Stromanbieterwechsel wird innerhalb von 24 Stunden möglich
Netzbetreiber und Energieversorger müssen ab dem 6. Juni 2025 einen Anbieterwechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern soll. Vertraglich festgelegte Kündigungsfristen mit dem aktuellen Anbieter bleiben jedoch bestehen.
Gut zu wissen: Bei einem Umzug kannst du den Stromanbieter nicht mehr rückwirkend kündigen oder rückwirkend anmelden. Schließt du keinen Vertrag ab, landest du automatisch in der meist teureren Grundversorgung.
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In der EU gelten ab Juni neue Smartphone-Regeln
Änderungen der Ökodesign-Verordnung sorgen dafür, dass Smartphones in Zukunft länger einsatzfähig sind. Die neuen Regularien der Europäischen Union sehen vor, dass Handys und schnurlose Telefone ab dem 20. Juni 2025 ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, um eine längere Nutzung zu ermöglichen. Batterien müssen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen. Zudem sind Hersteller dazu verpflichtet, noch sieben Jahre nach Verkaufsende Ersatzteile bereitzustellen und noch mindestens fünf Jahre Betriebssystem-Updates anzubieten.
Neue Smartphones und Tablets müssen ab Juni mit dem sogenannten EPREL-Label versehen werden, das Auskunft über Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit des Geräts geben soll: Dazu zählen Infos wie Akkulaufzeit und –leistung, Energieeffizienzklasse, Reparaturmöglichkeiten und Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie Robustheit.
Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen wird Pflicht
Besitzt du ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage, musst du diese ab dem 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüfen lassen. Laut ADAC muss die Prüfung alle zwei Jahre erneuert werden. Die neue Sicherheitsvorschrift soll dabei helfen, Kochen, Kühlen und Heizen im Camper sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden.
Mutterschutz nach Fehlgeburten wird ausgeweitet
Ab Juni 2025 gibt es neue Regelungen zum Mutterschutz: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben dann Anspruch auf Mutterschutz. Ziel dieser Änderung ist es, Betroffene Zeit zur körperlichen und seelischen Erholung zu gewähren.
Die Länge der Schutzfrist hängt vom Zeitpunkt der Fehlgeburt ab:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: sechs Wochen Mutterschutz
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: acht Wochen Mutterschutz
Höhere Renten werden ab Juni ausgezahlt
Zwar wird die gesetzliche Rente erst zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht, viele Rentner dürften das Plus aber bereits Ende Juni auf ihrem Konto sehen: Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die neue Rente bereits am 30. Juni 2025. Für diejenigen, die ab April 2004 in Rente gegangen sind, wird die höhere Rente erst Ende Juli überwiesen.
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