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WG-Mietvertrag: Was du als Vermieter beachten solltest

Du besitzt eine Eigentumswohnung mit einer geeigneten Raumaufteilung in beliebter Lage, vielleicht sogar in der Nähe einer Uni? Dann kann es sich durchaus lohnen, deine Immobilie für eine Wohngemeinschaft anzubieten. Allerdings gibt es beim WG-Mietvertrag verschiedene Optionen, die du abwägen solltest. Wir erklären detailliert, worauf es dabei ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du einen Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft aufsetzen möchtest, hast du drei verschiedene Möglichkeiten.
  • Du kannst entweder alle Mieter als Hauptmieter einsetzen, einen einzelnen Hauptmieter bestimmen, der untervermieten darf oder einzelne Verträge mit jedem einzelnen Bewohner aufsetzen.
  • Besonders vermieterfreundlich ist die Variante, alle Bewohner als Hauptmieter einzutragen.

Das kannst du tun:

Was ist ein WG-Mietvertrag? 

Leben zwei, drei oder mehr Menschen zusammen, die keine Lebensgemeinschaft bilden, bezeichnet man dieses Wohnkonzept als Wohngemeinschaft (WG). Die Mitbewohner können Freunde, Kollegen oder Kommilitonen sein. Vielleicht lernen die Mieter sich aber auch erst über eine Suchanzeige kennen. Vermietest du deine Eigentumswohnung also nicht an eine einzelne Person, ein Paar oder eine Familie, dann handelt es sich um eine WG. Mit dieser Wohngemeinschaft schließt du den Mietvertrag über die Nutzung deiner Immobilie.

Welche Inhalte hat der Mietvertrag für eine WG?

Neben den üblichen Inhalten, die in allen Mietverträgen stehen, geht es in einem Mietvertrag mit einer WG besonders auch um die Frage, mit wem du den Mietvertrag abschließt: Mit allen Mitbewohnern oder nur mit dem Hauptmieter? Insgesamt gibt es drei Varianten, die wir im Folgenden detailliert erklären und alle Vor- und Nachteile aufschlüsseln.

Hauptmieter versus Untermieter: Welche Varianten eines WG-Mietvertrags gibt es?

Möchtest du deine Eigentumswohnung an eine WG vermieten, solltest du dir darüber klar werden, welche Option des WG-Mietvertrags du abschließen möchtest. Du hast drei verschiedene Möglichkeiten:

WG-Mietvertrag Möglichkeit 1: Alle Mieter sind Hauptmieter

Bei dieser Art des WG-Mietvertrags müssen alle Mieter den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen. Ebenso müssen Kündigungen von allen Beteiligten ausgesprochen werden. Als Vermieter musst du ebenfalls alle Schreiben an alle Hauptmieter adressieren.

Diese Variante ist für dich als Vermieter besonders vorteilhaft, da sie dich im Fall der Fälle absichert. Die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung wird nämlich gleichermaßen auf alle Mieter verteilt. Zahlt ein Mieter seinen Anteil nicht oder verursacht einen Schaden in der Wohnung, muss jeder Mieter für den vollen Schaden haften – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

Im Schadensfall kannst du als Vermieter entscheiden, bei welchem deiner Mieter du den gesamten Betrag einklagst. Wie die Mieter das Problem untereinander regeln, bleibt ihnen überlassen.

WG-Mietvertrag Möglichkeit 2: Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter

Entscheidest du dich für diese Variante, räumst du einem einzelnen Hauptmieter das Recht ein, Zimmer der Wohnung unterzuvermieten. Dennoch solltest du schriftlich festhalten, mitentscheiden zu dürfen, welche Untermieter dein Hauptmieter auswählt. Dabei darfst du jedoch nicht willkürlich Vorschläge ablehnen, sondern brauchst einen guten Grund wie mangelnde Bonität.

