Wohn-Grundstück in Scharbeutz (Gleschendorf)
Attraktive und große Baugrundstücke
198.450 €
Kaufpreis
Gewerblicher Anbieter
S-Immobiliengesellschaft Holstein
mbH & Co. KG
Am Rosengarten 3
23701 Eutin
Attraktive und große Baugrundstücke
Details
Objektbeschreibung
In Ostseenähe und in idyllischer Ortsrandlage entstehen vier attraktive Baugrundstücke mit viel Potenzial zur individuellen Verwirklichung Ihres Wohntraums. Die naturnahe Umgebung, kombiniert mit der hervorragenden Erreichbarkeit der Ostsee in nur wenigen Fahrminuten, macht dieses Angebot besonders interessant – sowohl für Eigennutzer als auch für langfristig orientierte Investoren.
Die weiteren drei Grundstücke, die zur Verfügung stehen, haben eine ca.-Größe von 1.506 m², 1.199 m² und 1.258 m², jeweils zu 175,- € den Quadratmeter.
Die Grundstücke befinden sich aktuell in der Entwicklung. Für das Areal wird derzeit ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der die zukünftige bauliche Nutzung regelt und Planungssicherheit schafft. Dieser B-Plan benötigt nur noch die Zustimmung vom Land.
Sie erwerben somit ein Grundstück mit klar definierter baurechtlicher Grundlage.
Insgesamt vier Baugrundstücke zur Auswahl
Reizvolle Ortsrandlage mit naturnahem Umfeld
Ostsee in wenigen Minuten erreichbar
Bezahlung erst nach B-Plan-Reife
Attraktiver Kaufpreis
Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen:
Ein Bodengutachten liegt nicht vor und ist vom Käufer eigenständig zu beauftragen.
Die Kosten für Vermessung und die Anlegung neuer Grundbücher sind vom Erwerber zu tragen.
Sämtliche Hausanschlusskosten (z. B. Regenwasser, Frischwasser, Abwasser, Strom) sowie die entsprechenden Genehmigungsgebühren sind nicht im Kaufpreis enthalten und gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Eventuell erforderliche Übergabeschächte für Wasser und Abwasser sind ebenfalls nicht Bestandteil des Kaufpreises.
Diese transparente Kostenstruktur ermöglicht eine klare Kalkulationsgrundlage für Ihr Bauvorhaben.
Die jeweiligen Grundstücksgrößen sind bisher nur in der Flurkarte ausgemessen, ergo sind die vorgegebenen Flächen vorbehaltlich der endgültigen Vermessung. Mehr- oder Minderflächen bei der späteren Vermessung werden nicht ausgeglichen.
Trotz der ruhigen Lage profitieren Sie von einer sehr guten Anbindung an die umliegenden Orte. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in Eutin, Scharbeutz, Haffkrug und Ahrensbök. Alle Ziele sind in kurzer Fahrzeit erreichbar und gewährleisten eine komfortable Versorgung im Alltag.
Bausubstanz & Energieausweis
Ausstattung
Vier attraktive Baugrundstücke zur Auswahl
Idyllische Ortsrandlage mit naturnahem Umfeld
Ostsee in nur wenigen Fahrminuten erreichbar
Ideal für Eigennutzer und Kapitalanleger
Viel Potenzial zur individuellen Hausplanung
Attraktiver Kaufpreis
Planung & Rechtliche Grundlage
Neuer Bebauungsplan derzeit in Aufstellung, nur noch Genehmigung Land S-H.
