Wohnen | News

Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Migranten werden laut Umfrage benachteiligt


Jeder dritte Mensch mit Migrationshintergrund hat in Deutschland aufgrund seiner Herkunft besonders große Probleme bei der Wohnungssuche. Das hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einer repräsentativen Umfrage herausgefunden.

  1. Fast jeder Dritte will nicht neben einem Migranten leben
  2. Klage gegen Diskriminierung bei Wohnungssuche ist erfolgsversprechend
  3. Antidiskriminierungsstelle fordert: "Schlupflöcher stopfen"

Jeder dritte Mensch mit Migrationshintergrund (35 Prozent) hat bei der Wohnungssuche in Deutschland schon einmal rassistische Diskriminierung erlebt. Obwohl das Gesetz das eigentlich verbietet. Das hat eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jetzt ergeben. Oft reiche ein fremdklingender Name, um nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden, sagt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Von jenen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der (ethnischen) Herkunft diskriminiert wurden, gaben 53 Prozent an, dass sie eine Immobilie deswegen nicht bekommen haben. 25 Prozent sagten, dass sie eine höhere Miete oder einen höheren Kaufpreis zahlen sollten als andere Bewerber. Diskriminierend formulierte Immobilienanzeigen haben in dieser Gruppe nur 21 Prozent der Betroffenen wahrgenommen.

Fast jeder Dritte will nicht neben einem Migranten leben

Die Umfrage ergab auch, dass sich die meisten Menschen der rassistischen Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt bewusst sind: 83 Prozent der Befragten sagten, dass das bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Die Befragten sind sich auch sicher, dass der Wohnungsmarkt der Bereich ist, in dem am häufigsten aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land diskriminiert wird.

Die Umfrage offenbart allerdings nicht nur den Rassismus vieler Vermieter – sondern auch den der Befragten. Fast jeder Dritte (29 Prozent) hat sehr große oder große Bedenken, wenn ein Einwanderer neben ihm einziehen würde. Ganze 41 Prozent der Befragten hätte Bedenken, eine eigene Wohnung an einen Migranten zu vermieten.

Klage gegen Diskriminierung bei Wohnungssuche ist erfolgsversprechend

Franke rät Betroffenen, sich über die Rechtslage zu informieren und gegebenenfalls rechtlich gegen die Diskriminierung vorzugehen. Dass das durchaus Erfolg haben kann, zeigt eine Gerichtsentscheidung aus Augsburg im Dezember. Ein aus Burkina Faso stammender Mann wollte von München nach Augsburg ziehen. Bei dem ersten Telefonat mit dem 81-jährigen Vermieter sagte dieser, dass er nur an Deutsche vermiete. Der Grund: Er hat angeblich einmal schlechte Erfahrungen mit türkischen Drogendealern gemacht. "Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", befand der Richter. So eine offenen Benachteiligung sei nicht hinnehmbar. Der Vermieter wurde verurteilt, dem Kläger 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen.

Die rechtliche Grundlage für dieses Urteil ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet.

Antidiskriminierungsstelle fordert: "Schlupflöcher stopfen"

Allerdings hat das Gesetz einige Schlupflöcher, die Benachteiligungen begünstigen, findet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. So gilt das Diskriminierungsverbot zum Beispiel nicht, wenn ein besonderes "Nähe- oder Vertrauensverhältnis" eingegangen wird. Also wenn es zum Beispiel um die Nutzung auf demselben Grundstück geht. Außerdem dürfen Wohnbaugesellschaften im Hinblick auf eine "sozial stabile Bewohnerstruktur" unterschiedlich behandeln. Diese Regelungen kritisiert nicht nur die Antidiskriminierungsstelle sondern auch der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI).

"Die Ausnahmeregelungen bergen nicht nur die Gefahr des Missbrauchs und können Rechtfertigungen für rassistische Diskriminierungen bieten – sie verstoßen aus unserer Sicht auch eindeutig gegen das Europarecht und müssen aufgehoben werden", sagt Franke.

Quellen: Umfrageergebnis Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Das wird dich auch interessieren