Doppelhaushälfte in Gronau
144.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
Volksbank eG
Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Kennedydamm 10
31134 Hildesheim
Details
Objektbeschreibung
Diese Doppelhaushälfte aus ca. 1898 befindet sich auf einem großzügigen 1.225 m² großen Grundstück in ruhiger Lage. Der Garten bietet neben Erholung einen Nutzgarten, einen Teich sowie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Wohnfläche von ca. 159 m² verteilt sich auf zwei Vollgeschosse mit insgesamt fünf gut geschnittenen Zimmern, Küche und Tageslichtbad mit Badewanne und Dusche.
Eine Sanierung des Objekts erfolgte bereits im Jahr 1978.
Im Teilkeller stehen Ihnen zwei Kellerräume zur Verfügung, bauzeittypisch sind diese leicht feucht.
Die Fenster wurden 2002 durch zweifach verglaste Kunststofffenster ersetzt, die Gaszentralheizung stammt aus dem Jahr 1991 und das Warmwasser wird über elektrische Durchlauferhitzer bereitgestellt.
Die Elektroinstallation wurde teilweise erneuert, ein FI-Schutzschalter ist vorhanden. Ob die Leitungen durchgängig dreiadrig ausgeführt sind, ist nicht bekannt.
Das Nebengebäude in Form einer Scheune wird aktuell als Werkstatt und Lagerraum genutzt, eignet sich jedoch ebenso als Geräteschuppen oder Garage – perfekt für Hobbys und/oder Handwerk.
Hinter der Scheune befindet sich zudem ein kleiner Anbau mit überdachter Gartenlaube. Hier ist Elektrik vorhanden und ein Kühlschrank wurde installiert – ideal für gemütliche Abende im Grünen oder als praktischer Stauraum für Gartenutensilien.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Kontaktieren Sie uns gerne und wir vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort.
Bausubstanz & Energieausweis
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E
188,4 kWh/(m²*a)
G
H
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich in Barfelde, einem idyllischen Ortsteil der Stadt Gronau (Leine) im Landkreis Hildesheim.
Barfelde besticht durch seine ruhige, ländliche Lage und eine angenehme Wohnatmosphäre, während gleichzeitig eine gute Anbindung an umliegende Städte und wichtige Infrastruktureinrichtungen gegeben ist.
Barfelde liegt verkehrsgünstig zwischen Hildesheim und Alfeld. Über die nahegelegene Bundesstraße B3 sind sowohl Gronau (Leine) als auch die Städte Hildesheim (ca. 25 km) und Hannover (ca. 50 km) schnell erreichbar. Die Autobahn A7 (Anschlussstelle Derneburg) ist ebenfalls in kurzer Fahrzeit zu erreichen und bietet eine direkte Verbindung in Richtung Hannover und Kassel.
Der Bahnhof in Elze und Banteln sorgt für eine gute Anbindung an den regionalen Bahnverkehr. Von hier aus bestehen regelmäßige Verbindungen nach Hildesheim, Hannover und Göttingen. Der öffentliche Nahverkehr wird durch Buslinien ergänzt, die Barfelde mit den umliegenden Ortschaften verbinden.
Für den täglichen Bedarf stehen in Gronau (Leine) diverse Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung. Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und Drogerien sind mit dem Auto oder Fahrrad schnell erreichbar. Zudem gibt es in der Umgebung verschiedene Fachgeschäfte, Banken und Dienstleister.
In Gronau finden Sie mehrere Kindertagesstätten, eine Grundschule, Realschule und Gymnasium. In den benachbarten Städten Alfeld und Elze befindet sich jeweils ein weiteres Gymnasium. Zudem sind in Hildesheim verschiedene Hochschulen und Berufsschulen ansässig.
Die landschaftliche Umgebung von Barfelde lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten ein. Rad- und Wanderwege erstrecken sich durch die Leinebergland-Region und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Naherholung.
Sonstige Angaben
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Bilder finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobilienangebote.html
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
3. Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
6. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
7. Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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