Doppelhaushälfte in Harsum
Viel Potenzial in Hüddessum – Doppelhaushälfte mit großem Grundstück
157.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
Volksbank eG
Hildesheim - Lehrte - Pattensen
Kennedydamm 10
31134 Hildesheim
Viel Potenzial in Hüddessum – Doppelhaushälfte mit großem Grundstück
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Diese Doppelhaushälfte aus dem Baujahr um 1900 befindet sich auf einem großzügigen Grundstück mit ca. 1.081 m² und bietet vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Die Wohnfläche von ca. 98 m² verteilt sich auf insgesamt vier Zimmer. Das Haus ist teilweise unterkellert und befindet sich insgesamt in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Somit bietet die Immobilie insbesondere handwerklich versierten Käufern oder Interessenten mit eigenen Gestaltungsideen die Möglichkeit, das Objekt nach ihren Vorstellungen zu modernisieren. Darüber hinaus verfügt das Haus über einen Bodenraum mit einer derzeitigen Nutzfläche von ca. 24 m², der gegebenenfalls weiteres Ausbaupotenzial bietet. Ob und in welchem Umfang ein Ausbau oder eine anderweitige Nutzung möglich ist, muss im Vorfeld unter Berücksichtigung der baurechtlichen Voraussetzungen und in Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt geprüft werden. Der Bodenraum ist nicht Bestandteil der angegebenen Wohnfläche. Besonders hervorzuheben ist das weitläufige Grundstück, das viel Platz für individuelle Nutzungsmöglichkeiten bietet. Insgesamt handelt es sich um eine Immobilie mit Entwicklungspotenzial, die darauf wartet, mit neuen Ideen und einer umfassenden Sanierung wieder zum Leben erweckt zu werden.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
E
F
G
416,3 kWh/(m²*a)
Ausstattung
- Doppelhaushälfte
- Baujahr ca. 1900
- Grundstück ca. 1081 m²
- Wohnfläche ca. 98 m²
- vier Zimmer
- teilweise unterkellert
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich in Hüddessum, einem ruhigen Ortsteil der Gemeinde Harsum im Landkreis Hildesheim. Die ländliche Umgebung ist geprägt von Feldern und einer angenehmen dörflichen Atmosphäre. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in den umliegenden Ortschaften sowie in der nahegelegenen Stadt Hildesheim. Durch die gute Verkehrsanbindung sind auch Hannover und die umliegenden Städte gut erreichbar. Die Lage eignet sich besonders für Menschen, die ruhiges Wohnen im Grünen schätzen und dennoch nicht auf die Nähe zur Stadt verzichten möchten.
Sonstige Angaben
Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Exposé. Bitte fordern Sie dieses bei uns an.
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Website:
https://www.vb-eg.de/immobilien/immobiliensuche
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Volksbank eG
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.
Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist verpflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.
Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.
Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrags (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die ortsübliche Provision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrags von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hiermit weisen wir darauf hin, dass abhängig vom Alter der Immobilie, Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen des bisherigen Eigentümers Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen können, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschoßdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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