Einfamilienhaus freistehend in Garrel
373.000 €
Kaufpreis
227,63 m²
7 Zi.
Gewerblicher Anbieter
VR-Bank in Südoldenburg eG
Hauptstr. 43
49681 Garrel
Details
Objektbeschreibung
Ihr neues Zuhause wurde 1979 auf einem ca. 890 m² großen Grundstück für den Eigenbedarf errichtet. 1996 erfolgte der Ausbau des Dachgeschosses und 2012 wurde die Heizung erneuert. Die gut durchdachte Raumaufteilung wird Ihnen gefallen. Insgesamt stehen Ihnen ca. 227,63 m² Wohnfläche und 73,50 m² Nutzfläche zur Verfügung.
Im Eingangsbereich befinden sich Gäste-WC und Garderobe. An die Küche grenzt ein Vorratsraum. Vom großzügigen Wohn- und Essbereich haben Sie Zugang auf Ihre Terrasse. Der Ofen im Wohn- und Esszimmer sorgt für gemütliche Abende. Im Erdgeschoss befinden sich noch drei weitere Zimmer, ein Bad und ein kleiner Abstellraum. Waschmaschine und Trockner finden im Hauswirtschaftsraum Platz.
Im Dachgeschoss erwarten Sie auf ca. 104,17 m² drei Zimmer und ein Bad. Der gedielte Bodenraum bietet zusätzlichen Stauraum.
In der Garage befindet sich eine Werkstatt. Von der Garage haben Sie Zugang zum Heizungsraum und zum Holzlager. Der große Garten mit Gartenhäuschen wird Ihnen und Ihren Kindern viel Freude bereiten.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
F
G
H
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- großer Garten
- Holzlager
- Garage mit Werkstatt
- 2 Bäder
- Ofen
Lagebeschreibung
Sie wohnen in herrlich ruhiger, zentrumsnaher Lage von Garrel. Der Ortskern liegt nur ca. 1,6 km entfernt. Die familienfreundliche Gemeinde Garrel zählt rd. 15.000 Einwohner und bietet Ihnen neben umfangreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, hervorragende Gastronomie, Ärzte und Apotheken. Kinderkrippe, Kindergarten und Grundschule befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Die Kreisstadt Cloppenburg liegt 13 km und die Stadt Oldenburg 38 km entfernt. Die B72 ist in 7 km und die A28/A29/A1 in 11 km erreicht.
Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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