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Wohnen | Ratgeber

Wohngeld beantragen: Anspruch & Voraussetzungen


Wohnraum ist nicht nur knapp, sondern auch teuer. Viele Menschen stoßen dadurch an ihre finanziellen Grenzen. Unterstützung gibt es vom Staat mit dem sogenannten Wohngeld. Doch wer hat Anspruch und was sind die Voraussetzungen? Wir klären auf.

  1. Was ist Wohngeld?
  2. Anspruch und Voraussetzungen: Wer bekommt Wohngeld?
  3. Diese Unterlagen benötigst du für Wohngeld
  4. Wie hoch ist Wohngeld? 
  5. Berechnung des Wohngeldes: So geht's
  6. Wie lässt sich Wohngeld beantragen?
  7. Fazit: Das musst du bei Wohngeld beachten
  8. Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die einkommensschwachen Personen bei den Kosten für Wohnraum entlasten soll. 
  • Im Schnitt erhalten Haushalte 330 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel 2025 ist das Wohngeld um rund 15 Prozent gestiegen. 
  • Sowohl Mieter als auch Eigentümer werden von der Wohngeldbehörde beim Antrag auf Wohngeld berücksichtigt. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen (zum Beispiel Einkommensgrenzen) erfüllt sein. 

Das kannst du tun

  • Du kannst deinen Anspruch auf Wohngeld online herausfinden. Nutze zur Berechnung den Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
  • Die Bearbeitung deines Wohngeldantrags kann dauern. Informiere dich daher frühzeitig und beantrage den Zuschuss zeitnah. 
  • Unterstützung findest du bei der Wohngeldbehörde in deiner Stadt oder Gemeinde.

Immer mehr Menschen können die Kosten für Wohnraum nicht mehr allein stemmen und sind auf Wohngeld angewiesen – eine Sozialleistung durch den deutschen Staat. Laut Statistischem Bundesamt waren es zum Jahresende 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland. Das entspricht einem Zuwachs um 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund dafür ist das eingeführte Wohngeld-Plus-Gesetz, durch das mehr Menschen anspruchsberechtigt wurden. Zusätzlich gibt es seitdem eine Heizkosten- und Klimakomponente. Doch was macht Wohngeld eigentlich genau aus? Und wie funktioniert der Antrag? Wir beantworten wichtige Fragen. 

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Hilfsmaßnahme, die Einzelpersonen oder Familien mit niedrigem Einkommen dabei unterstützt, angemessenen Wohnraum zu finanzieren. Denn gerade in Ballungszentren sind die Belastungen für Geringverdiener oder Familien groß und sie haben es schwer, die monatlichen Ausgaben zu stemmen. Das Wohngeld soll verhindern, dass Betroffene gleich auf umfassende Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sind. Der Bund und die Bundesländer teilen sich die Kosten dafür anteilig. Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt.

Anspruch und Voraussetzungen: Wer bekommt Wohngeld?

Nicht jeder kann Wohngeld erhalten. Diese Faktoren entscheiden über Anspruch und Höhe:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsgenehmigung
  • Höhe des Gesamteinkommens (= Summe der Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich bestimmter Freibeträge)
  • angemessene Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung 
  • kein Bezug von anderen staatlichen Leistungen

Bei der Wohngeldberechnung weiter unten gehen wir noch genauer auf diese Aspekte ein.

Um schon vor der Antragstellung herauszufinden, ob du anspruchsberechtigt bist, kannst du deine Daten in den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eingeben. Eine rechtsverbindliche Feststellung bekommst du aber nur durch die Antragstellung bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Doch wer bekommt Wohngeld nun konkret?

Wohngeld für Mieter

Wenn deine Mietkosten zu hoch sind, kannst du einen sogenannten Mietzuschuss beantragen. Das gilt für jede Art der Miete oder Untermiete. Auch Bewohner eines Pflegeheims haben Anspruch.

