Mehrfamilienhaus in Garrel
Zentrumsnah in Garrel: Gepflegtes Doppelhaus mit Garage und PKW-Stellplätzen!
349.000 €
Kaufpreis
220,76 m²
8 Zi.
Gewerblicher Anbieter
VR-Bank in Südoldenburg eG
Hauptstr. 43
49681 Garrel
Zentrumsnah in Garrel: Gepflegtes Doppelhaus mit Garage und PKW-Stellplätzen!
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Dieses gepflegte Doppelhaus wurde 1987 als Teil eines Mehrfamilienhaus errichtet. Später wurde das Doppelhaus baurechtlich vom Mehrfamilienhaus abgetrennt. Heute steht das Doppelhaus auf einem ca.399,00 m² großen Grundstück. Die linke Haushälfte bietet ca. 108,95 m² Wohnfläche und die rechte Haushälfte liegt bei 111,81 m² Wohnfläche und ca. 32,63 m² Nutzfläche. Die gesamte Immobilie befindet sich in einem dem Baujahr entsprechenden, gepflegten Zustand. Die Aufteilung der Doppelhaushälften ist klassisch:
Im Eingangsbereich befindet sich das Gäste-WC. Neben der Küche liegt das Wohn- und Esszimmer mit Zugang auf die Terrasse. Waschmaschine und Trockner finden im Hauswirtschaftsraum Platz. Im Dachgeschoss erwarten Sie drei Schlafzimmer und das Bad. Der Bodenraum bietet zusätzliche Staufläche.
Zur rechten Doppelhaushälfte gehört eine Garage. Zur linken Doppelhaushälfte gehören zwei PKW-Stellplätze.
Wichtiger Hinweis:
Das Doppelhaus wird en bloc verkauft. Beide Doppelhaushälften sind seit langer Zeit vermietet. Die jährliche Nettomiete liegt bei 11.460,00 €. Aus diesem Grund sind Kündigungsfristen von min. 9 Monaten einzuhalten.
Die Küchen sind Eigentum der Mieter.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
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Lagebeschreibung
Ihr Doppelhaus liegt nur wenige Hundert Meter vom Zentrum Garrels entfernt.
Die familienfreundliche Gemeinde Garrel zählt rund 15.000 Einwohner und bietet Ihnen neben umfangreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten hervorragende Gastronomie. Ärzte und Apotheken sowie Kindergärten, Krippen und Schulen befinden sich direkt vor Ort.
Die Kreisstadt Cloppenburg liegt 13 km und die Stadt Oldenburg 38 km entfernt. Die B72 erreichen Sie in 7 km und die A28/A29/A1 in 11 km.
Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.
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