- Aufgepasst! Am 2. September endet die Frist für die Steuererklärung 2023
- Belege für die Heizungsförderung können eingereicht werden
- Gasheizungen müssen gecheckt sein
- Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind noch bis 30. September verboten
- Am 12. September 2024 ist Bundesweiter Warntag
- Neue Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg
- Der Berliner Reparaturbonus soll im September eingeführt werden
Aufgepasst! Am 2. September endet die Frist für die Steuererklärung 2023
Wenn du deine Steuererklärung selbst ausfüllst, endet die Frist für deine Steuererklärung 2023 eigentlich am 31. August 2024. Da es sich um einen Samstag handelt, verschiebt sich die Frist auf den 2. September 2024. Bis dahin muss deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Andernfalls können bei verspäteter Abgabe Säumniszuschläge fällig werden. Du bist übrigens nur dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn du unter anderem
- Nebeneinkünfte von über 410 Euro hast, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen,
- mehrere Arbeitslöhne von mehreren Arbeitgebern beziehst,
- als Ehepaar Arbeitslohn in der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor beziehst,
- spezielle Fälle von Sonderzahlungen erhalten hast,
- als Rentner ein Einkommen hast, das den Grundfreibetrag übersteigt oder
- deinen Wohnsitz im Ausland hast und du unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hast.
Belege für die Heizungsförderung können eingereicht werden
Ab Ende September 2024 können die ersten Antragsteller der Heizungsförderung durch die staatliche Förderbank KfW planmäßig ihre Rechnungen und Belege für Vorhaben einreichen, für die sie Zuschüsse beantragt haben. Dies erfolgt digital. Zur ersten Antragstellergruppe gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld voraussichtlich Ende Oktober erstmalig ausgezahlt.
Übrigens: Heizungsförderung ist nun für alle Eigentümer möglich. Ebenso Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen können ab nun Anträge stellen.
Gasheizungen müssen gecheckt sein
Gebäudeeigentümer mit Erdgasheizungen müssen bis spätestens zum 15. September 2024 eine Heizungsprüfung und eventuell eine Optimierung durchführen lassen. Dies betrifft Gasheizungen, deren letzter Check vor 2020 durchgeführt wurde. Ein einfacher Check durch eine Fachperson kostet dich ungefähr 100 bis 150 Euro. Bei notwendigen Optimierungsmaßnahmen fallen weitere Kosten an. Ziel dahinter ist es, die Heizungseffizienz zu steigern und den Verbrauch zu senken.
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Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind noch bis 30. September verboten
Falls du Laub- oder Nadelbäume, Gebüsche oder Hecken zurückschneiden oder ganz entfernen möchtest, musst du damit noch bis Ende September warten. Warum? § 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September die Radikalschnitte, damit brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt. Doch auch hier gilt: Achte auf vorhandene Nester und versuche sie zu schonen!
Am 12. September 2024 ist Bundesweiter Warntag
Zum Bundesweiten Warntag am 12. September 2024 wird ab 11 Uhr zeitversetzt eine Probewarnung an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones verschickt. Gegen 11:45 Uhr soll laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte erfolgen, über die zuvor die Warnung versendet wurde. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 2020 findet er immer am zweiten Donnerstag im September statt und dient der Erprobung der Warnsysteme für eventuelle Ernstfälle.
Neue Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg
In drei Bundesländern stehen im September 2024 Landtagswahlen an: Am 1. September werden in Sachsen und Thüringen die Landtage neu gewählt. In Brandenburg wird am 22. September gewählt.
Der Berliner Reparaturbonus soll im September eingeführt werden
Reparieren statt wegschmeißen: Mit dem neuen Reparaturbonus sollen diejenigen Berliner finanziell unterstützt werden, die defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Damit soll Elektroschrott minimiert und Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Laptops oder Handys ein längeres Leben geschenkt werden. Zunächst war die Einführung des Reparaturbonus für den 1. September angedacht. Nun soll er voraussichtlich Mitte September eingeführt werden. Wie hoch der Bonus ausfällt, ist noch nicht bekannt. In Sachsen und Thüringen werden Reparaturen bereits gefördert.