Wohngeld für Eigentümer

Wer seine Immobilie selbst bewohnt und noch abbezahlt, wird durch den sogenannten Lastenzuschuss berücksichtigt. "Wie der Mietzuschuss für Mieter hilft auch der Lastenzuschuss dabei, die Wohnkosten tragbar zu machen und ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen im Eigenheim zu sichern", erklärt das BMWSB.

Wohngeld für Rentner

Wenn die Rente nicht ausreicht, können auch Rentner Wohngeld beantragen. Als Einkommensnachweis gilt der Rentenbescheid. Wichtig: Rentner dürfen ebenfalls keine anderen staatlichen Unterstützungen wie beispielsweise die Grundsicherung beziehen.

Spielen Arbeitslosengeld und Kindergeld eine Rolle?

Nein. Wer Arbeitslosengeld (ALG I) erhält, kann – soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Wohngeld haben. "Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen (wie etwa die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt) werden nicht (...) angerechnet" (Quelle: BMWSB).

Diese Unterlagen benötigst du für Wohngeld

Für den Wohngeldantrag benötigst du einige Unterlagen. Dazu gehören: 

  • ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Personalausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über Aufenthaltsrecht bei ausländischen Antragstellern
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Für Mietzuschuss bei Mietern: Mietvertrag und Nachweise über die letzten drei Mietzahlungen 
  • Für Lastenzuschuss bei Eigentümern: Nachweise über die Belastungen durch die selbstgenutzte Immobilie (zum Beispiel Zinsen und Tilgung, Instandhaltungskosten oder Betriebskosten)
  • Nachweis über Werbungskosten (= berufliche Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können)
  • bei Bedarf Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad

Wie hoch ist Wohngeld? 

Die Höhe des Wohngeldes hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und die Berechnung des Betrags ist nicht ganz einfach. Laut Finanztip erhält ein Wohngeld-Haushalt im Durchschnitt 330 Euro pro Monat. Zum Jahresbeginn 2025 hat die Bundesregierung das Wohngeld um rund 15 Prozent erhöht. Das macht monatlich circa 30 Euro aus. Für 2026 ist keine Erhöhung geplant.

Höhe des Einkommens bei Wohngeld

Auch die Einkommensgrenzen lassen sich nicht pauschalisieren. Es kommt auf die Menge der im Haushalt lebenden Personen und die Stadt oder den Landkreis an. Es gibt eine Unterteilung in mehrere Mietstufen (I bis VII). Berlin landet beispielsweise in Mietstufe IV. Hier gelten folgende Höchstbeträge:

Einkommensgrenzen in Mietstufe IV (Berlin)

Übersicht über die Einkommensgrenzen in Mietstufe IV (Berlin); Quelle: Wohngeld.org (Stand: September 2025)
Personen im HaushaltEinkommensgrenze (netto) in EuroBruttoeinkommen (Betrag vor Abzug von pauschalen 30 Prozent)
11.5412.201
22.0802.971
32.6003.715
43.5165.022
54.0325.760
64.5396.485
74.9877.125
85.2057.436
95.8968.422
106.6409.485
117.21810.312
127.58510.836

Mit Mietstufe IV liegt die Hauptstadt im Mittelfeld. Hamburg und Düsseldorf erreichen Mietstufe VI, München Mietstufe VII. Cottbus stattdessen wird unter der Mietstufe II eingeordnet. Wie deine Stadt oder Gemeinde eingeschätzt wird, kannst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Wohngeldbehörde erfragen. 

