Einfamilienhaus freistehend in Heinsberg

Balkon/­Terrasse
Garten/­-mitbenutzung
Gäste WC
Keller
Garage/­Stellplatz

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375.000 â‚¬

Kaufpreis

164,97 m²

5 Zi.

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Grundriss

52525 Heinsberg

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
883 m²
Zimmerzahl
5
Haustyp
Einfamilienhaus freistehend
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Objektzustand
Gepflegt
Baujahr
1952

Kosten

Kaufpreis
375.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
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Stellplätze

Stellplatztyp
Garage
Anzahl
1

Objektbeschreibung

Vor den Toren der Stadt Heinsberg erwartet Sie ein wahres SchmuckstĂĽck:
Dieses modernisierte Einfamilienhaus mit seiner natĂĽrlichen Holzfassade (2011) vereint zeitlose Eleganz mit dem GefĂĽhl von Naturverbundenheit.


Bereits beim Betreten des rund 65 m² großen beheizten Wintergartens entfaltet sich eine Wohnwelt, die ihresgleichen sucht. Umgeben von Glas und Licht genießen Sie eine wunderbare Symbiose aus Steinteppich und warmen Dielenböden, die eine einzigartige Atmosphäre erschafft und viel Raum für sonnige Tage und gemütliche Abende lässt.
GroĂźe Schiebeelemente fĂĽhren Sie nahtlos in die prachtvolle und grĂĽne Gartenanlage, die mit viel Liebe zum Detail gestaltet wurde und durchaus als Sehnsuchstort bezeichnet werden darf.


Auf der großzügigen Terrasse begleitet Sie der Lauf der Sonne – sei es bei einem entspannten Frühstück oder bei einem Glas Wein am Abend.
Ob Sie die Sonnenstrahlen genießen oder ein schattiges Plätzchen bevorzugen: In Ihrer großzügigen Gartenlandschaft finden Sie stets Ihren Lieblingsort.


Die Wohnküche präsentiert sich als Herzstück des Hauses und vereint modernste Ausstattung mit begehrter Gemütlichkeit. Der stilvolle Steinteppich, die hochwertige Einbauküche – die selbstverständlich bereits im Kaufpreis enthalten ist – und der großzügige Schnitt laden zu genussvollen Kochabenden und anregenden Gesprächen mit Familie und Freunden ein.


Das lichtdurchflutete Wohnzimmer, ausgestattet mit edlen weiĂźen Bodenfliesen und behaglicher FuĂźbodenheizung, strahlt eine bewusst dezente Eleganz aus und schafft gleichzeitig ein behagliches Ambiente.


Im Erdgeschoss empfängt Sie ein im Jahr 2010 erneuertes Badezimmer mit frischen Akzenten, während das Hauptbadezimmer im Obergeschoss seit 2016 mit moderner Ausstattung, Eckwanne samt Whirlpoolfunktion, einer großzügigen Dusche, zwei Waschtischen und Tageslicht begeistert – ein Ort der Entspannung, der keine Wünsche offenlässt.


Der klimatisierte Masterbedroom mit herrlichem Gartenblick bietet pure Erholung, ergänzt durch ein weiteres Schlafzimmer, derzeit als stilvolles Ankleidezimmer genutzt, sowie ein ruhiger Bürobereich. Ein separates Gäste-WC rundet diese Etage perfekt ab.


Das ausgebaute Studio unter dem Dach eröffnet Ihnen einen faszinierenden Rückzugsort – ideal als Schlafempore oder gemütlicher Wohnbereich. Hier genießen Sie einen weiteren, außergewöhnlichen Platz zum Verweilen.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

237,9 kWh/(m²*a)

H

Baujahr
1952
Objektzustand
Gepflegt
Wesentlicher Energieträger
OEL
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ă–lheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
GĂĽltig bis
15.04.2035
Energieeffizienzklasse
G
Endenergiebedarf
237,9 kWh/(m²*a)

Ausstattung

In einer ruhigen Wohnstraße, direkt an weitläufige Felder angrenzend, entfaltet dieses liebevoll modernisierte Einfamilienhaus seine ganze Attraktivität.


Seit 2001 wurde mit viel Gespür für Qualität und Ästhetik an nahezu jedem Detail gearbeitet.


Die Böden sind ein echter Blickfang: warme Holzdielen, edle Steinteppiche und geschmackvolle Fliesen verleihen jedem Raum eine eigene, einladende Note.


