Nebenkostenprivileg fällt weg
Das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen fällt zum 1. Juli 2024 weg. Das bedeutet, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr automatisch auf Mieter umgelegt werden dürfen. Wenn du zur Miete wohnst, hast du bisher vermutlich in den Nebenkosten pauschal für das Kabelfernsehen gezahlt. Als Mieter kannst du ab jetzt entscheiden, wie du fernsehen möchtest: Ob über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet – die Empfangsart kannst du nun frei wählen. Das bedeutet aber auch, dass du dich selbst darum kümmern musst, ansonsten wirst du die Programme nicht wie gewohnt empfangen können.
Neue Gasverträge werden teurer
Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz führen dazu, dass die sogenannte Gasspeicherumlage von 1,86 Euro/MWh auf 2,50 Euro/MWh steigt. Von dieser Änderung sind allerdings nur Neuverträge betroffen – alte Verträge ändern sich nicht. Warum nicht? Würden Änderungen auf Altverträge umgelegt werden, hättest du ein Sonderkündigungsrecht. Das wollen Energiekonzerne vermeiden. Möchtest du deinen Gasanbieter wechseln, fließt die gestiegene Umlage jedoch in den neuen Vertrag ein. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage findet am 1. Januar 2025 statt.
Hast du aktuell den besten Gastarif? Mit dem Wechselservice kannst du Gasanbieter bequem vergleichen, unkompliziert wechseln und künftig Geld sparen.
Gerüstbau wird eingeschränkt
Bislang durften nicht nur Gerüstbauer sondern auch Handwerker Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Neben Gerüsten für eigene Aufträge waren sie bis dato dazu befähigt, auch für andere Auftraggeber aufzustellen. Das ändert sich nun im Juli 2024. Handwerker, die nicht Gerüstbauer sind, dürfen nur noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen, die sie für ihre eigene Arbeit benötigen. Zudem sind sie dazu berechtigt, Gerüste für nachfolgende Gewerke stehen zu lassen. Das gezielte Aufstellen für Dritte und der Aufbau von Sonderkonstruktionen sind jedoch verboten.
Fristen zur Abgabe der Steuererklärung
Kümmert sich ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein um deine Steuererklärung 2022, muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Die Frist für deine Steuererklärung 2023 endet am 31. August 2024, wenn du sie selbst ausfüllst. Da es sich um einen Samstag handelt, verschiebt sich die Frist auf den 2. September 2024.
Einschränkungen für Glyphosat bleiben bestehen
Die Einschränkungen bei der Nutzung von Glyphosat bleiben ab Juli 2024 bestehen: Das häufig genutzte Pestizid darf nicht im eigenen Garten, in öffentlichen Parks, Naturschutzgebieten oder Wasserschutz- und Heilschutzgebieten eingesetzt werden – also überall dort nicht, wo die Natur besonders sensibel ist.
Solarpflicht wird ausgeweitet
Eine bundesweite Solarpflicht gibt es in Deutschland zwar noch nicht, allerdings werden die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer regelmäßig ausgeweitet: So gilt ab Juli 2024 für alle Eigentümer in Bremen, dass bei einer Dachsanierungen auf geeigneten Dächern auf mindestens 50 Prozent der Fläche Solaranlagen betrieben werden müssen.