Einfamilienhaus freistehend in Waldfeucht

Balkon/­Terrasse
Dachboden
Garten/­-mitbenutzung
Gäste WC
Keller
Garage/­Stellplatz

Anfragen bisher

Premium

Meine Chancen

Premium

Fairer Preis

Premium

349.000 €

Kaufpreis

113,03 m²

4 Zi.

Icon Grundriss

Grundriss

52525 Waldfeucht

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
649 m²
Zimmerzahl
4
Haustyp
Einfamilienhaus freistehend
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Baujahr
1998

Kosten

Kaufpreis
349.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
Was kostet dein Umzug?

Stellplätze

Stellplatztyp
Garage
Anzahl
1

Objektbeschreibung

Sobald Sie dieses charmante Einfamilienhaus betreten, spüren Sie den Zauber Andalusiens – der mediterrane Einrichtungsstil entfaltet sich mit liebevoller Konsequenz in jedem Winkel des Hauses.
Terracottafarbene Bodenfliesen, warme Holzdielen und eine harmonische Farbgebung schaffen eine Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt und mediterrane Lebensfreude vermittelt.


Besonderes Augenmerk verdient der großzügige Wohnbereich: Unterschiedliche Deckenhöhen verleihen dem Raum eine eindrucksvolle Weite, während der Kaminofen für behagliche Stunden sorgt.
Die Kombination aus warmem Holz und durchdachtem Lichteinfall verleiht diesem Herzstück des Hauses ein außergewöhnliches Wohngefühl.


Die angrenzende Küche – mit ebenfalls direktem Zugang zur Terrasse und dem üppig begrünten Garten – bietet gemeinsam mit dem offen gestalteten Wohn- und Essbereich den perfekten Rahmen für genussvolle Abende.
Ein praktischer Abstellraum liegt gleich nebenan und erleichtert den Alltag auf angenehme Weise.


Im oberen Geschoss erwartet Sie die private Ruhezone des Hauses. Drei Schlafzimmer bieten ausreichend Rückzugsmöglichkeiten, eines davon mit einem stilvollen, begehbaren Ankleidebereich.


Das Tageslicht-Badezimmer überzeugt mit hochwertiger Ausstattung: Eine Badewanne lädt zum Entspannen ein, während die Dusche für einen erfrischenden Start in den Tag sorgt. Für wohlige Wärme sorgt der Heizungsrücklauf, der im Badezimmer den Boden angenehm temperiert.


Ergänzend zu den liebevoll gestalteten Wohnbereichen auf den Hauptetagen erwartet Sie im Untergeschoss ein weiterer Rückzugsort mit besonderem Charme: Ein großzügiger Hobbyraum mit Tageslicht und wohnraumähnlicher Qualität erweitert das Nutzungsspektrum dieses Hauses auf komfortable Weise. Ob als Rückzugsort für kreative Hobbys, Fitnessbereich oder gemütlicher Platz für Gäste – hier eröffnen sich Ihnen vielfältige Möglichkeiten, ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen.


Möchten Sie mehr über diese besondere Immobilie erfahren?


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

Baujahr
1998
Wesentlicher Energieträger
OEL
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ölheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Gültig bis
23.04.2035
Energieverbrauchskennwert
75 kWh/(m²*a)
Energieeffizienzklasse
C

Ausstattung

Die Ausstattung dieses Hauses spiegelt den mediterranen Wohnstil der späten 1990er Jahre mit liebevoller Konsequenz wider – zeitlos, charaktervoll und geprägt von natürlichen Materialien.
Terracottafarbene Bodenfliesen und warme Holzdielen im Wohnbereich und Korkböden in den Schlafzimmern schaffen ein harmonisches Zusammenspiel, das Wohnkomfort mit südlichem Flair verbindet.


Der durchdachte Grundriss wird ergänzt durch Details wie wechselnde Deckenhöhen im Wohnbereich, die ein besonderes Raumgefühl entstehen lassen.
Ein Kaminofen sorgt für behagliche Stunden, während große Fensterflächen den Blick ins Grüne freigeben und das Haus mit Licht durchfluten.


Die technische Ausstattung entspricht dem Baujahr 1999. Elektroinstallationen sowie Wasser- und Abwasserleitungen stammen aus dieser Zeit und befinden sich in gepflegtem Zustand. Auch die Öl-Zentralheizung inklusive Warmwasserbereitung ist aus 1999 und sorgt zuverlässig für wohlige Temperaturen – im Badezimmer zusätzlich über den angenehmen Heizungsrücklauf im Boden.


Ein Zuhause, das durch seine charmante Authentizität überzeugt und den mediterranen Lebensstil auf stilvolle Weise interpretiert.


Lagebeschreibung

Das Golddorf Waldfeucht, gelegen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, ist ein idyllisches Dorf mit ca. 8.900 Einwohnern nahe der niederländischen Grenze. Es zeichnet sich durch seine ruhige und naturverbundene Umgebung aus, umgeben von ausgedehnten Wäldern und malerischen Landschaften. Dies macht es zu einem idealen Wohnort für diejenigen, die die Nähe zur Natur schätzen und gleichzeitig Wert auf eine gute Verkehrsanbindung legen.


Die Autobahnen und Bundesstraßen in der Nähe ermöglichen eine einfache und schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Regionen. Historisch gesehen hat Waldfeucht eine interessante Vergangenheit, die bis ins Mittelalter zurückreicht, und verfügt über einige sehenswerte historische Gebäude und Denkmäler.
Der Rundgang durch den historischen Ortskern führt Sie über den ehemaligen Stadtwall zu der Pfarrkirche "St. Lambertus" und zu der ehemaligen wasserumwehrten Schlossanlage aus dem 17./18. Jahrhundert, die heute die Gemeindeverwaltung beherbergt.


Die Gemeinde bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten und lokalen Einrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Die Gemeinschaft in Waldfeucht ist lebendig und freundlich, mit einem reichen Angebot an Vereinen und Aktivitäten, die das soziale Leben und den Zusammenhalt fördern.


Insgesamt bietet Waldfeucht eine hohe Lebensqualität, kombiniert mit der Schönheit und Ruhe der Natur, was es zu einem attraktiven Ort für Familien, Paare und Senioren gleichermaßen macht.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Anschluss B56n - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 31 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 12 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 24 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 32 Busminuten
Kindergarten - 5 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten
Düsseldorf - 60 Fahrminuten
Maastricht - 38 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:



  • Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


Wohnung finden so einfach wie möglich - das ist unsere Mission!

Kostenlose Basic Features

0 € monatlich


  • Individuelles Such-Profil anlegen
  • Suchaufträge speichern
  • One-Klick Kontaktaufnahme

alles anzeigen

Jetzt kostenlos anmelden

Premium Features

19,99 € monatlich


  • Alle kostenlosen Features
  • Smart-Alarm per Whatsapp
  • Deine Chancen checken
  • Wohngegend analysieren

alles anzeigen

Jetzt Premium freischalten

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-599747
5801