Büro / Praxen in Oldenburg (Oldb) (Etzhorn)
Vielseitig nutzbare Bürofläche mit effizientem Grundriss im Norden Oldenburgs
3.987 €
Kaltmiete
1. OG
Grundriss
Gewerblicher Anbieter
BALKOW MAKLERFACHBÜRO
Julius-Mosen-Platz 5
26122 Oldenburg
Vielseitig nutzbare Bürofläche mit effizientem Grundriss im Norden Oldenburgs
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Zur Vermietung steht eine vielseitig nutzbare Gewerbefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 443 m² im 1. Obergeschoss eines etablierten Gewerbestandortes direkt an der Autobahnabfahrt Oldenburg-Etzhorn. Die Fläche überzeugt insbesondere durch ihre großzügige Aufteilung und die Vielzahl an separat nutzbaren Räumen.
Insgesamt stehen 16 Räume zur Verfügung, die sich ideal für Büro-, Verwaltungs-, Schulungs-, Dienstleistungs- oder Beratungsnutzungen eignen. Die vorhandene Struktur ermöglicht sowohl die Nutzung durch ein einzelnes Unternehmen als auch die Aufteilung in verschiedene Einheiten mit Größen von ca. 97m² bis ca. 186 m².
Um den zukünftigen Anforderungen des Mieters gerecht zu werden, besteht nach Absprache die Möglichkeit, dass sich der Eigentümer an Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beteiligt.
Abgerundet wird das Angebot durch eine außergewöhnlich gute Stellplatzsituation mit insgesamt 50 Außenstellplätzen direkt am Objekt.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
225,6 kWh/(m²*a)
D
E
F
G
H
Ausstattung
- Lage im 1. Obergeschoss
- Zwei Küchen bzw. Teeküchen
- Zwei separate Damen- und Herren-WC-Anlagen, sowie ein Gender neutrales WC
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten für unterschiedlichste Branchen
- Beteiligung des Eigentümers an Renovierungsmaßnahmen möglich
- Gute Belichtungsverhältnisse durch zahlreiche Fensterflächen
- Repräsentativer Unternehmensstandort mit hervorragender Erreichbarkeit
- 5 Außenstellplätze direkt am Objekt in der Miete enthalten
- Auf 50 Stellplätze erweiterbar
Lagebeschreibung
Die Gewerbefläche befindet sich an einem etablierten Gewerbe- und Dienstleistungsstandort im nördlichen Stadtgebiet von Oldenburg. Die Wilhelmshavener Heerstraße zählt zu den wichtigen Verkehrsachsen der Stadt und bietet eine ausgezeichnete Erreichbarkeit sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter.
Durch die Nähe zur Autobahn A28 - Abfahrt Etzhorn - sowie zu weiteren überregionalen Verkehrsverbindungen ist eine schnelle Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe und sorgen für eine komfortable Erreichbarkeit ohne Pkw.
Das Umfeld ist geprägt von Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen und bietet ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die Wert auf Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und ausreichend Parkmöglichkeiten legen.
Sonstige Angaben
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Mietvertrages, berechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezogen auf den Netto-Mietpreis. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Mieter (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Maklerprovision ist verdient und fällig, sobald durch die Vermittlung des Nachweises ein Mietvertrag zum Abschluss gekommen ist. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen weiterreichende Informationen nur zu kommen lassen können, wenn wir Ihre kompletten Daten, wie Name, Adresse und Telefon-nummer vorliegen haben. Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Haftung: Die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter, daher übernimmt wir keine Haftung. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.
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