Doppelhaushälfte in Heinsberg

Balkon/­Terrasse
Dachboden
Garten/­-mitbenutzung
Keller
Garage/­Stellplatz

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145.000 €

Kaufpreis

110,04 m²

4 Zi.

52525 Heinsberg

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
588 m²
Zimmerzahl
4
Haustyp
Doppelhaushälfte
Etagenzahl
2
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Baujahr
1912

Kosten

Kaufpreis
145.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
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Stellplätze

Stellplatztyp
Freiplatz
Anzahl
1

Objektbeschreibung

Dieses einzigartige Einfamilienhaus, erbaut in der frühen Phase der lokalen Industrialisierung als Doppelhaushälöfte, bietet eine seltene Gelegenheit, ein Stück regionaler Geschichte zu erwerben.


Es befindet sich in dem Heinsberger Stadtteil Oberbruch, der durch die einst blühenden Glanzstoff-Unternehmen geprägt wurde.
Durch das fulminante Wachstum der Firmen entstanden sehr viele Gebäude in Oberbruch, unter anderem dieses schöne Einfamilienhaus.


Das Anwesen kombiniert historischen Charme mit ansprechendem Wohnkomfort und liegt auf einem interessanten Grundstück, das vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bietet.


Die architektonischen Merkmale des Hauses spiegeln den Reichtum seiner Geschichte wider.
Zu den bemerkenswerten Stilelementen gehören die optisch ansprechende Architektur, die einladenden Dielenböden, die sich teilweise durch das Haus ziehen, sowie eine formschöne Holztreppe, die elegant die beiden Etagen verbindet.


Diese Details zusammen mit der klassischen Raumaufteilung nebst praktischen und bequemen Abstellflächen schaffen eine Atmosphäre der Gemütlichkeit.


Der gemütliche Wohn- und Essbereich mit angrenzender Küche bildet das Herzstück des Hauses und lädt zu gemeinsamen Gesprächen ein.


Zusammen mit dem modernisierten Tageslicht-Badezimmer und drei Schlafzimmern bietet dieses geschichtsträchtige Zuhause auch ausreichend Raum für Ihre Familie.


Besonders hervorzuheben ist der idyllische Terrassenbereich, von dem aus man einen herrlichen Blick in den grünen Garten genießt.
Dieser Außenbereich lädt zum Entspannen und Genießen ein.


Dieses Haus ist besonders attraktiv für diejenigen, die ein Zuhause mit Charakter und Geschichte schätzen.
Ideal für Liebhaber historischer Immobilien und Familien oder Paare, die ein einzigartiges Wohnambiente suchen.


Für weitere Informationen oder eine persönliche Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, ein Teil der faszinierenden Geschichte von Oberbruch zu werden.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

385,2 kWh/(m²*a)

Baujahr
1912
Wesentlicher Energieträger
ELEKTRO
Heizungsart
Etagenheizung
Befeuerung
Elektroheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Gültig bis
27.03.2035
Energieeffizienzklasse
H
Endenergiebedarf
385,2 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Die zahlreichen, bereits erwähnten originalen Stilelemente, wie historische Innentüren, einladende Dielenböden und eine formschöne Holztreppe, wurden sorgfältig erhalten und prägen das besondere Flair des Hauses.


Im Jahr 2024 wurde das Badezimmer stilvoll modernisiert und präsentiert sich nun in einem zeitlosen Design, das Eleganz und Funktionalität harmonisch vereint.


Hochwertige, anthrazitfarbene Wand- und Bodenfliesen verleihen dem Raum eine ruhige, edle Atmosphäre.
Die ebenerdige Dusche fügt sich perfekt in das moderne Gesamtbild ein und bietet Ihnen komfortablen Duschgenuss mit großzügigem Raumgefühl.
Ein Ort, an dem Sie entspannt in den Tag starten oder ihn in aller Ruhe ausklingen lassen.


Neben diesen visuellen Reizen wurde das Haus in den 1980er und 1990er Jahren auch technisch überarbeitet.


Die Modernisierung umfasste die Installation von Kunststofffenstern mit Isolierverglasung sowie die teilweise Erneuerung der Hausinstallationen, einschließlich Elektro- und Abwasserleitungen.


Die behagliche Wärme im Erdgeschoss des Einfamilienhauses wird derzeit durch eine Nachtspeicherheizung erzeugt.


Die Warmwasserbereitung übernimmt ein klassischer Boiler, der jederzeit angenehm temperiertes Wasser bereithält – ideal für entspannte Momente im Bad oder die kleine Auszeit unter der Dusche.


Das Haus ist teilunterkellert, bietet zusätzlichen Stauraum und Nutzungsmöglichkeiten.


Zusätzlich gibt es ein praktisches Gartenhaus für Gartengeräte oder ähnliches.


Lagebeschreibung

Oberbruch, ein charmantes Viertel in der Stadt Heinsberg, liegt im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze.


Diese Ortschaft ist bekannt für ihre reiche industrielle Vergangenheit, die stark durch die einst blühende Textilindustrie geprägt wurde, insbesondere durch die Glanzstoff-Fabriken, die Oberbruch zu einem wichtigen industriellen Zentrum in der Region machten.


Heute kombiniert Oberbruch seine historische Bedeutung mit einer angenehmen Wohnatmosphäre.
Der Ort bietet eine gute Mischung aus traditionellen und modernen Wohngebieten, umgeben von natürlicher Schönheit und gut ausgebauten Freizeiteinrichtungen.


Die Nähe zur Natur, insbesondere zu Wäldern und Parks sowie dem Adolfosee, macht es zu einem idealen Wohnort für Familien und Naturliebhaber.


In Oberbruch finden sich alle notwendigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Schulen, Kindergärten, Supermärkte und Ärzte.
Darüber hinaus profitiert die Gemeinde von einer guten Verkehrsanbindung, mit schnellen Zugangswegen zu größeren Städten wie Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf sowie zur benachbarten Niederlande.


Die aktive Dorfgemeinschaft und das vielfältige Vereinsleben tragen zu einem lebendigen sozialen Umfeld bei, in dem regelmäßig kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden.


Diese Aspekte machen Oberbruch zu einem attraktiven Ort für Menschen, die die Vorteile des ländlichen Lebens schätzen, ohne auf die Annehmlichkeiten des städtischen Lebens verzichten zu müssen.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 4 Fahrminuten
Bahnhof - 4 Gehminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 13 Busminuten
Realschule - 12 Busminuten
Grundschule - 9 Gehminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 2 Fahrminuten
Aachen - 50 Fahrminuten
Düsseldorf - 45 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:



  • Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


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Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-561350
5793