Wer sein Bauland nicht zügig bebaut, soll es verkaufen. Diese Empfehlung hat die Baulandkommission von Horst Seehofer (CSU) in ihrem Abschlussbericht ausgesprochen. Mit der Baupflicht soll der Wohnungsmangel in vielen Kommunen gelindert werden.
"Bauland darf kein Engpass für Wohnen sein" – unter dieser Prämisse nahm die Baulandkommission unter Vorsitz des Bundesinnenministeriums im Herbst 2018 nach dem Wohngipfel der Regierung ihre Arbeit auf. Denn fehlendes Bauland gilt als eines der größten Hindernisse für den dringend erforderlichen Wohnungsbau in Deutschland.
Neun Monate später hat die Expertenkommission ihren achtseitigen Abschlussbericht, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, verabschiedet. Der zentrale Satz darin: "Die Baulandkommission empfiehlt, den Kommunen im Rahmen einer BauGB-Novelle die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, um zielgerichtet auf die Schließung von Baulücken zugunsten des Wohnungsbaus hinzuwirken."
Baupflicht: Im drastischsten Fall droht Enteignung
Konkret würde eine solche Gesetzesverschärfung bedeuten, dass Kommunen Grundstückseignern eine Frist setzen können, in der diese ihre Grundstücke bebauen müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, müssen Eigentümer an Bauwillige verkaufen. Als letztes Mittel können die Kommunen schließlich ein Enteignungsverfahren einleiten.
Damit folgt die Baulandkommission dem Beispiel von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne), der die Baupflicht schon seit längerem in seiner Stadt umsetzen will und damit eine Kontroverse ausgelöst hat. Dabei stützt sich Palmer – und nun auch die Baulandkommission – auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, welcher ein "Baugebot" vorsieht.
Dieses ist bislang indes mit hohen rechtlichen Hürden verbunden. Folgt die Gesetzgebung der Empfehlung der Baulandkommission, die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, wird der Druck auf Grundstückseigner wachsen, brachliegende Flächen künftig auch wirklich zu bebauen.