Freibeträge beim Wohngeld

Die Wohngeld-Freibeträge sind im § 17 WoGG geregelt. Finanztip hat diese Höchstbeträge anschaulich zusammengefasst. Vom Einkommen können abgezogen werden:

  • 1.800 Euro pro Jahr, "wenn eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 in (deinem) Haushalt lebt" oder eine Person mit geringerem Behinderungsgrad pflegebedürftig ist (§ 14 SGB 11)
  • 1.320 Euro bei Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • 1.200 Euro für Einkommen von Kindern, die jünger als 25 Jahre sind und selbst etwas verdienen
  • 1.200 Euro aufwärts für Rentner mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten
  • Bis zu 3.000 Euro Unterhaltszahlungen für Kinder
  • Bis zu 6.000 Euro Unterhaltszahlungen für den geschiedenen Ehepartner (§ 18 WoGG)

Berechnung des Wohngeldes: So geht's

Zur Wohngeldberechnung nutzt du am besten den aktuellen Wohngeldrechner des BMWSB. Wenn du alle Angaben richtig einträgst und der Rechner zu dem Ergebnis kommt, dass du wohngeldberechtigt bist, solltest du in jedem Fall einen Antrag stellen. Allerdings ist der Rechner nur ein Hilfsmittel. 

Formel im Wohngeldgesetz

Im Wohngeldgesetz gibt es auch eine Formel: "Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt

1,15 x (M - (a + b x M + c x Y) x Y) Euro

"M" ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. "Y" ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. "a", "b" und "c"sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte."

Das klingt alles ziemlich kompliziert. Zur Veranschaulichung haben wir daher den Online-Rechner genutzt und zwei Beispiele erstellt.

Beispiel I: Berechnung für vierköpfige Familie in Berlin

In unserem ersten Beispiel geht es um eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Sie leben in Berlin und zahlen eine monatliche Bruttomiete von 1.600 Euro. Gemeinsam haben sie ein monatliches Gesamteinkommen von 3.500 Euro. Gibt man diese Konstellation nun beim BMWSB ein, erhält man einen Wohngeldanspruch in Höhe von 440 Euro

Beispiel II: Berechnung für Ehepaar in Hamburg

Im zweiten Beispiel betrachten wir ein Ehepaar in Hamburg mit einer monatlichen Bruttomiete von 1.200 Euro. Gemeinsam verdienen sie 2.700 Euro. Laut BMWSB-Rechner ergibt das einen Wohngeldanspruch in Höhe von 151 Euro.

Wie lässt sich Wohngeld beantragen?

Du kannst den Antrag auf Wohngeld kostenlos bei der Wohngeldbehörde in deiner Stadt oder Gemeinde stellen. Die Formulare gibt es meist online oder bei einem Mitarbeiter vor Ort. Ob du den Antrag digital stellen kannst oder ihn in Papierform einreichen musst, variiert je nach Bundesland. In Berlin ist es beispielsweise online möglich. 

Wichtig: Der Antrag gilt nur für die Zukunft und nicht rückwirkend. Je früher du ihn stellst, desto besser. Außerdem läuft der Bewilligungszeitraum in der Regel ein Jahr. Benötigst du länger Unterstützung, musst du das Wohngeld erneut beantragen.

Fazit: Das musst du bei Wohngeld beachten

Wohngeld ist ein entscheidender Baustein, um Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zu entlasten. Gerade in Zeiten steigender Mietpreise und hoher Lebenshaltungskosten kann die soziale Unterstützung helfen, den finanziellen Druck auf Einzelpersonen oder Familien zu verringern. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter als auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. Wichtig ist, dass die Einkommensgrenzen nicht überschritten und keine anderen Leistungen bezogen werden.

Die durchschnittlich 330 Euro Wohngeld pro Monat dürften für viele einen spürbaren Unterschied machen. Wer unsicher ist, sollte den Wohngeldrechner des BMWSB nutzen und im Zweifel nachfragen – oder einfach den Antrag stellen. 

Wichtig: Wohngeld ist keine Almosenleistung und muss nicht schambehaftet sein. Es dient als zentrales Instrument, um Wohnen bezahlbarer zu machen und soziale Teilhabe zu sichern. 

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Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Welche Einkommensgrenzen gibt es beim Wohngeld?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Einkommensgrenzen hängen von mehreren Faktoren ab, darunter der Haushaltsgröße und dem Wohnort. Je mehr Personen und je höher die Miete, desto höher ist auch das zulässige Einkommen. Orientierung bieten die sogenannten Wohngeldtabellen. Auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es außerdem einen Wohngeld-Plus-Rechner. 

