Einfamilienhaus freistehend in Heinsberg

Balkon/­Terrasse
Einliegerwohnung
Garten/­-mitbenutzung
Gäste WC
Keller
Garage/­Stellplatz

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475.000 €

Kaufpreis

251,67 m²

9 Zi.

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Grundriss

52525 Heinsberg

Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Details

Grundstücksfläche
1.451 m²
Zimmerzahl
9
Haustyp
Einfamilienhaus freistehend
Mieteinnahmen pro Monat
0
Bezugsfrei ab
nach Vereinbarung
Anzahl Schlafzimmer
7
Anzahl Badezimmer
2
Anzahl Garage/ Stellplatz
1
Baujahr
1962

Kosten

Kaufpreis
475.000 €
Käuferprovision
Keine zusätzliche Käuferprovision.
Was kostet dein Umzug?

Stellplätze

Stellplatztyp
Garage
Anzahl
1

Objektbeschreibung

Dieses zentral gelegene Einfamilienhaus in Heinsberg verbindet urbanes Leben mit großzügigem Raumangebot und bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten.


Das Haus, erbaut im charakteristischen Bungalowstil, empfängt Sie mit einem baujahrtypisch einladenden Entree und weitläufigen Wohnflächen, die Ihnen kreativen Gestaltungsfreiraum lassen.


Mit bis zu sieben Schlafzimmern und zwei Bädern bietet es Platz für eine große Familie oder auch für zwei Parteien, wodurch es sich ideal als Zweifamilienhaus eignet. Zwei der Schlafzimmer sowie eines der Badezimmer sind ebenerdig und seniorengerecht angelegt – ideal, um ein generationsübergreifendes Zusammenleben zu ermöglichen oder langfristig einen barrierearmen Wohnkomfort zu genießen.


Die separate Eingangsmöglichkeit eröffnet zudem die Option, Wohnen und Arbeiten unter einem Dach zu vereinen – perfekt für ein Büro oder eine Praxis.


Das helle Wohn-/Esszimmer mit seinen großen Fensterfronten gibt den Blick frei auf den üppig bewachsenen Garten und lässt Sie die Natur zu jeder Jahreszeit genießen.


Die lichtdurchfluteten Räume und der klassische Parkettboden im Erdgeschoss schaffen eine behagliche Atmosphäre, während das Obergeschoss mit ansprechendem Laminat Akzente setzt.


Abgerundet wird das Raumangebot durch eine im Haus integrierte Garage sowie ein großzügiges Carport, das ausreichend Platz für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen bietet.


Dieses Haus vereint komfortables Wohnen und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten im Herzen von Heinsberg – ideal für all jene, die Großzügigkeit und Flexibilität schätzen.


Bausubstanz & Energieausweis

A+

A

B

C

D

E

F

G

242,1 kWh/(m²*a)

H

Baujahr
1962
Wesentlicher Energieträger
OEL
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Ölheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Gültig bis
06.11.2034
Energieeffizienzklasse
G
Endenergiebedarf
242,1 kWh/(m²*a)

Ausstattung

Dieses Einfamilienhaus versprüht den zeitlosen Charme der 1960er Jahre und verbindet diesen mit modernen technischen Neuerungen für ein rundum angenehmes Wohnerlebnis.


Der Parkettboden in den Wohn- und Schlafräumen des Erdgeschosses und das geschmackvolle Laminat im Obergeschoss bilden die Grundlage für eine behagliche Wohnatmosphäre und harmonieren perfekt mit dem charakteristischen Stil des Hauses.


Die isolierverglasten Kunststofffenster, größtenteils 2006 erneuert, tragen entscheidend zur Energieeffizienz und zum Wohnkomfort bei, indem sie Wärme im Winter bewahren und Geräusche dämpfen.


Eine Öl-Heizungsanlage mit integrierter Warmwasserversorgung aus dem Jahr 2007 sichert eine zuverlässige und wohlige Wärme im ganzen Haus.


Auch die Dacheindeckung wurde etwa 2010 modernisiert und rundet das solide Gesamtbild ab.


Die grundlegenden Ausstattungsmerkmale, darunter Installationen und bauliche Details, spiegeln das Baujahr 1962 wider und verleihen dem Haus einen authentischen Charakter.


Hier finden Sie die perfekte Kombination aus traditionellem Charme und funktionaler Ausstattung für zeitgemäßes Wohnen.


Lagebeschreibung

Heinsberg-Stadt, bekannt für seine blendende Mischung aus historischem Charme und moderner Infrastruktur, bietet den Anwohnern eine hohe Lebensqualität. Fußläufig erreichen Sie nicht nur diverse Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf abdecken, sondern auch eine Vielzahl von Cafés und Restaurants, die zum Verweilen einladen.


Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen sind ebenso schnell zu erreichen wie kulturelle Angebote, die das soziale und kulturelle Leben der Stadt bereichern.


Der Standort selbst liegt strategisch günstig, umgeben von gut ausgebauten Verkehrsverbindungen, die eine schnelle Anbindung an die umliegenden Bereiche sowie an größere Städte in der Nähe gewährleisten.


Sonstige Angaben

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Gehminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 8 Fahrradminuten
Realschule - 6 Fahrradminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 6 Gehminuten
Düsseldorf - 52 Fahrminuten
Köln - 70 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten


UNSERE HINWEISE:



  1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

  2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.

  3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.

  4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.


SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:



  • Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.

  • Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.

  • Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.


Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.


Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:



  • Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.

  • Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.


SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.


ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.


UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.


KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.


WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.


Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.



  • Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.

  • Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.

  • Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.


Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.


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Gewerblicher Anbieter

reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH
Heerstr. 44
52525 Waldfeucht

Wohnglück-ID:
Objekt-Nr.:
WGL-415993
5767