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Bundesregierung beschränkt Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen


Die Große Koalition will die Möglichkeiten begrenzen, aus einer Miet- eine Eigentumswohnung zu machen. Die Umwandlung soll in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt erschwert werden. Doch die Regelung stößt auf Kritik.

  1. Kritik am Umwandlungsverbot aus der Immobilienwirtschaft
  2. Verdrängt die Umwandlung Alteingesessene aus Vierteln?

Die Bundesregierung will es in Zukunft schwerer machen, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Am 3. November 2020 hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht neben Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich auch vor, die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum schwerer zu machen. Damit werden Beschlüsse des Wohngipfels umgesetzt, heißt es vom Bundesinnenministerium.

Nach der Regelung sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Genehmigung für die Umwandlung einzufordern. Diese Genehmigungspflicht sollen die Regierungen per Rechtsverordnung durchsetzen können. Das heißt, die Landesparlamente haben kein Mitspracherecht. Bis maximal Ende 2025 soll die Pflicht gelten. Die Große Koalition will mit diesem Passus Mieter vor der Verdrängung schützen.

Ausnahmen soll es allerdings "zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer" geben, etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn die Wohnung in das Eigentum eines Verwandten übergehen soll.

In der Vergangenheit gab es bereits Auseinandersetzungen: Zoff um Baugesetzbuch­novelle: Umwandlungsbremse erhitzt die Gemüter

Kritik am Umwandlungsverbot aus der Immobilienwirtschaft

Doch die Umwandlungsbremse stößt auf Kritik. "Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wohnungspolitisches Täuschungsmanöver der Bundesregierung, mit dem sie der Mangelverwaltung weiter Vorschub leistet. Statt Bauland zu mobilisieren, werden Eigentumsrechte beschnitten", sagt Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund. Mit dem Gesetz würden weder Mieter geschützt noch die Wohnungsknappheit gelöst.

Eine Umwandlung, so heißt es von der Immobilienwirtschaft, stünde nicht im Widerspruch zu Mieterinteressen. Denn die bekämen so Wohnungen oftmals günstiger als teure Neubauwohnungen. Ein zu striktes Umwandlungsverbot würde außerdem dazu führen, dass viele Menschen davon abgehalten würden, Wohneigentum zu bilden, heißt es von Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienvertreter (GdW). Die bisherigen Regelungen hätten ausgereicht.

Verdrängt die Umwandlung Alteingesessene aus Vierteln?

Auch von der FDP kommt Kritik. "Das Umwandlungsverbot verknappt Eigentumswohnungen und macht die eigenen vier Wände nochmal teurer, für viele sogar unerreichbar", sagt Daniel Föst, baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag. "Sogar Mietsteigerungen sind zu erwarten, wenn aufgrund des Umwandlungsverbots mehr Eigentums- als Mietwohnungen gebaut werden. Ein Umwandlungsverbot hilft wenig, aber macht viel kaputt."

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ist die Umwandlung von Mietwohnung in Wohneigentum jedoch ein großes Problem in angespannten Wohnungsmärkten – besonders für alteingesessene Mieter. Die würden durch Umwandlungen oft aus ihren Vierteln verdrängt.

Auch der Mieterbund begrüßt das Umwandlungsverbot. Die umgewandelten Wohnungen würden oft luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft. Nur die wenigsten Mieter könnten sich diese Preise leisten.

Die Umwandlungsbeschränkungen waren innerhalb der Großen Koalition lange umstritten. Während die SPD für ein Verbot plädiert hat, war die CDU/CSU-Fraktion lange gegen eine entsprechende Regelung im Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz. Nun muss der Bundestag über das Gesetz abstimmen.

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