Bauminister Horst Seehofer hat einen Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle vorgelegt. Mit dem will er in erster Linie Kommunen stärkere Instrumente an die Hand geben. Wenig begeistert vom möglichen neuen Baurecht zeigt sich die Immobilienwirtschaft.
Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) hat einen lange ersehnten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle vorgelegt. Die Reaktionen von Immobilienwirtschaft, Vermietern, und Mieterverbänden fallen erwartungsgemäß höchst unterschiedlich aus. Insbesondere die sogenannte Umwandlungsbremse erhitzt die Gemüter.
Was die Baugesetzbuch-Reform bringen soll
Der Referentenentwurf stärkt in erster Linie Kommunen, um den überhitzten Wohnungsmarkt in begehrten Lagen besser regulieren zu können und mehr günstigen Wohnraum zu schaffen:
Er sieht vor, dass Kommunen ein Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke bekommen, wenn dort ein Mangel an Wohnraum besteht.
Außerdem sollen sie Eigentümer von brachliegenden Grundstücken verpflichten können, diese mit Wohnungen zu bebauen.
Auch den sozialen Wohnbau will die Bundesregierung fördern: In sektoralen Bebauungsplänen sollen künftig Flächen ausgewiesen werden, auf denen nur Sozialwohnungen entstehen dürfen.
Seehofer will die Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, auch bei der Erteilung von Baugenehmigungen entlasten. Der Entwurf der Baugesetzbuchnovelle sieht vor, dass hier im Einzelfall auch von den Kriterien des örtlichen Bebauungsplans abgewichen werden kann – zumindest bis zum Jahr 2024.
Eine sogenannte Umwandlungsbremse gäbe Ländern die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten. Dort soll die Umwandlung dann für fünf Jahre nur mit Erlaubnis der Behörde möglich sein. Nur in einigen Ausnahmen, beispielsweise wenn Familienangehörige die Immobilie zur eigenen Nutzung kaufen wollen, greift die Umwandlungsbremse nicht.
Als "Konjunktur-Bremse" bezeichnet etwa Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), den Entwurf: "Mit dem Umwandlungsverbot werden die Möglichkeiten der Menschen erschwert, Wohneigentum zur Selbstnutzung oder zur privaten Altersvorsorge in gefragten Innenstadtlagen zu erwerben. Das Angebot wird ohne Not weiter verknappt. Die Folge sind Preissprünge – eine fatale Entwicklung!“
Mieterverbände werten die Umwandlungsbremse hingegen als wirksames Mittel gegen Mietwucher, weil sie die Verdrängung von ärmeren Mietern verhindere.
Und auch Berlin Bausenatorin begrüßt die geplante Umwandlungsbremse: "Die seit langem angekündigte Novelle enthält zweifellos sehr positive Ansätze", findet Katrin Lompscher (Linke). "Die Ausweitung der Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehört dazu."
Streit auch um kommunales Vorkaufsrecht
Auch das neue kommunale Vorkaufsrecht sorgt für Aufruhr: Es diene der langfristigen Baulandbevorratung aber nicht der Baulandmobilisierung, kritisiert die Immobilienbranche. Den Grünen geht die Novelle hier allerdings nicht weit genug.
Schon im aktuellen Baugesetzbuch findet sich für die Kommunen ein Vorkaufsrecht, das allerdings auf zwei Monate begrenzt ist. In der Novelle findet sich nun eine erweiterte Anwendung dieses Rechts sowie eine Fristverlängerung für die Kommunen auf drei Monate. Schon jetzt nutzen Städte wie Berlin und Ulm das Vorkaufsrecht regelmäßig.
Bis zum 3. Juli noch können Branchenverbände zu dem Entwurf Stellung nehmen.