Einfamilienhaus freistehend in Waldfeucht

Balkon/­Terrasse
Dachboden
Garten/­-mitbenutzung
Gäste WC
Keller
Garage/­Stellplatz

Anfragen bisher

Premium

Meine Chancen

Premium

Fairer Preis

Premium

189.000 €

Kaufpreis

103,54 m²

4 Zi.

Icon Grundriss

Grundriss

52525 Waldfeucht

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
1.256 m²
Zimmerzahl
4
Haustyp
Einfamilienhaus freistehend
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
2
Baujahr
1954

Kosten

Kaufpreis
189.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
Was kostet dein Umzug?

Objektbeschreibung

Schon beim ersten Anblick fällt die besondere Fassadengestaltung ins Auge – ein Haus, das Charakter zeigt und dabei einen charmanten Akzent in der Nachbarschaft setzt.


Im Inneren erwartet Sie eine durchdachte Raumaufteilung, die sich dem Alltag mit Leichtigkeit anpasst: Im Erdgeschoss stehen Ihnen ein Schlafzimmer und ein helles Badezimmer zur Verfügung – ideal für Gäste, das Büro oder ein komfortables Wohnen auf einer Ebene.


Das Obergeschoss empfängt Sie mit zwei weiteren Schlafräumen und einem zusätzlichen, ebenfalls hellen Badezimmer – ein Rückzugsort für jedes Familienmitglied.


Der geschlossene Innenhof bildet das Herzstück der Außenanlage: geschützt, vielseitig nutzbar und mit einem eigenständigen Flair.
Abseits des Außenhofbereichs entfaltet sich ein separater Garten mit altem Baumbestand, der an warmen Tagen wohltuenden Schatten spendet und eine ganz besondere Atmosphäre schafft. Großzügige Rasenflächen laden zum Spielen, Verweilen oder Gärtnern ein – hier gestalten Sie Ihr eigenes Paradies, ganz nach Ihren Vorstellungen. Ein Grundstück, das mit seinem weitläufigen Charakter und seiner vielseitigen Struktur begeistert.


Interessante Nebenräume erweitern hier die Nutzungsmöglichkeiten, sei es für Hobbys, Werkstatt oder Stauraum.


Ein Carport sowie eine separate große Garage mit angrenzendem Nebenraum sorgen für komfortables Parken und zusätzlichen Platz.
Auch im Keller und dem vorhandenen Speicher eröffnet sich praktischer Stauraum.


Die Ausstattung präsentiert sich in einem Zustand, der kreativen Köpfen Raum gibt – bringen Sie Ihre Ideen ein und gestalten Sie das Haus ganz nach Ihrem Geschmack.


Ein Zuhause mit Potenzial und dem Versprechen, Ihre Handschrift in jedem Winkel sichtbar werden zu lassen.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

467,2 kWh/(m²*a)

Baujahr
1954
Wesentlicher Energieträger
OEL
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ölheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Gültig bis
19.05.2035
Energieeffizienzklasse
H
Endenergiebedarf
467,2 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Die Ausstattung des Hauses spiegelt unterschiedliche Stilrichtungen und Materialien wider und bietet damit eine abwechslungsreiche Grundlage für Ihre individuellen Gestaltungsideen.


In den Wohnbereichen trifft man auf charmante Dielenböden, während textile Oberbeläge in einzelnen Räumen eine behagliche Atmosphäre schaffen. Ergänzt wird das Ganze durch klassische Bodenfliesen, die sich vor allem in den funktionalen Bereichen als pflegeleicht und praktisch erweisen.


Für wohlige Wärme sorgt eine Ölzentralheizung mit Warmwasserversorgung, installiert im Jahr 1992. Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung bieten einen soliden Wärmeschutz und tragen zur Energieeffizienz bei.


Besonders hervorzuheben ist die Dacheindeckung, die ca. 2010 mit Tonziegeln erneuert wurde – ein langlebiges und optisch ansprechendes Element.


Die haustechnischen Anlagen, insbesondere Elektrik, laden dazu ein, auf den heutigen Stand gebracht zu werden – eine ideale Gelegenheit, moderne Technik mit Ihren persönlichen Wohnwünschen zu vereinen.


Lagebeschreibung

Der Ort ist geprägt von einer harmonischen Kombination aus traditionellen Bauernhäusern und modernen Wohngebieten, eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Besonders hervorzuheben ist die historische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, die mit ihrem beeindruckenden Turm ein Wahrzeichen des Ortes darstellt.


Haaren verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Für Familien mit Kindern gibt es Kindergärten und eine Grundschule, während weiterführende Schulen in den umliegenden Gemeinden leicht zu erreichen sind.


Die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in und um Haaren machen den Ort besonders attraktiv. Rad- und Wanderwege laden zu ausgedehnten Touren in die Natur ein, während Sportvereine und kulturelle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben bereichern. Auch das nahegelegene Naherholungsgebiet der Teverener Heide bietet vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.


Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die Nähe zur Autobahn A46 ist Haaren sowohl für Pendler als auch für Besucher optimal erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht zudem eine unkomplizierte Verbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden.


Insgesamt ist Haaren ein lebendiger Ort mit einem starken Gemeinschaftsgefühl, der sowohl Ruhe und Erholung als auch vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Hier finden sowohl Familien als auch Paare und Singles ein lebenswertes Umfeld mit hoher Lebensqualität.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 25 Busminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 6 Gehminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 32 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 39 Busminuten
Kindergarten - 2 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 52 Fahrminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Maastricht - 44 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:



  • Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


Wohnung finden so einfach wie möglich - das ist unsere Mission!

Kostenlose Basic Features

0 € monatlich


  • Individuelles Such-Profil anlegen
  • Suchaufträge speichern
  • One-Klick Kontaktaufnahme

alles anzeigen

Jetzt kostenlos anmelden

Premium Features

19,99 € monatlich


  • Alle kostenlosen Features
  • Smart-Alarm per Whatsapp
  • Deine Chancen checken
  • Wohngegend analysieren

alles anzeigen

Jetzt Premium freischalten

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-631554
5806