Junger Mann mit Brille, der an einem Schreibtisch sitzt und mit geöffnetem Laptop Papierunterlagen durchgeht

| Ratgeber

Mieterhöhung durchführen: Wie Vermieter rechtssicher die Miete erhöhen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Vermieter darfst du die Miete erhöhen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa nach einer Wartefrist von 12 Monaten und unter Einhaltung der gesetzlichen Kappungsgrenze.
  • Die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Eine Mieterhöhung muss schriftlich angekündigt und nachvollziehbar begründet werden.
  • Dein Mieter hat nach Zugang des Schreibens zwei volle Monate Zeit, der Erhöhung zuzustimmen.
  • Stimmt der Mieter nicht zu, kannst du die Zustimmung einklagen.

Das kannst du tun

  • Überprüfe den Mietvertrag auf Sonderregelungen wie Staffelmiete oder Indexmiete. Diese schließen andere Erhöhungsarten oft aus.
  • Rechne nach, ob du die Kappungsgrenze einhältst und wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung ist. Nutze dafür Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten.
  • Formuliere ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen mit klarer Begründung und Angabe der neuen Miete, am besten mit Verweis auf rechtlich anerkannte Grundlagen.
  • Notiere dir genau, wann du das Schreiben verschickt hast. Das bestimmt, wann die neue Miete wirksam wird.
  • Nutze unsere Partnerschaft mit Vermieterwelt auf Wohnglück.de, um Vorlagen, Rechentools und weitere Hilfen für deine Mieterhöhung zu bekommen.

Die laufenden Kosten steigen oder vergleichbare Wohnungen sind deutlich teurer – aber du bist unsicher, ob du die Miete deiner Immobilie anpassen darfst? Viele Vermieter stehen irgendwann vor dieser wirtschaftlichen Frage. Wie viel darfst du verlangen? Welche Fristen musst du einhalten und wie formulierst du eine Mieterhöhung? In diesem Ratgeber erfährst du, was rechtlich gilt, wie du eine Erhöhung sauber durchführst und was passiert, falls dein Mieter nicht zustimmt.

Wann darfst du die Miete erhöhen?

Da du diesen Artikel liest, ahnst du es als Vermieter wahrscheinlich schon: Du kannst die Miete nicht einfach nach Gefühl anheben. Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, wann du die Miete erhöhen darfst und wann nicht. Damit du eine Mieterhöhung rechtssicher durchführen kannst, musst du bestimmte Regeln beachten.

1. Mietvertrag prüfen: Was steht drin?

Wirf zuerst einen genauen Blick in den Mietvertrag. Dort findest du oft Hinweise auf die Art der Miete.

  • Staffelmiete: Die Miete steigt automatisch in festgelegten Zeitabständen und Beträgen. Du brauchst keine zusätzliche Mieterhöhung – und darfst auch keine verlangen.
  • Indexmiete: Die Miete orientiert sich am Verbraucherpreisindex und wird je nach Inflation angepasst. Auch hier ist eine zusätzliche Erhöhung über die Vergleichsmiete nicht erlaubt.
  • Freie Miete mit Anpassung nach Vergleichsmiete: Nur wenn keine Staffel- oder Indexmiete vereinbart ist, kannst du die Miete nach Paragraf 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben.

2. Vergleichsmiete beachten: Wo liegt das ortsübliche Niveau?

Du darfst die Miete nur dann erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Um diese festzustellen, hast du drei Möglichkeiten:

  • Mietspiegel: Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen qualifizierte Mietspiegel. Darin findest du Richtwerte für verschiedene Wohnungstypen, Größen und Lagen.
  • Vergleichswohnungen: Du kannst mindestens drei Wohnungen heranziehen, die in Größe, Lage, Ausstattung und Zustand vergleichbar sind.
  • Sachverständigengutachten: Ein Gutachter kann den Wert deiner Wohnung unabhängig ermitteln, wenn es keinen Mietspiegel gibt oder du besonders sichere Zahlen brauchst.

Wichtig: Auch wenn du modernisiert hast, darf die neue Miete nicht über die Vergleichsmiete hinausgehen – es sei denn, du begründest die Erhöhung mit den Modernisierungskosten (dazu später mehr).

3. Wartefrist berücksichtigen: Sind 12 Monate vorbei?

Nach dem Einzug deines Mieters oder nach der letzten Mieterhöhung musst du mindestens 12 Monate warten. Erst danach darfst du eine neue Erhöhung ankündigen. Die Miete selbst darf frühestens 15 Monate nach der letzten Anpassung steigen. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Kombination von Wartefrist und Zustimmungsfrist.

Beispiel: Du hast die Miete zum 1. März 2025 erhöht. Dann darfst du frühestens am 1. März 2026 ein neues Erhöhungsverlangen abschicken. Die neue Miete kann dann ab Juni 2026 gelten.

4. Kappungsgrenze einhalten

Die sogenannte Kappungsgrenze bestimmt, wie stark du die Miete in einem bestimmten Zeitraum anheben darfst. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent steigen. Dies gilt unabhängig von einer höheren Vergleichsmiete.

In einigen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – viele Großstädte gehören dazu – liegt die Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent. Ob deine Region dazu zählt, kannst du bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen. Alternativ findest du viele Infos auch im lokalen Mietspiegel.

5. Nur Nettokaltmiete erhöhen

Wenn du die Miete erhöhst, bezieht sich das nur auf die Nettokaltmiete, also den reinen Betrag ohne Nebenkosten. Betriebskosten oder Heizkosten kannst du nur anpassen, wenn sie tatsächlich gestiegen sind. Auch das musst du separat begründen.

Was ist mit Mietpreisbremse und Mietendeckel?

Der Mietendeckel, wie er zum Beispiel in Berlin kurzzeitig bestand, wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist aktuell nicht gültig.

Die Mietpreisbremse gilt nur bei neuen Mietverträgen, wenn du deine Wohnung also neu vermietest. Dann darf die neue Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es sei denn, es gibt eine gesetzlich anerkannte Ausnahme (etwa eine umfassende Modernisierung).

Bei laufenden Mietverhältnissen greift die Mietpreisbremse nicht. Hier gelten die bereits erwähnten Regeln zur Kappungsgrenze und zur Vergleichsmiete.

Beispielrechnung: So kannst du deine Mieterhöhung konkret berechnen

Wie viel darfst du verlangen? Mit einem einfachen Rechenweg kannst du prüfen, ob deine geplante Erhöhung im Rahmen liegt.

Ausgangslage

  • Wohnfläche: 80 m²
  • aktuelle Nettokaltmiete: 720 Euro
  • aktuelle Miete pro Quadratmeter: 9,00 Euro
  • zulässige Kappungsgrenze in deiner Region: 20 Prozent

Schritt 1: Vergleichsmiete ermitteln

Du ziehst den örtlichen Mietspiegel heran und stellst fest: Für vergleichbare Wohnungen (Größe, Lage, Baujahr, Ausstattung) liegt der Mittelwert bei 10,50 Euro/m².

Neue mögliche Miete laut Vergleichsmiete: 80 m² × 10,50 Euro = 840 Euro

Schritt 2: Kappungsgrenze berechnen

Die aktuelle Miete beträgt 720 Euro. