Bauen | Expertentipp

Stimmt es, dass Blitzableiter Pflicht sind?


Äußere Blitzschutzanlagen sieht man immer seltener auf deutschen Hausdächern. Sind Blitzableiter etwa keine Pflicht mehr? Die Antwort lest ihr hier.

  1. Wo Blitzableiter Pflicht sind

Ein Blitzableiter kostet rund 3.000 Euro. Zudem sieht man Blitzableiter schon längst nicht mehr auf jedem Gebäude. Da fragt sich so mancher Hauseigentümer, ob ein Blitzableiter in Deutschland überhaupt Pflicht ist.

Die Antwort lautet: Für normale Wohngebäude ist ein äußerer Blitzschutz keine Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für einige wenige Gebäudearten.

Wo Blitzableiter Pflicht sind

Der äußere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtung, Ableitungsanlage sowie Erdungsanlage und wird umgangssprachlich oft einfach als Blitzableiter bezeichnet. Eine Pflicht für Blitzableiter gibt es in Deutschland nur für:

  • Häuser, die höher als 20 Meter sind
  • Häuser, die auf einer Bergkuppe gebaut und zugleich freistehend sind
  • ältere Gebäude mit Strohdach, Holzdach oder Reetdach
  • öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Kinos, in denen sich viele Menschen aufhalten

Festgelegt ist das in den Landesbauordnungen.

Dass es keine generelle Pflicht für einen Blitzableiter gibt, liegt daran, dass die Gefahr statistisch gesehen gering ist, dass ein Blitz ins Haus einschlägt. Wenn es aber passiert, dann können die Folgen verheerend sein.

Mehr dazu, ob ein Blitzableiter für euch sinnvoll ist, lest ihr in unserem Beitrag "Blitzableiter: Wie sinnvoll ist äußerer Blitzschutz?".

Auch wenn ein Blitzableiter nicht nötig ist: Besteht dein Zuhause den Modernisierungs-Check?

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