Da der Hauptmieter dir gegenüber haftet, trägt er das gesamte Risiko und übernimmt somit besonders viel Verantwortung. Bei Problemen muss sich der Vermieter mit allen Forderungen direkt an den Hauptmieter wenden. Für dich als Vermieter ist es praktisch, nur einen Ansprechpartner zu haben, an den du dich wendest. Da die gesamtschuldnerische Haftung bei dieser Variante des WG-Mietvertrags nicht besteht, ist diese Option jedoch risikoreich.

WG-Mietvertrag Möglichkeit 3: Einzelne Verträge für alle Mieter

Bei dieser Form des Mietvertrags für Wohngemeinschaften vermietest du die Zimmer deiner Immobilie direkt an die einzelnen Mieter. Alle haben das Recht auf Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Flur, Küche und Bad.

Diese Variante ist für dich als Vermieter häufig sehr zeitintensiv. Denn wenn jemand seinen Mietvertrag kündigt, bist du für die Suche nach einem Nachfolger zuständig. Und in Wohngemeinschaften ist der Mieterwechsel meist häufiger als bei allen anderen Vermietungsmodellen. Dafür kannst du allein entscheiden, wer in das Zimmer einzieht.

Entscheidest du dich für dieses Modell, solltest du unbedingt eine Betriebskostenpauschale festlegen. Andernfalls musst du die Betriebskosten anteilsmäßig umrechnen, was einen enormen Zusatzaufwand für dich bedeutet.

 Möglichkeit 1:  Alle Mieter sind HauptmieterMöglichkeit 2: Ein Hauptmieter und mehrere UntermieterMöglichkeit 3:  Einzelne Verträge für alle Mieter
Vorteile:
  • Sicherheit im Schadensfall durch gesamtschuldnerische Haftung
  • nur ein Ansprechpartner
  • kein Aufwand mit Nachmietersuche
  • Entscheidungsfreiheit bei Mietersuche
Nachteile:
  • mehrere Ansprechpartner und somit mehr bürokratischer Aufwand
  • Entscheidung für Untermieter eingeschränkt
  • risikoreich, da keine gesamtschuldnerische Haftung besteht
  • zeitintensiv bei häufigem Mieterwechsel
  • bei Auszug Zuständigkeit für Nachmietersuche
  • separate Nebenkostenabrechnung mit allen Mietern

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Was gibt es beim WG-Mietvertrag zu beachten?

Neben der Entscheidung für die Variante des WG-Mietvertrags ist es wichtig, schriftlich festzuhalten, wer für eventuelle Schäden haftet. Die gesamtschuldnerische Haftung kann nämlich dann schwierig werden, wenn es während der Mietzeit zu einem Bewohnerwechsel gekommen ist. Laut eines Urteils des Kölner Amtsgerichts haftet der neue WG-Mieter nicht für Schäden, die sein Vorgänger verursacht hat.

Zudem solltest du im Vertrag eine Nachmieterregelungen treffen. Die WG-Bewohner sollten außerdem selbst entscheiden, wie sie Strom-, Telefon- und Internetkosten aufteilen.

Worauf sollten Vermieter beim Mietvertrag für eine WG achten?

Es ist ratsam, vorab Nachmieterregelungen festzulegen. Dann ist für alle Beteiligten klar, was passiert, wenn jemand aus der WG auszieht und ein Nachmieter einzieht. Dabei solltest du dir schriftlich ein Mitspracherecht einräumen. Die WG-Mieter sollten eine Vereinbarung darüber treffen, wer die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen übernimmt.

Wie kann man als Vermieter einen WG-Mietvertrag kündigen?