Klare baurechtliche Grundlage nach B-Plan-Reife
Planungssicherheit durch geregelte Bauleitplanung
Transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur
Kein Bodengutachten vorhanden (durch Käufer zu beauftragen)
Vermessungskosten vom Erwerber zu tragen
Kosten für neue Grundbuchanlegung trägt der Käufer
Hausanschlüsse (Regenwasser, Frischwasser, Abwasser, Strom) nicht im Kaufpreis enthalten
Genehmigungsgebühren vom Erwerber zu übernehmen
Übergabeschächte für Wasser/Abwasser nicht im Kaufpreis enthalten
Ruhige, naturnahe Wohnlage
Gute Verkehrsanbindung
Einkaufsmöglichkeiten in Eutin, Scharbeutz, Haffkrug und Ahrensbök
Schulen, Ärzte und Versorgungseinrichtungen schnell erreichbar
Komfortable Alltagsinfrastruktur bei gleichzeitig hoher Wohnqualität
Lagebeschreibung
Die Straße Am Pohl befindet sich in ruhiger Ortsrandlage von Gleschendorf, einem idyllischen Ortsteil der Gemeinde Scharbeutz im Kreis Ostholstein. Die Umgebung ist geprägt von weitläufigen Wiesen- und Feldflächen, gewachsenen Wohnstrukturen sowie einer angenehm ländlichen Atmosphäre.
Die Lage vereint naturnahes Wohnen mit einer guten regionalen Anbindung. Die Ostseeküste mit den beliebten Badeorten und Stränden der Ostsee ist in wenigen Fahrminuten erreichbar. Besonders die Küstenorte Haffkrug und Scharbeutz bieten eine hohe Freizeit- und Aufenthaltsqualität mit Promenaden, Gastronomie und Wassersportmöglichkeiten.
Trotz der ruhigen Lage ist die Infrastruktur hervorragend:
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in den nahegelegenen Städten Eutin und Scharbeutz sowie im Ort Ahrensbök. Alle Ziele sind bequem und in kurzer Fahrzeit erreichbar.
Die verkehrliche Anbindung ist ebenfalls vorteilhaft: Über die umliegenden Landes- und Bundesstraßen besteht eine gute Erreichbarkeit der Autobahn A1 in Richtung Lübeck und Fehmarn.
Die Straße „Am Pohl“ steht für ruhiges, naturnahes Wohnen in attraktiver Lage nahe der Ostsee – mit gleichzeitig sehr guter Infrastruktur und Anbindung. Eine ideale Kombination aus Erholung, Lebensqualität und Alltagstauglichkeit.
Sonstige Angaben
Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 LBO)
(1) Garagen und Nebenanlagen:
Für Garagen und Nebenanlagen, die von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sichtbar sind, müssen die gleichen Materialien verwendet werden, wie für die Hauptkörper.
(2) Fassaden:
Gebäude als Blockhäuser mit Rundbohlen sind unzulässig.
(3) Dachmaterialien:
Dächer der Hauptgebäude sind nur aus nicht reflektierenden bzw. glänzenden Materialien zulässig. Abweichungen sind zulässig, wenn sie die Nutzung der Sonnenenergie durch Solarzellen oder ähnlichen technischen Anlagen ermöglichen.
Dächer von Carports und Garagen sind als Gründächer herzustellen.
(4) Einfriedigung:
Im Falle der Einfriedigungen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 m zulässig: Laubgehölze – bei Bedarf – mit Zaun, der zum Baukörper ausgerichtet ist oder – bepflanzte Steinwälle.
(5) Gärten und Vorgärten:
Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Schottergärten sind unzulässig. Auf § 8 LBO wird verwiesen.
Böschungen parallel der öffentlichen Verkehrsflächen sind maximal in einem Winkel bis zu 45 Grad zulässig. Winkelstützen sind hingegen unzulässig.
(6) Stellplätze:
Befestigte Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Zufahrten zu Carports und Garagen sind nur in wasser- und luftdurchlässiger Ausführung (wie z. B. Pflaster mit mind. 30 % Fugenanteil, Sickerpflaster, Rasenpflaster, Schotterrasen oder vergleichbare Befestigungen) zulässig.
(7) Anzahl der Stellplätze:
In dem MD-Gebiet sind je Wohnung mindestens zwei Stellplätze.
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