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Neues im August 2025: 5 Änderungen, die du kennen solltest


Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Gibt es Regelungen, die deinen Alltag verändern? Wir erklären dir, was sich im August 2025 ändert und welche Fristen und Neuerungen du kennen solltest.

  1. Solarstrom: Einspeisevergütung sinkt ab 1. August erneut 
  2. Neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft 
  3. EU verschärft Sicherheitsvorgaben für internetfähige Geräte 
  4. Digitale Passbilder bei Ausweisdokumenten werden Pflicht 
  5. Für KI-Systeme gelten strengere Transparenzpflichten 

Solarstrom: Einspeisevergütung sinkt ab 1. August erneut 

Nimmst du deine neue Photovoltaikanlage ab August 2025 in Betrieb, erhältst du weniger Geld für deinen Strom. Die Einspeisevergütung wird zum 1. August um 1 Prozent gesenkt. Bis zum 31. Juli gelten für Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) noch 7,94 Cent/kWh bei Teileinspeisung und 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung. 

Für Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp), die ab dem 1. August in Betrieb gehen, gelten: 

  • 7,87 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung 
  • 12,47 Cent pro kWh bei Volleinspeisung 

Für bestehende Anlagen ändert sich nichts. Diese erhalten weiterhin die bei Inbetriebnahme festgesetzte Vergütung für 20 Jahre. Falls du also momentan eine PV-Anlage installierst, lohnt sich schnelles Handeln vor dem 1. August. 

Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben sinkt in sechs Monaten die Vergütung wieder im Februar 2026 um 1 Prozent. 

Neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft 

Ab dem 18. August gilt eine EU-weit einheitliche Regelung zur Entsorgung von Batterien. Damit wird die Rückgabe für dich einfacher und transparenter: Ob kleine Knopfzellen oder große E-Bike-Batterie - künftig kannst du alle Batterien und Akkus kostenlos an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben.  

Neue Batterien müssen zudem mit einem verpflichtenden Qualitätssiegel ausgestattet sein. Schrittweise werden auch QR-Codes auf Akkus und Batterien Pflicht, die Informationen zu Umwelteigenschaften enthalten. Bei neu hergestellten Geräten sollen die Akkus und Batterien ab 2027 durch Verbraucher dann selbst ein- und ausbaubar sein. Dadurch lässt sich beispielsweise die Lebensdauer von Handys erhöhen. 

Die Umsetzung der EU-Verordnung in deutsches Recht verläuft derzeit noch schleppend. Eine Abstimmung über das geplante Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) ist im Bundestag voraussichtlich erst für den 11. September 2025 vorgesehen. 

EU verschärft Sicherheitsvorgaben für internetfähige Geräte 

Ab dem 1. August 2025 gelten in der Europäischen Union strengere Anforderungen an die Cybersicherheit von Geräten mit Internetverbindung wie Bluetooth oder WLAN. Dazu zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Laptops, Smartwatches, Router, smarte Fernseher, kabellose Kopfhörer oder Haushaltsgeräte wie Staubsaugerroboter. Hersteller dürfen solche Geräte künftig nur noch dann auf den Markt bringen, wenn sie bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Hierzu zählen unter anderem die verschlüsselte Datenübertragung und der Schutz vor unbefugtem Zugriff. Mit den Regelungen sollen Verbraucher und Verbraucherinnen besser vor digitalen Risiken geschützt und die IT-Sicherheit gestärkt werden. 

Die neuen Vorgaben gelten nicht nur für alle neuen Produkte, sondern auch für bereits bestehende Modelle, insofern sie nach dem Stichtag weiterhin vertrieben werden. 

Digitale Passbilder bei Ausweisdokumenten werden Pflicht 

Papierfotos für Ausweisdokumente sind ab dem 1. August nicht mehr zulässig. Diese Änderung trat bereits im Mai 2025 in Kraft. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Juli dürfen laut Bundesinnenministerium noch Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Künftig können Bilder für einen neuen Personalausweis oder Reisepass nur noch digital eingereicht werden. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an das Bürgeramt übermittelt werden. Mit der Neuerung sollen Manipulationen verhindert und die Sicherheit der Ausweisdokumente erhöht werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. 

Für KI-Systeme gelten strengere Transparenzpflichten 

Am 2. August 2025 treten neue Regelungen des „EU Artificial Intelligence Act“ für große KI-Modelle wie ChatGPT oder Google Gemini in Kraft. Diese müssen dann umfassende Transparenzpflichten erfüllen und offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Zudem müssen KI-generierte Inhalte und Deep-Fakes künftig gekennzeichnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. 

Auch wenn das Gesetz ab August offiziell in Kraft tritt, gilt zunächst eine Übergangsfrist, in der Anbieter Zeit für technische Anpassungen bekommen. Die behördliche Durchsetzung erfolgt gestaffelt: Ab dem August 2026 gilt sie für neue KI-Modelle, ab August 2027 für bestehende. 

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