Mehrfamilienhaus in Kippenheim
Raum für Ideen
279.000 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
Volksbank Freiburg eG
Bismarckallee 10
79098 Freiburg im Breisgau
Raum für Ideen
Details
Objektbeschreibung
Dieses Zweifamilienhaus in Kippenheim überzeugt durch seine vielseitige Nutzbarkeit und eine solide Basis für zukünftige Gestaltungsideen. Das ursprüngliche Baujahr ist nicht bekannt, jedoch wurde das Obergeschoss im Jahr 1967 erweitert.
Die Immobilie wurde in Grenzbebauung errichtet und ist in zwei Wohneinheiten aufgeteilt, was unterschiedliche Nutzungskonzepte ermöglicht.
Im Erdgeschoss befindet sich eine 3-Zimmer-Wohnung mit Küche und Badezimmer. Die Einheit steht derzeit leer.
Das Ober- und Dachgeschoss beherbergt eine 6-Zimmer-Wohnung mit Küche, Badezimmer und Terrasse. Diese ist aktuell vermietet.
Das Hauses befindet sich teilweise in einem renovierungsbedürftigen Zustand und bietet eine gute Grundlage für individuelle Anpassungen oder eine langfristige Weiterentwicklung.
Eine Immobilie mit klarer Struktur und gleichzeitigem Freiraum für eigene Ideen.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
E
F
G
273 kWh/(m²*a)
Lagebeschreibung
Kippenheim ist eine attraktive Gemeinde im Ortenaukreis mit rund 5.500 Einwohnern. Gemeinsam mit dem Ortsteil Schmieheim liegt Kippenheim landschaftlich reizvoll am Fuße des Schwarzwaldes in der Oberrheinischen Tiefebene. Die Umgebung ist geprägt von Weinbergen, weitläufigen Naturflächen und einer hohen Lebensqualität.
Die Gemeinde befindet sich etwa 7 Kilometer südlich von Lahr/Schwarzwald und rund 40 Kilometer nördlich von Freiburg. Kippenheim ist zudem als traditionsreiche Weinbaugemeinde bekannt und bietet eine charmante Mischung aus dörflichem Flair und moderner Infrastruktur.
Bildung & Betreuung
Kippenheim verfügt über eine Grund- und Hauptschule sowie zwei Kindergärten. Weiterführende Schulen befinden sich im nahegelegenen Lahr und sind schnell erreichbar.
Infrastruktur & Nahversorgung
Die Gemeinde bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, darunter Supermärkte, Bäckereien und weitere Dienstleister. Ärzte, Apotheken und weitere Einrichtungen des täglichen Lebens sind ebenfalls vor Ort oder in der näheren Umgebung vorhanden.
Verkehrsanbindung
Kippenheim ist verkehrsgünstig an der Bundesstraße 3 gelegen und somit gut an das überregionale Straßennetz angebunden. Die Autobahn A5 (Anschlussstelle Ettenheim) ist in kurzer Zeit erreichbar und sorgt für eine schnelle Verbindung in Richtung Freiburg, Offenburg oder Karlsruhe. Die nächstgelegenen Bahnhöfe befinden sich in Lahr sowie in Orschweier und bieten Anschluss an den regionalen und überregionalen Bahnverkehr.
Zusätzlich ist Kippenheim optimal in das regionale Radwegenetz eingebunden – attraktiv für Pendler und Freizeitradler.
Freizeit & Erholung
Kippenheim bietet ein vielseitiges Freizeit- und Erholungsangebot: Neben dem örtlichen Freibad stehen ein Angelsee, Walkingstrecken sowie Sportanlagen wie ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung. Die umliegenden Weinberge und die Nähe zum Schwarzwald eröffnen zahlreiche Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Naturerlebnis – eine perfekte Verbindung von Erholung und hoher Aufenthaltsqualität.
Sonstige Angaben
Haftungshinweis: Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Volksbank Freiburg übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.
Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Provisionshinweis:
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen.
Hinweis: Gesetzliche Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen
Wer eine Immobilie kauft oder erbt, muss sie so sanieren, dass das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dafür haben Neueigentümer ab Einzug zwei Jahre Zeit.
Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen (§ 47 GEG):
Ist der Dachraum unbewohnt und nicht beheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke nachzurüsten – zumindest dann, wenn diese nicht die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf nicht über 0,24 W/m²K liegen.
Heizkessel erneuern (§ 72 GEG):
Alte Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden. Die Sanierungspflicht gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sind davon noch ausgenommen.
Warmwasserführende Rohre dämmen (§ 71 GEG):
Sind Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen nicht gedämmt, muss dies in unbeheizten Räumen wie im Keller nachgeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886
Hinweis:
Dieses Exposé ist teilweise unter Nutzung von KI-gestützten Anwendungen entstanden.
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