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Neues im Mai: 4 Änderungen, die du kennen solltest


Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Gibt es Regelungen, die deinen Alltag verändern? Wir erklären dir, was sich im Mai ändert und welche Fristen und Neuerungen du kennen solltest.

  1. Regelungen für Biomüll werden im Mai strenger 
  2. Wahl des Bundeskanzlers am 6. Mai: Bedeutung des Koalitionsvertrags für die Immobilienbranche 
  3. Fotos für Pässe und Personalausweis müssen digital vorliegen 
  4. Freiere Gestaltung des Familiennamens ab Mai 2025 möglich 

Regelungen für Biomüll werden im Mai strenger 

Plastik im Biomüll? Ab 1. Mai 2025 sorgt eine Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dafür, dass durch strengere Vorgaben weniger Kunststoff in der Biotonne und somit in die Umwelt gerät. So dürfen nur noch maximal 1 Prozent an Kunststoffen im Bioabfall enthalten sein. Kommunale Entsorgungsbetriebe haben künftig das Recht, Biotonnen bei starker Verunreinigung stehenzulassen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Störstoffanteil über 3 Prozent liegt. Der neu eingeführte Kontrollwert gilt für alle Fremdstoffe einschließlich Verpackungen und Kaffeekapseln – auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden.

Wahl des Bundeskanzlers am 6. Mai: Bedeutung des Koalitionsvertrags für die Immobilienbranche 

Am 6. Mai 2025 soll Friedrich Merz vom Bundestag offiziell zum Bundeskanzler gewählt werden. Zuvor müssen die drei Parteien jedoch noch dem schwarz-roten Koalitionsvertrag zustimmen. Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dürfte sich künftig auch in der Immobilienbranche einiges ändern. Doch was bedeutet das konkret in Bezug auf Bauen, Sanieren, Eigentum und Mieten? Wir haben für dich hier die wichtigsten Punkte zum Koalitionsvertrag zusammengefasst. 

Fotos für Pässe und Personalausweis müssen digital vorliegen 

Möchtest du ab Mai 2025 einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, musst du kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen: Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an das Bürgeramt übermittelt werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Passbilder aus Papier dürfen dann zur Beantragung von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Juli dürfen laut Bundesinnenministerium noch Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden. 

Freiere Gestaltung des Familiennamens ab Mai 2025 möglich 

Am 1. Mai 2025 tritt das reformierte Namensrecht in Kraft: Durch die Erweiterung der Möglichkeiten können Ehepartner ihren Geburtsnamen oder einen gemeinsamen Familiennamen führen - auch ein gemeinsamer Doppelname (mit oder ohne Bindestrich) ist möglich. Die Reihenfolge der Namensteile ist frei wählbar. Bisher konnte nur ein Ehepartner den Doppelnamen annehmen. 

Bestimmen Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Der einmal gewählte Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, gilt dann auch für weitere gemeinsame Kinder. 

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