Doppelhaushälfte in Schenefeld
Behagliche Doppelhaushälfte in ruhger Sackgasse - sehr nah am westlichen Stadtrand von Hamburg -
439.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
room aid IMMOBILIEN GmbH
Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg
Behagliche Doppelhaushälfte in ruhger Sackgasse - sehr nah am westlichen Stadtrand von Hamburg -
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Diese gepflegte Doppelhaushälfte in Schenefeld am westlichen Stadtrand der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich in einer sehr ruhigen Sackgasse umgeben von Gärten und viel Grün. Dennoch ist ist diese Immobilie zentral gelegen, Geschäfte und weitere infrastrukturelle Versongung Schenefelds ist bequem zu Fuss oder auch mit dem Fahrrad zu erreichen.
Das hier zum Kauf angebotene Doppelhaus wurde 1956 errichtet und befindet sich in einem gepflegten Zustand.
1994 erhielt die Doppelhaushälfte einen genehmigten Anbau zur vorderden und hinteren Gartenseite hin, die vorn den Wohnraum um großzügige ca. 12 Quadratmeter und ebenso die Küche im rückwärtigen Bereich des Hauses vergrößert hat. Entstanden ist zur vorderen Gartenseite hin ein freundlicher und heller Wohnraum, der zum Verweilen einlädt. Im Erdgeschoss verteilen sich über die kleine Diele ein großzügiges Bad mit Wanne und Dusche und die Küche, die im Rahmen der Sanierungen und durch Umgestaltungen im Gebäude auch etwas vergößert wurde. Somit bietet auch die Küche einen Essplatz und hat einen Zugang zum hinteren Garten.
Im Obergeschoss befinden sich die beiden Schlafzimmer. Das zur Strassenseite gelegene Schlafzimmer verfügt über einen Balkon, der an lauen Sommerabenden ein herrlicher Platz zum Entspannen und der ideale Ort für einen kleinen Klönschnack mit Freunden ist.
Der obere Giebel des Daches, der Spitzboden, wurde nutzbar ausgebaut. Hier handelt es sich aber nicht um offiziellen Wohnraum. Dennoch ist auch dieser Raum im Haus ein behagliches Plätzchen um sich zurück zu ziehen und ein gutes Buch zu genießen.
Die Gasheizung, die im Keller des Hauses untergebracht ist, wurde vor 6 Jahren installiert.
Diese Doppelhaushälfte wurde insgesamt weitgehend in den Jahren 1992 / 1993 saniert. In dieser Zeit wurde das Bad, die Bodenbeläge, weite Teile der Elektroinstallation und die Fenster erneuert. Die Fenster wurden 2010 mit einer neuen Doppelverglasung versehen.
Ein Glasfaseranschuss ist vorhanden.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
E
F
G
258,4 kWh/(m²*a)
Ausstattung
- Wohnfläche ca.: 86 Quadratmeter
- Nutzfläche ca.: 33,60 Quadratmeter
- Grundstück: 286 qm
- 3 Zimmer
- Bad mit Wanne und Dusche
- Carport
- ruhig in einer Sackgasse gelegen
- gute infrastrukturelle Versorgung
- ca. 20 Minuten mit dem PKW von der Hamburger Innenstadt
entfernt. - Glasfaseranschluss vorhanden
Lagebeschreibung
Schenefeld ist eine Stadt im Kreis Pinneberg im südlichen Teil von Schleswig-Holstein mit ca. 20.000 Einwohnern und ein Teil der Metropolregion Hamburg.
Obwohl Schenefeld zu Schleswig-Holstein gehört, gab und gibt es wegen der geografischen Nähe infrastrukturelle Anbindungen an Hamburg. Bis zum 1. Juli 1993 gab es eine gemeinsame Postleitzahl (2000), die Zugehörigkeit zum telefonischen Ortsnetz Hamburgs besteht bis heute. Im ÖPNV gibt es direkte Buslinien zur Kreisstadt Pinneberg sowie nach Hamburg und Halstenbek durch die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV).
Schenefeld ist eine junge, lebendige und zukunftsorientierte Stadt, in der den Belangen des Umweltschutzes in besonderem Maße Rechnung getragen wird. Hier ist es gleichermaßen möglich, die Vorteile einer ländlich geprägten Kleinstadt mit den Angeboten der Großstadt Hamburg auf angenehme Weise zu verknüpfen.
Sonstige Angaben
Diese besonders schön gelegene Immobilie betreuen wir über unser Büro am Hamburger Gänsemarkt
Wir freuen uns darauf Ihnen dieses Objekt vorzustellen.
Bitte rufen Sie uns an, zuständig ist:
Herr Matthias Press Tel.: 0160-250 32 42
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) an: room aid IMMOBILIEN GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg oder per email an immobilien@room-aid.com über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
- Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
- Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
- Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
- Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs-bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
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