- Erste Auszahlungen bei der Heizungsförderung
- BAföG: Mehr Geld für Studierende ab dem Wintersemester
- Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind wieder erlaubt
- Winterzeit beginnt: Die Uhren werden wieder eine Stunde zurückgestellt
- Neue Regelung bei Winterreifen
- Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab Oktober neu geregelt
Erste Auszahlungen bei der Heizungsförderung
Nachdem Ende September 2024 die ersten Antragsteller der Heizungsförderung durch die staatliche Förderbank KfW ihre Rechnungen und Belege digital einreichen konnten, sollen nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente die Gelder ab Oktober ausgezahlt werden. Zur ersten Antragstellergruppe gehören Eigentümer von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen.
BAföG: Mehr Geld für Studierende ab dem Wintersemester
Bedürftige Studierende erhalten ab dem Wintersemester mehr BAföG. So steigt der Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro. Die Wohnkostenpauschale wird für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, auf 380 Euro erhöht. Zudem steigt der maximale Förderbetrag um 58 Euro auf 992 Euro.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind wieder erlaubt
Falls du Laub- oder Nadelbäume, Gebüsche oder Hecken zurückschneiden oder ganz entfernen möchtest, kannst du dies ab dem 1. Oktober wieder tun, da die Brutzeit von Vögeln vorbei ist. Vom 1. März bis 30. September sind Radikalschnitte laut § 39 im Bundesnaturschutzgesetz hingegen verboten, damit brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt. Doch auch hier gilt: Achte auf vorhandene Nester und versuche sie zu schonen!
Winterzeit beginnt: Die Uhren werden wieder eine Stunde zurückgestellt
Tschüss Sommerzeit! In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 27. Oktober 2024, endet um 3 Uhr die Sommerzeit. Dann bekommen wir eine zusätzliche Stunde, denn die Uhren werden von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Wusstest du, dass man die doppelt vorhandene Stunde zwischen 2 Uhr und 3 Uhr zur Unterscheidung als Stunde 2A und 2B bezeichnet? 2A meint dabei die Stunde vor dem Zurückstellen und 2B die Stunde nach dem Zurückstellen der Uhren.
Neue Regelung bei Winterreifen
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch erlaubt, Reifen mit dem Alpine-Symbol zu nutzen. Das Symbol ziert eine Bergsilhouette und eine Schneeflocke. Wer dann noch Modelle mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) am Fahrzeug montiert hat, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen.
Heizungscheck und hydraulischer Abgleich ab Oktober neu geregelt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erweitert die Pflichten zur Heizungsoptimierung und verlangt laut § 60b GEG ab dem 1. Oktober 2024, dass ältere Heizungsanlagen auf Optimierung geprüft werden müssen. Pflicht zur Prüfung und Optimierung besteht dann, wenn die Heizungsanlage Wasser als Wärmeträger nutzt und keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen eingebaut oder aufgestellt ist. Hierbei gelten folgende Fristen:
- Vor dem 1. Oktober 2009 eingebaute oder aufgestellte Heizungsanlagen sind bis zum 30. September 2027 zu prüfen und zu optimieren.
- Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder ausgestellt wurden, sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau und Aufstellung zu prüfen und zu optimieren.
Ebenso wird laut § 60c GEG der hydraulische Abgleich ab dem 1. Oktober 2024 zur gesetzlichen Pflicht für neu errichtete Heizungsanlagen. Für ältere Heizungen wird diese Maßnahme nicht ausdrücklich erwähnt.