- Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Fortsetzung der Sanierungsförderungen
- Vereinfachung der Förderstrukturen
- Umfunktionierung der Energieausweise
- Beschleunigung des Wohnungsbaus
- Unterstützung bei der Wohneigentumsbildung
- Erweiterung der Wohngebäudeversicherung
- Schutz vor ausufernden Mieterhöhungen
Reformierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
“Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen”, heißt es im Koalitionsvertrag. Damit ist gemeint, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert und so technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden soll. Statt der Energieeffizienz wird hierbei die erreichbare CO₂-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße. Die Regelung der Gebäudeeffizienzklassen im GEG wird mit den Nachbarländern einheitlicher gestaltet. Die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) soll flexibel erfolgen – inklusive der Bemühungen um verlängerte Umsetzungsfristen.
Fortsetzung der Sanierungsförderungen
“Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen”, wird im Vertrag versprochen. Neu ist, dass die Kosten für energetische Sanierungen von geerbten Immobilien künftig von der Steuer absetzbar sein sollen. Die Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards (EH55) soll zumindest befristet wiederhergestellt werden, um so Bauüberhänge zu aktivieren. Zudem sollen das GEG und die kommunale Wärmeplanung besser verzahnt werden.
Vereinfachung der Förderstrukturen
Die Förderprogramme der staatlichen KfW sollen zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt werden: ein Programm für den Neubau und ein Programm für die Modernisierung (inklusive Sanierung). Ein Investitionsfonds für den Wohnungsbau soll mit der Unterstützung von öffentlichen Garantien und privatem Kapital aufgelegt werden. Es ist geplant, eigenkapitalersetzende Maßnahmen und staatliche Bürgschaften für Hypotheken zu prüfen.
Umfunktionierung der Energieausweise
Konkrete Aussagen zu Energieausweisen als Instrument (z. B. für den Verkauf oder die Vermietung) werden im Koalitionsvertrag nicht explizit getroffen. Allerdings wird betont, dass der energetische Zustand von Gebäuden stärker an CO₂-Vermeidungspotenzialen ausgerichtet werden soll, was die Funktionalität von Energieausweisen beeinflussen könnte.
Was könnten die CO₂-Vermeidungspotenziale als zentrale Steuerungsgröße im GEG bedeuten?
Wenn im Koalitionsvertrag davon die Rede ist, dass CO₂-Vermeidungspotenziale zur zentralen Steuerungsgröße für das Gebäudeenergiegesetz werden sollen, könnte das in der Praxis Folgendes bedeuten:
Individuelle Bewertungen statt starrer Anforderungen und Regeln: Hier rückt die Frage in den Fokus, wie viel CO₂ eine Maßnahme unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebäudes unter realen Bedingungen tatsächlich einspart.
Höhere Flexibilität für Eigentümer: Anstelle fester Sanierungspflichten könnten Eigentümer künftig selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen – vorausgesetzt, ein klar definiertes CO₂-Einsparziel wird erreicht.
Fördermittelvergabe nach Wirkung: Zukünftig könnten Fördermittel gezielter dort eingesetzt werden, wo die CO₂-Vermeidung je Euro besonders hoch ist. Dadurch würden vor allem energetisch ineffiziente Altbauten stärker in den Fokus rücken.
Mehr Bedarf an realistischen Berechnungen und Nachweisen: Es ist zu erwarten, dass CO₂-Einsparrechnungen – etwa durch Energieberater oder neue digitale Tools – künftig an Bedeutung gewinnen. Auch Energieausweise könnten überarbeitet werden, um Informationen zum CO₂-Ausstoß transparenter und prominenter darzustellen.
Beschleunigung des Wohnungsbaus
Union und SPD planen, in den ersten 100 Regierungstagen ein Gesetzesentwurf zur Einführung eines “Wohnungsbauturbos” vorzulegen.
Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sollen unter anderem der Gebäudetyp E, steuerliche Erleichterung sowie der Abbau bürokratischer Hürden beitragen. Es ist auch eine Vereinfachung im Bau-, Planungs- und Umweltrecht vorgesehen. Zusätzlich soll der Investitionsfonds kommen. Es ist geplant, die KfW-Förderung künftig auf zwei zentrale Programme zu bündeln: ein Programm für Neubau und eines für Modernisierung/Sanierung. Die Förderfähigkeit des Effizienzhaus-55-Standards (EH55) soll zumindest befristet wiederhergestellt werden, um zusätzliche Anreize für energieeffizientes Bauen zu schaffen.
Unterstützung bei der Wohneigentumsbildung
Zur Unterstützung von Familien bei der Wohneigentumsbildung (“Starthilfe Wohneigentum”) sowie zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert und eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem soll die Übernahme von staatlichen Hypotheken geprüft werden.
Bezüglich des Bauträgervertragsrecht ist zu prüfen, wie Immobilienkäufer künftig besser vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers geschützt werden können.
Erweiterung der Wohngebäudeversicherung
Im Neubaugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Im Bestandsgeschäft sieht der Koalitionsvertrag vor, dass sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.
Schutz vor ausufernden Mieterhöhungen
In Städten mit angespannten Wohnungsmärkten soll die Mietpreisbremse für vier Jahre bis Ende 2029 verlängert werden, um Mieter vor ausufernden Mieterhöhungen zu schützen. Auch in Bezug auf Indexmieten, Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen sind strengere Regelungen zur Begrenzung von Mietsteigerungen geplant. Die Nebenkosten für Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein. Um Vermieten attraktiver zu gestalten, sollen diejenigen Vermieter steuerlich belohnt werden, die günstig vermieten.
Damit die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereitet werden kann, soll bis Ende 2026 eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen zum Einsatz kommen.
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