Wohn-Grundstück in Garrel
Auf Anfrage
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
VR-Bank in Südoldenburg eG
Hauptstr. 43
49681 Garrel
Details
Objektbeschreibung
Das gepflegte Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wurde 1977 auf einem ca. 648,00 m² großen Grundstück für den Eigenbedarf erstellt. Es ist vollständig unterkellert und bietet ca. 185,80 m² Wohnfläche und ca. 110,00 m² Nutzfläche. Die Gasheizungen sind aus dem Jahr 2005. Die Immobilie ist gepflegt, aber in die Jahre gekommen.
Das Grundstück bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 der Gemeinde Garrel:
- allgemeines Wohngebiet
- zweigeschossige Bauweise
- offene Bauweise
- Grundflächenzahl: 0,4
- Geschossflächenzahl: max. 0,7
- Abstand zur Grundstücksgrenze straßenseitig: min. 3,00 m
Erkundigen Sie sich gerne online im öffentlichen Geodatenportal der Stadt Cloppenburg über den für dieses Grundstück gültigen Bebauungsplan oder nehmen Sie Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Garrel auf.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Bauvorhaben für dieses Grundstück über eine schriftliche Bauvoranfrage mit dem Bauamt Garrel bzw. dem dem Bauamt des Landkreises Cloppenburg abzustimmen.
Wichtiger Hinweis:
Bei hoher Nachfrage wird diese Immobilie im Bieterverfahren verkauft. Sobald Ihr Gebot übertroffen wird, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung. Sie haben dann die Möglichkeit, ein neues Gebot abzugeben oder sich aus dem Verfahren zurückzuziehen.
Bausubstanz & Energieausweis
Lagebeschreibung
Sie wohnen in ruhiger Lage, nur wenige hundert Meter vom Zentrum Garrels entfernt.
Die familienfreundliche Gemeinde Garrel zählt rund 15.000 Einwohner und bietet Ihnen neben umfangreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten hervorragende Gastronomie. Ärzte und Apotheken sowie Kindergärten, Krippen und Schulen befinden sich direkt vor Ort.
Die Kreisstadt Cloppenburg liegt 13 km und die Stadt Oldenburg 38 km entfernt. Die B72 erreichen Sie in 7 km und die A28/A29/A1 in 11 km.
Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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