Etagenwohnung in Vechta (Vechta - Innenstadt)
Klein, fein, zentral - Mitten in der Stadt wohnen!
105.000 €
Kaufpreis
32,55 m²
1 Zi.
1. OG
Gewerblicher Anbieter
Volksbank Vechta eG
Oyther Straße 59
49377 Vechta
Klein, fein, zentral - Mitten in der Stadt wohnen!
Details
Objektbeschreibung
Diese Oberwohnung befindet sich in einem Wohn- und Geschäftshaus in der Innenstadt der Universitäts- und Kreisstadt Vechta. Die helle 1-Zimmerwohnung wurde 2024 umfassend renoviert. Die Bodenbeläge wu............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
D
E
F
G
H
Ausstattung
Die Raumaufteilung gliedert sich wie folgt:
Eingangsbereich/Flur, helles frisch modernisiertes Duschbad (Dusche, WC, Waschbecken und Waschmaschine), Wohn-Ess-Schlafbereich mit offener Küche (dunkler ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Lagebeschreibung
entfernt.
Sonstige Angaben
Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass abhängig vom Baujahr, der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem bisherigen Modernisierungszustand gesetzliche Nachrüstungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (§ 35 GModG), die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 GModG) sowie energetische Anforderungen bei der Erneuerung oder Änderung von Bauteilen (§ 36 GModG). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen. Soweit gesetzliche Nachrüstpflichten infolge eines Eigentumsübergangs auf den Erwerber übergehen, können gesetzliche Erfüllungsfristen, insbesondere eine Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang, zu beachten sein.
Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechts- oder Energieberatung dar. Eine Prüfung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen sollte durch den Erwerber unter Hinzuziehung eines Energieberaters, Sachverständigen oder Rechtsberaters erfolgen.
Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter:
https://www.baufinanzierung-vechta.net/
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Oyther Straße 59
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