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Marktstammdatenregister für PV-Anlagen: Anmeldefrist endet bald


Wer eine Photovoltaik-Anlage hat und diese noch nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, sollte das bald nachholen. Denn die Übergangsfrist läuft Ende Januar 2021 aus. Wenn die Anlage bis dahin nicht eingetragen wird, entfällt die Vergütung für das Einspeisen ins Stromnetz.

  1. Marktstammdatenregister: Ohne Anmeldung keine Vergütung mehr
  2. Separate Anmeldung für Solarstromspeicher im Marktstammdatenregister erforderlich

Wer eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) hat, der muss sich in das Marktstammdatenregister eintragen. Wer das nicht tut, der bekommt bald keine Einspeisevergütung mehr. Die Frist für ältere Anlagen läuft noch bis Ende Januar 2021. Deshalb sollten Besitzer von PV-Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, nun handeln. Daran erinnert das Solar Cluster Baden-Württemberg.

Seit Februar 2019 ist das von der Bundesnetzagentur geführte Marktstammdatenregister online. Es enthält eine umfassende Aufstellung aller stromerzeugenden Anlagen. Die Datenbank sammelt zahlreiche Informationen zum Strommarkt, bündelt diese und ist öffentlich.

Marktstammdatenregister: Ohne Anmeldung keine Vergütung mehr

Eintragen in das Marktstammdatenregister muss sich jeder, der mit einer Anlage Strom erzeugt, die mit dem Netz verbunden ist. Das gilt für PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke, Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Auch, wer seine Anlage bereits im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatte, muss sich im Marktstammdatenregister eintragen. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Daten nicht automatisch.

Die Anmeldung sei jedoch einfach und dauere weniger als eine halbe Stunde, sagt Franz Pöter von Solar Cluster. Viele Eigentümer von PV-Anlagen würden die Nachregistrierungspflicht nicht kennen. Denn auch Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen im Register angemeldet werden.

Separate Anmeldung für Solarstromspeicher im Marktstammdatenregister erforderlich

Mitte November 2020 seien, so das Solar Cluster, rund 300.000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen seien, nicht im Marktstammdatenregister gemeldet gewesen. Wer das nicht bis zum 31. Januar 2021 nachholt, bekommt dann keine Vergütung mehr vom Netzbetreiber für den eingespeisten Solarstrom.

Allerdings bekommen PV-Anlagen-Besitzer die einbehaltenen Vergütungen ausbezahlt, sobald sie sich registrieren. Dennoch sollten sie es nicht auf eine verspätete Anmeldung ankommen lassen. Denn für den Netzbetreiber bedeute das einen hohen Aufwand.

Die Anmeldung für PV-Anlagen ist hingegen kein großer Aufwand. Zunächst müsst ihr ein Benutzerkonto anlegen, euch dann als Anlagenbetreiber registrieren und schließlich eure PV-Anlage.

Für die Registrierung der PV-Anlage solltet ihr die Informationen über das Datum der Inbetriebnahme, die Leistung der Anlage, die Anzahl der Module sowie den Standort und die Adresse bereithalten. Diese Informationen findet ihr im Kaufvertrag der Anlage sowie in den Anmeldepapieren an Bundesnetzagentur und lokalen Netzbetreiber.

Wer zusätzlich zu seiner PV-Anlage einen Solarstromspeicher betreibt, der muss diesen separat auf dem selben Weg im Marktstammdatenregister melden.

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