Dachgeschosswohnung in Leverkusen (Lützenkirchen)
Gemütliche 2,5 Zimmer-Dachgeschosswohnung in Lützenkirchen
550 €
Kaltmiete
50 m²
2,5 Zi.
2. OG
51381 Leverkusen
Gewerblicher Anbieter
ohne-makler.net
Humboldtstraße 25 A
21509 Glinde
Gemütliche 2,5 Zimmer-Dachgeschosswohnung in Lützenkirchen
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Diese charmante Dachgeschosswohnung mit ca. 50 m² Wohnfläche überzeugt durch ihren gemütlichen Charakter und eine durchdachte Raumaufteilung. Die Wohnung verfügt über zweieinhalb Zimmer, da eines der ursprünglich drei Zimmer als Durchgangszimmer gestaltet ist. Dadurch eignet sich die Wohnung ideal für Singles oder maximal für ein Paar.
Im Zuge einer Renovierung wurden die Bodenbeläge erneuert sowie sämtliche Wände frisch gestrichen, sodass sich die Wohnung in einem sehr gepflegten und sofort bezugsfertigen Zustand präsentiert. Die typischen Dachschrägen verleihen den Räumen eine besondere Wohnatmosphäre und unterstreichen den individuellen Charme dieser Einheit.
Die Wohnung ist ab sofort verfügbar.
Bausubstanz & Energieausweis
Ausstattung
Laminat, Fliesen
Bemerkungen:
Der Vorplatz des Hauses kann von den Mietern gemeinschaftlich als Gartenfläche genutzt werden und bietet zusätzlich Raum zur Erholung im Freien.
Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich in der Straße „In der Wüste 39“ in Leverkusen und zeichnet sich durch ihre ruhige und naturnahe Lage aus. Direkt am Waldrand gelegen, bietet die Umgebung viel Grün und lädt zu Spaziergängen, sportlichen Aktivitäten und Erholung im Freien ein.
Trotz der idyllischen Lage ist eine gute Anbindung an die städtische Infrastruktur gewährleistet. Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in kurzer Zeit erreichbar.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel
Sonstige Angaben
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Öl
Die Wohnung ist ideal für eine Einzelperson oder ein Paar geeignet. Haustierhaltung ist nicht vorgesehen. Für den Abschluss eines Mietvertrages werden eine ausgefüllte Selbstauskunft, eine aktuelle Schufa-Auskunft, sowie Einkommensnachweise benötigt. Es wird ein gesichertes und regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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