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EEG-Umlage: Bundesregierung verhindert extremen Strompreis-Anstieg


Im kommenden Jahr senkt die Bundesregierung die EEG-Umlage. Mit in Kraft treten der CO2-Bepreisung wird der Betrag, der für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgesehen ist, gedeckelt. Auf große Entlastung beim Strompreis können sich Verbraucher dennoch nicht freuen.

  1. Deckelung der EEG-Umlage bringt kaum Entlastung
  2. EEG-Novelle verstößt laut Gutachten gegen EU-Recht

Die EEG-Umlage wird ab 2021 sinken. Im kommenden Jahr soll der Betrag, den Verbraucher für den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Strompreis zahlen, bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Aktuell liegt die Umlage, die das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorsieht, bei 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Ab 2022 müssen Verbraucher nur noch sechs Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Betrag für die Umlage zu deckeln. Er wäre ansonsten im kommenden Jahr auf 9,65 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Denn der Betrag ist abhängig von dem Strompreis, der an der Börse ermittelt wird, und den garantierten Zahlungen an die Ökostromproduzenten. Je höher die Differenz zwischen diesen Beträgen, desto mehr steigt auch die EEG-Umlage. Wegen der Corona-Krise sind die Börsenpreise für Strom stark gesunken.

Deckelung der EEG-Umlage bringt kaum Entlastung

Laut dem Vergleichsportal Verivox hätte der Anstieg der EEG-Umlage ohne die von der Bundesregierung nun erfolgte Deckelung eine Verteuerung des Strompreises um 13 Prozent zur Folge gehabt. Ein Durchschnittshaushalt hätte dann mit 136 Euro Mehrkosten pro Jahr rechnen müssen.

Eine große Entlastung für Haushalte ergibt sich durch die Deckelung der Umlage allerdings nicht. Durch die Deckelung sinkt der Strompreis nun um rund ein Prozent. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden werde so um rund zwölf Euro entlastet, heißt es von Verivox.

Ob diese geringe Preissenkung allerdings überhaupt eintritt, bleibt abzuwarten. Denn der Strompreis besteht auch zu einem Viertel aus den Netzgebühren. Und hier zeichne sich eine leichte Erhöhung ab, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Die Deckelung der EEG-Umlage lässt sich der Bund bis Ende 2022 rund 10,8 Milliarden Euro kosten. Sie soll aus dem Topf für die CO2-Bepreisung gespeist werden.

EEG-Novelle verstößt laut Gutachten gegen EU-Recht

Im kommenden Jahr soll das EEG reformiert werden. Doch der aktuelle Entwurf sorgt für Kritik. Die Solarbranche sieht Betreiber von Solarstromanlagen zunehmend diskriminiert. Besonders gelte das für Verbraucher und Unternehmen, die Solarstrom produzieren, davon einen Teil selbst verbrauchen und den Rest ins Stromnetz einspeisen. Laut einem Gutachten soll der Gesetzesentwurf sogar in mehreren Punkten gegen geltendes EU-Recht verstoßen. So verstießen zum Beispiel die Pläne, den selbstgenutzten Solarstrom mit der EEG-Umlage zu belegen, gegen die Richtlinie (EU) 2018/2001.

Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt davor, dass es mit der EEG-Novelle zu einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer kommen könnte. Ohne wirksame Anreize zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar.

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