Möchtest du den Mietvertrag für die WG kündigen, gelten die grundsätzlichen Regelungen des Mietrechts. Die Bewohner können ihre Mietverträge für die WG mit einer Frist von drei Monaten kündigen, während du als Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen kannst. Die gesetzlich anerkannten Gründe für eine Kündigung sind:

  • Eigenbedarf
  • Vertragsverletzung
  • wirtschaftliche Verwertung wie Verkauf

Darüber hinaus gibt es je nach Vertragsvariante folgende Besonderheiten:

Sind alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen, können beide Seiten nur den gesamten WG-Mietvertrag kündigen. Möchte ein WG-Mitglied ausziehen, können die verbleibenden Bewohner mit dir als Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen. Dazu bist du jedoch nicht verpflichtet.

Haben alle WG-Bewohner eigenständige Mietverträge, kannst du als Vermieter einem einzelnen Mieter kündigen, ohne dass die Verträge der anderen davon betroffen sind.

Hast du den Vertrag mit einem Hauptmieter getroffen, der einzelne Zimmer an Untermieter vermietet, gilt: Kündigst du dem Hauptmieter, dürfen auch Untermieter nicht mehr in der Wohnung leben. Als Vermieter darfst du Untermietern nicht kündigen.

Alles rund um die rechtlichen Vorgaben bei einer Kündigung erfährst du hier.

Fazit: Form und Inhalt von WG-Mietverträgen sollten wohlüberlegt sein

Wenn du deine Eigentumswohnung an eine Wohngemeinschaft vermieten möchtest, solltest du dir zunächst genauestens über den Inhalt Gedanken machen. Am vermieterfreundlichsten ist die Variante, alle Mieter als Hauptmieter einzutragen. Denn diese Form bietet dir als Vermieter die meiste Sicherheit, weil deine Mieter gesamtschuldnerisch haften. Zudem kannst du mitentscheiden, wer in deine Immobilie einzieht.

WG-Mietvertrag: Häufig gestellte Fragen

Genau so, wie du auch eine Wohnung an ein Paar, einen Single oder eine Familie vermietest: Du kannst über Immobilienportale, Zeitungsannoncen oder Aufrufe in den sozialen Medien inserieren. Inseriere am besten deine Wohnung direkt auf Wohnglück.de.

Ja. Du kannst festlegen, ob du alle Bewohner als Hauptmieter einträgst oder dich für einen Hauptmieter entscheidest, der wiederum an Untermieter vermietet.

Ja, ein Hauptmieter darf an mehrere Untermieter vermieten. Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Zimmer.

Der Hauptmieter trägt die volle Verantwortung und das gesamte Risiko. Entstehen durch den Untermieter Schäden, muss er dafür haften – auch, wenn er sie nicht verursacht hat.

Ja, der Hauptmieter trägt die volle Verantwortung und das Gesamtrisiko. Er haftet im Fall der Fälle für Schäden und Mietausfälle.

Als Vermieter solltest du neben allen anderen gängigen Punkten vor allem die Frage der Hauptmieter sowie der Haftung klären. Sinnvoll ist auch, eine Nachmieterregelung festzulegen.

Du solltest im Mietvertrag mit der Wohngemeinschaft genau festlegen, wer im Schadensfall haftet, wie die Nachmieterregelung aussieht, wie die Nebenkosten aufgeteilt werden und wer für Schönheitsreparaturen zuständig ist.

Du solltest im Mietvertrag genau festlegen, wer im Fall der Fälle haftet – etwa bei Schäden in der Wohnung oder bei eventuellen Mietrückständen.

Das hängt von der Variante des WG-Mietvertrags ab. Ist nur ein Hauptmieter eingetragen, ist dieser dein Ansprechpartner für Verstöße und Schadenersatzforderungen.

Auch bei WG-Mietverträgen gilt – sofern nicht anders vereinbart – die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter. Als Vermieter richtet sich die Frist nach der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt zwischen drei und neun Monate.

Du darfst den Mietvertrag kündigen, wenn du Eigenbedarf anmeldest, eine Vertragsverletzung besteht oder aufgrund wirtschaftlicher Verwertung wie einem angestrebten Verkauf.

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