Im Jahr 2009 wurden moderne Kunststofffenster mit Isolierverglasung eingesetzt, die in vielen Bereichen durch dezente Fliegengitter ergänzt werden.


In einigen Räumen sorgen stilvolle Spandecken für ein besonders angenehmes Raumgefühl.


Die Ă–lzentralheizung, samt moderner Warmwassererzeugung, wurde 2003 erneuert und bildet gemeinsam mit den umfassend erneuerten Wasser-, Abwasser- und Elektroleitungen ein solides technisches Fundament fĂĽr ein unbeschwertes Wohnen.
Durch die umfangreichen energetischen Maßnahmen beträgt der tatsächliche Energieverbrauch derzeit nur ca. 1.500 Liter Heizöl pro Jahr.


Auch der Dachstuhl wurde im Jahr 2009 sorgfältig überarbeitet, verstärkt und mit einer neuen, hochwertigen Dacheindeckung versehen – eine Investition in Sicherheit und Beständigkeit.


Ein vorhandener Glasfaseranschluss bringt die Welt direkt in Ihr Zuhause und bietet perfekte Voraussetzungen fĂĽr modernes Arbeiten und Leben.


Besonders beeindruckend ist der beheizte Wintergarten: Mit seinem weiten Blick in die liebevoll gestaltete Gartenlandschaft wird er schnell zum Lieblingsort fĂĽr jede Jahreszeit.


Ein praktischer Abstellraum sowie ein angrenzender Waschraum bieten zusätzlichen Komfort und dienen als Verbindungselement zur großzügigen Garage mit elektrischem Torantrieb.


Für noch mehr Stauraum sorgt der äußerst gepflegte Kellerbereich – ideal, um alles ordentlich und griffbereit zu verstauen.


Lagebeschreibung

Das Einfamilienhaus befindet sich im charmanten Ortsteil Heinsberg-Kirchhoven, eine idyllische Lage im Westen Nordrhein-Westfalens, die eine hohe Lebensqualität mit der Ruhe einer ländlichen Umgebung kombiniert.


Nur wenige Minuten entfernt liegt der See "Lago Laprello", ein beliebtes Naherholungsgebiet, das eine breite Palette an Freizeitmöglichkeiten bietet, von entspannten Spaziergängen am Wasser bis hin zu Bootsfahrten.


In Kirchhoven selbst sind alle Annehmlichkeiten für den täglichen Bedarf wie Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule und Ärzte schnell und bequem erreichbar.


Die Nähe zur niederländischen Grenze und zur Kreisstadt Heinsberg erweitert das Angebot an Freizeitaktivitäten und Einkaufsmöglichkeiten.


Dank guter Verkehrsanbindungen, sowohl öffentlich als auch über Hauptverkehrsstraßen, ist der Ortsteil auch ideal für Pendler.


Die naturnahe Umgebung mit ihren Feldern, Wiesen und Wäldern lädt zu Outdoor-Aktivitäten wie Spaziergängen und Radtouren ein. Zudem fördert ein aktives Dorfleben mit einer Vielzahl an Vereinen und Veranstaltungen den sozialen Zusammenhalt und bietet eine freundliche, engagierte Gemeinschaft.


In dieser begehrten Lage vereint das Einfamilienhaus die Vorzüge ländlicher Ruhe mit städtischer Nähe und einem breiten Freizeitangebot, inklusive direktem Zugang zu einem der schönsten Naherholungsgebiete der Region.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 11 Fahrradminuten
Realschule - 10 Fahrradminuten
Grundschule - 11 Gehminuten
Kindergarten - 15 Gehminuten
Einkaufszentrum - 6 Fahrradminuten
DĂĽsseldorf - 57 Fahrminuten
Köln - 69 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTĂśMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Ăśber 30 Jahre alte Heizkessel mĂĽssen erneuert werden, wenn sie flĂĽssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Ă–l). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder ĂĽber 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, KĂĽchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich fĂĽr einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen mĂĽssen mit Regelungen nachgerĂĽstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, mĂĽssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • WarmwasserfĂĽhrende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen mĂĽssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfĂĽllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


AuĂźerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG fĂĽr Altbauten vorgeschrieben:



  • FĂĽr die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese mĂĽssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. DenkmalgeschĂĽtzte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche NachrĂĽstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster mĂĽssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht fĂĽr ungedämmte AuĂźenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann mĂĽssen sie die Anforderrungen des GEG erfĂĽllen. Welche MaĂźnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


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Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

WohnglĂĽck-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-591350
5798