Übergangsfrist für die Heizkostenabrechnung von Wärmepumpen läuft aus
Mit der Novelle der Heizkostenverordnung wurde bereits zum 1. Oktober 2024 das sogenannte Wärmepumpenprivileg abgeschafft. Bis dahin konnten Vermieter in Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen die Heizkosten ohne individuelle Verbrauchsmessung noch pauschal oder nach Wohnfläche abrechnen.
Seit Inkrafttreten der neuen Regelung gilt jedoch: Heizkosten für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Vermieter sind daher verpflichtet, geeignete Messeinrichtungen zu installieren. Für die Nachrüstung läuft aktuell eine Übergansfrist bis zum 30. September 2025. Spätestens ab diesem Stichtag müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Messsysteme in Betrieb sein. Eine pauschale Umlage ist dann nicht mehr zulässig. Betroffen sind ausschließlich zentrale Wärmepumpenanlagen, die mehrere Wohneinheiten versorgen. Ziel der Regelung ist mehr Transparenz und ein stärkerer Anreiz zum sparsamen Heizen.
- Wichtig für Vermieter: Jetzt handeln! Wer noch keine Zähler installiert hat, sollte dies umgehend nachholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Gut zu wissen für Mieter: Du hast Anspruch auf eine klare, verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Dazu gehört auch das Recht auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen und Messergebnisse. Sollten Abrechnungen unklar sein, kannst du sie anfechten.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind noch bis 30. September verboten
Falls du Laub- oder Nadelbäume, Gebüsche oder Hecken zurückschneiden oder ganz entfernen möchtest, musst du damit noch bis Ende September warten. Warum? § 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September die Radikalschnitte, damit brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt. Doch auch hier gilt: Achte auf vorhandene Nester und versuche sie zu schonen!
EU-Data-Act verspricht mehr Kontrolle über Gerätedaten
Ob smarte Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Smart-TV, Saugroboter oder Heizung, aber auch E-Bikes, Fitness-Tracker oder Autos: Ab dem 12. September 2025 erhältst du deutlich mehr Kontrolle über die dabei entstehenden Daten. Der EU-Data-Act, eine Anfang 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung, verpflichtet Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte und Services künftig dazu, offenzulegen, welche Daten gesammelt werden und wie man darauf zugreifen kann. Nutzer sollen die von ihren Geräten generierten Daten nicht nur einfacher einsehen, sondern diese bei Bedarf auch an andere Dienste weitergeben können.
Am 11. September 2025 ist Bundesweiter Warntag
Zum Bundesweiten Warntag am 11. September 2025 werden um 11 Uhr in ganz Deutschland Sirenen ausgelöst. Parallel dazu werden Probewarnung an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones verschickt. So wird überprüft, ob die technischen Systeme im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Gegen 11:45 Uhr soll eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte erfolgen, über die zuvor die Warnung versendet wurde. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 2020 findet er immer am zweiten Donnerstag im September statt und dient der Erprobung der Warnsysteme für eventuelle Ernstfälle.
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