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Stillstand auf vielen Baustellen: Baufirmen warnen vor Verzögerungen

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Katharina Schneider


Wegen des Coronavirus kommt es in Deutschland zu Bauverzögerungen – für Bauherren eine schwierige Situation. Was sollten sie jetzt tun und wer haftet für den Schaden?

  1. Bauverzögerung: Nicht zu früh zahlen
  2. Wer haftet bei Bauverzögerungen wegen Coronavirus?

Das Coronavirus hat die Welt im Griff. Inzwischen beeinträchtigt es auch das Baugeschehen in Deutschland. Lieferengpässe und Mitarbeiter, die in Quarantäne sind, sorgen für Bauverzögerungen. Das berichtet der Verband Privater Bauherren (VPB), auch der Bauherren-Schutzbund (BSB) veröffentlichte dazu eine Meldung.

Demnach hätten erste Baufirmen ihren Auftraggebern mitgeteilt, dass Technik, die in Asien produziert werde, nicht rechtzeitig geliefert werden kann. Das betrifft vor allem Heizungs-, Elektro- und Lüftungsinstallationstechnik, heißt es vom VPB.

Ein weiterer Grund für Bauverzögerungen: "Montagearbeiter aus dem europäischen Ausland fallen aufgrund der aktuellen Einreisebestimmungen zunehmend aus", sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Bauverzögerung: Nicht zu früh zahlen

Eine Lieferverzögerung könnte sich auf viele andere Schritte im Bau auswirken, sagt Becker weiter. "Kommt es beispielsweise zu Terminverzögerungen bei Rohbauarbeiten, kann der Elektriker nicht beginnen. Die Probleme potenzieren sich."

Alles sei im Augenblick in der Schwebe, sagt VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag: "Wir raten zu Besonnenheit. Bauherren sollten mit ihren Firmen reden."

Wichtig sei ein frühzeitiger Informationsaustausch. Freitag rät: "Weder sollten jetzt spontan Absprachen getroffen werden, die sich später als Anspruchsverzicht, Leistungsminderung oder unnötige Preiserhöhung auswirken." Schon gar nicht sollten Bauherren Miet- oder sonstige Verträge voreilig kündigen oder sich auf vorgezogene Zahlungen einlassen.

Auch der BSB rät Bauherren, nicht erbrachte Leistungen nicht zu bezahlen. Besonders existenzbedrohte Unternehmen könnten jetzt mit Forderungen auf ihre Auftraggeber zukommen. "Bauherren sollten bei ihrem Zahlungsplan den Baufortschritt im Blick behalten."

Eine Überzahlung birgt viele Risiken. BSB-Chef Becker warnt: "Im Falle einer möglichen Insolvenz wäre das zu viel bezahlte Geld weg."

Wer haftet bei Bauverzögerungen wegen Coronavirus?

Sollten Lieferschwierigkeiten von Bauteilen als Grund für Bauverzögerungen genannt werden, sollten Bauherren kritisch nachfragen. Denn sogar Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), erwähnt die "relativ starke Regionalität der Baustoffhersteller zur Versorgung der Baustellen. Die Bauwirtschaft ist vergleichsweise weniger von globalen Lieferketten abhängig."

Unklar ist, was passiert, wenn der Fertigstellungstermin wegen der Bauverzögerung nicht eingehalten werden kann. Denn dann verschieben sich Umzug und eine eventuelle Kündigung einer Mietwohnung. Vom VPB heißt es, dass es nicht klar sei, wer in diesem Fall haftet und ob Bauunternehmen möglicherweise auch Hotelkosten übernehmen müssten.

Schadensersatzansprüche setzen immer Verschulden voraus. Die Beweislast dafür trägt zwar die Baufirma, aber angesichts der Pandemie ist das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar.

Überhaupt muss für Verzug die Leistung erst einmal fällig sein. Seit 2018 muss in Bauträgerverträgen und Verbraucherbauverträgen die Bauzeit angegeben werden. In den Verträgen gibt es aber viele Klauseln, die eine Verlängerung der Bauleistungszeit vorsehen. "Prominentester Vertreter", erläutert Holger Freitag, "ist eine Bauzeitverlängerung für den Fall höherer Gewalt." Auf die könnten sich Baufirmen jetzt möglicherweise berufen.

Hinweis der Redaktion:

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auf einer Corona-Themenseite informiert die Bundesregierung über aktuelle Maßnahmen und Entwicklungen. Passt bitte auf euch und eure Mitmenschen auf! Alles Gute und bleibt gesund! Euer Wohnglück-Team

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