand hat und keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, muss der Vermieter einen höheren Anteil der CO2-Abgabe übernehmen. Hier kannst du die Differenz zurückverlangen.
  • Nicht berücksichtigte Ausnahmen: Wenn dein Gebäude unter eine Ausnahme fällt, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, und der Vermieter dennoch die vollen CO2-Kosten auf dich überträgt, kannst du die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.
  • Eigener Gas- oder Öl-Vertrag: Hast du als Mieter einen Vertrag mit dem Energieversorger geschlossen, musst du deine Ansprüche selbst berechnen und vom Vermieter einfordern.

 

So bekommst du die CO2-Abgabe erstattet

Nun fragst du dich bestimmt: Wie kann ich die CO2-Abgabe von meinem Vermieter zurückbekommen? Hier sind einige Tipps zum Vorgehen:

  1. Kenne deine Rechte: Informiere dich über deine Rechte als Mieter bezüglich der CO2-Abgabe. Oft sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO2-Kosten zu übernehmen, insbesondere wenn keine energetischen Sanierungen vorgenommen wurden.
  2. Heizkostenabrechnung überprüfen: Überprüfe deine Heizkostenabrechnung genau und nutze zum Check einen Online-CO2-Rechner. Achte darauf, dass die CO2-Kosten korrekt aufgeteilt sind. Wenn nicht, hast du Anspruch auf eine Korrektur und Erstattung.
  3. Eigenverantwortliche Berechnung: Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag über dich als Mieter, musst du deine Ansprüche selbst berechnen und vom Vermieter einfordern. 
  4. Schriftliche Anfrage: Stelle zeitnah eine schriftliche Anfrage zur Erstattung der CO2-Abgabe – innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungstellung bei einem eigenen Gas- oder Öl-Vertrag. 
  5. Frist setzen: Gib deinem Vermieter eine angemessene Frist zur Korrektur und Rückzahlung der zu viel gezahlten CO2-Abgabe. Der Vermieter kann die Erstattung mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen, aber sie muss innerhalb eines Jahres bei dir eingehen.

Sollte dein Vermieter nicht kooperieren, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Mietervereine oder Anwälte, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben, können dir dabei helfen.

Weitere Kosten, die du vom Vermieter zurückfordern kannst

Neben der CO2-Abgabe gibt es noch weitere Kosten, die du als Mieter vom Vermieter zurückfordern kannst. Hier sind einige wichtige Punkte:

Nebenkostenabrechnung zu hoch

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Nebenkostenabrechnungen Fehler enthalten oder zu hoch ausfallen. Überprüfe deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig. Achte darauf, ob alle aufgeführten Posten tatsächlich angefallen sind und ob sie gemäß Mietvertrag umgelegt werden dürfen. Du hast das Recht, die Originalrechnungen einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Sollte dir auffallen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist, kannst du eine schriftliche Korrektur verlangen und die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.

Mietkaution einfordern

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mieten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution abzüglich berechtigter Forderungen innerhalb von drei bis sechs Monaten zurückzahlen. Falls die Kaution verzinst wurde, hast du Anspruch auf die Rückzahlung inklusive der Zinsen. Überprüfe genau, ob die Abzüge gerechtfertigt sind. Wenn du feststellst, dass unberechtigte Abzüge vorgenommen wurden, fordere die Rückzahlung ein.

Rückzahlungen bei Modernisierungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen

Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführt und die Kosten auf die Miete umlegt, kannst du prüfen, ob die Erhöhung korrekt berechnet wurde. Bei Fehlern kannst du die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete fordern. Auch wenn du Schönheitsreparaturen selbst durchgeführt hast, obwohl dies nicht im Mietvertrag festgelegt war, kannst du die Erstattung der Kosten verlangen.

Fazit: Geld zurück vom Vermieter

Als Mieter hast du zahlreiche Möglichkeiten, dir zu viel gezahlte Beträge vom Vermieter zurückzuholen. Ob es um die CO2-Abgabe, fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen oder die Rückzahlung der Mietkaution geht – informiere dich über deine Rechte und prüfe Abrechnungen sorgfältig.

Gerade bei der CO2-Abgabe gibt es Potenzial für Rückforderungen. Seit 2023 werden die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Überprüfe deine aktuelle Heizkostenabrechnung genau, um sicherzustellen, dass der Vermieter seinen Anteil korrekt berücksichtigt hat. Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag direkt über dich, musst du selbst die Erstattung vom Vermieter einfordern und dabei eine Frist von zwölf Monaten ab Rechnungsstellung beachten. 

Auch bei anderen Nebenkosten lohnt sich ein genauer Blick. Achte darauf, dass alle Posten korrekt sind und fordere bei Unstimmigkeiten eine Korrektur ein. Ebenso steht dir nach Auszug die Rückzahlung der Mietkaution zu, inklusive Zinsen und ohne unberechtigte Abzüge.

Mit dem richtigen Wissen und etwas Hartnäckigkeit kannst du sicherstellen, dass du nur das zahlst, was tatsächlich fällig ist. So kannst du dir möglicherweise einen erheblichen Betrag zurückholen und deine Haushaltskasse entlasten. Bleib aufmerksam und scheue dich nicht, berechtigte Forderungen geltend zu machen.

Häufig gestellte Fragen

Du bekommst den CO₂-Preis vom Vermieter erstattet, wenn er seinen Anteil an der CO₂-Abgabe nicht korrekt berücksichtigt hat. Überprüfe deine Heizkostenabrechnung und fordere bei Unstimmigkeiten die Erstattung ein. Läuft der Gas- oder Öl-Vertrag über dich, musst du die Erstattung selbst berechnen und innerhalb von zwölf Monaten ab Rechnungsstellung einfordern.

Die CO₂-Abgabe wird auf Basis des jährlichen CO₂-Ausstoßes deines Gebäudes berechnet. Dieser wird durch den Energieverbrauch bestimmt. Für eine genaue Berechnung prüfe die Heizkostenabrechnung und nutze die Daten der Brennstoffrechnung. Die Abgabe richtet sich nach dem Stufenmodell, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt.

Neben der CO₂-Abgabe kannst du auch fehlerhafte oder zu hohe Nebenkostenabrechnungen und unberechtigte Abzüge von der Mietkaution zurückfordern. Bei Modernisierungsmaßnahmen kannst du überprüfen, ob eine Mietsteigerung korrekt ist und gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete einfordern.

Fordere das Geld schriftlich vom Vermieter zurück, indem du deine Ansprüche klar formulierst und alle relevanten Belege beifügst. Setze eine angemessene Frist zur Rückzahlung. Bei Bedarf kannst du auch rechtlichen Rat einholen, um deine Forderungen durchzusetzen.

Das neue Gesetz wurde verabschiedet, um die klimapolitische Wirkung der CO₂-Abgabe zu verbessern. Vor 2023 konnten Vermieter die CO₂-Kosten vollständig auf Mieter abwälzen, was keine Anreize für energetische Sanierungen bot. Das Stufenmodell teilt die Kosten fairer auf und motiviert Vermieter zu Investitionen in umweltfreundliche Maßnahmen.

Die Höhe der Rückzahlung hängt von der CO₂-Abgabe und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab. Bei schlecht isolierten Gebäuden können Vermieter bis zu 90 Prozent der CO₂-Kosten tragen, was für Mieter eine Ersparnis von bis zu mehreren hundert Euro jährlich bedeuten kann. Genaue Beträge entnimmst du der Heizkostenabrechnung und dem Stufenmodell.

Artikel teilen

Das wird dich auch interessieren