Ein Blitzableiter kostet rund 3.000 Euro. Zudem sieht man Blitzableiter schon längst nicht mehr auf jedem Gebäude. Da fragt sich so mancher Hauseigentümer, ob ein Blitzableiter in Deutschland überhaupt Pflicht ist.
Die Antwort lautet: Für normale Wohngebäude ist ein äußerer Blitzschutz keine Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für einige wenige Gebäudearten.
Wo Blitzableiter Pflicht sind
Der äußere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtung, Ableitungsanlage sowie Erdungsanlage und wird umgangssprachlich oft einfach als Blitzableiter bezeichnet. Eine Pflicht für Blitzableiter gibt es in Deutschland nur für:
Häuser, die höher als 20 Meter sind
Häuser, die auf einer Bergkuppe gebaut und zugleich freistehend sind
ältere Gebäude mit Strohdach, Holzdach oder Reetdach
öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Kinos, in denen sich viele Menschen aufhalten
Dass es keine generelle Pflicht für einen Blitzableiter gibt, liegt daran, dass die Gefahr statistisch gesehen gering ist, dass ein Blitz ins Haus einschlägt. Wenn es aber passiert, dann können die Folgen verheerend sein.