Welche Nachweise müssen für den Wohngeldantrag erbracht werden?

Die zuständige Wohngeldbehörde benötigt einige Nachweise. Am wichtigsten sind:

  • Verifizierung: Du musst deine Identität mit deinem Ausweis oder Reisepass bestätigen. Berechtigt sind nur deutsche Staatsbürger oder Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland. 
  • Ausgaben: Im Antrag müssen deine Wohnkosten nachvollziehbar sein. Dazu reichst du als Mieter deinen Mietvertrag und die Zahlungsnachweise ein und als Eigentümer Unterlagen über deine anfallenden Kosten.
  • Verdienst: Einkommensnachweise (darunter auch Arbeitslosengeld) sind unabdingbar. Ohne sie kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Welche Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden, erfährst du weiter oben im Artikel. 

Kann Wohngeld auch für Mietwohnungen beantragt werden?

Ja. Die Art des Wohnens spielt keine Rolle. Wer zur Miete wohnt oder eine selbstgenutzte Immobilie abbezahlt, kann Wohngeld bei Bedarf beantragen. Vorausgesetzt, keine andere staatliche Leistung deckt die Kosten bereits. Den Mietvertrag und die Nachweise über Mietzahlungen musst du bei der Antragstellung einreichen.

Ab wann bekommt man Wohngeld?

Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Du solltest dich also frühzeitig darum kümmern. Die Bearbeitung des Antrags kann wenige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. In Berlin sind es zum Beispiel durchschnittlich zwölf Wochen.

Wie oft muss Wohngeld neu beantragt werden?

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Im Einzelfall kann der Zeitraum auch kürzer oder länger sein. Danach muss die staatliche Unterstützung neu beantragt werden. Am besten zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums. 

Wer zählt als zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied?

Berücksichtigte Haushaltsmitglieder sind Personen, die mit dir zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben und wirtschaftlich verbunden sind. Das sind in der Regel Ehepartner oder Lebenspartner sowie Kinder (Stief- und Pflegekinder inbegriffen). Nicht berücksichtigt werden Untermieter, Gäste oder Mitbewohner – also alle Personen, die eigenständig wirtschaften und das Einkommen nicht teilen.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Keinen Wohngeldanspruch haben Personen mit einem zu hohen Gesamteinkommen oder Vermögen. Die Vermögensfreigrenzen liegen bei 60.000 Euro bei Alleinstehenden und je 30.000 Euro für weitere Personen im Haushalt. Bei anderen staatlichen Leistungen entfällt der Anspruch auf Wohngeld in der Regel ebenfalls. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale: 

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Ausbildungsförderungshilfen wie BAföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe

Gut zu wissen: Es gibt auch Vermögen, das nicht angerechnet werden darf. Dazu zählen beispielsweise ein "angemessener Hausrat" oder ein privates Auto. Auch um "Eheringe oder Schmuckstücke, die man als Geschenke – etwa zu Hochzeitstagen – erhalten hat, oder um den Biedermeiersekretär, der ein altes Familienerbstück ist, muss sich keiner Sorgen machen" (Quelle: Berliner Mieterverein).

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die exakte Höhe des Wohngeldes berechnet sich individuell und hängt von mehreren Faktoren ab. Auskunft erhältst du bei deiner Stadt beziehungsweise Gemeinde oder online (jeweilige Wohngeldtabelle). 

Woher weiß ich, ob ich Wohngeld berechtigt bin?

Du bist wohngeldberechtigt, wenn du

  • die Belastung durch Miete oder Kredit nicht vollständig tragen kannst,
  • keine anderen Leistungen beziehst,
  • dein Jahreseinkommen unter der Einkommensgrenze für deinen Haushalt und deine Wohnregion liegt und
  • du deutscher Staatsbürger bist oder eine Aufenthaltsgenehmigung hast.
Illustration eines Laptops und Smartphones, die in Form eines pinken Briefumschlags Post erhalten

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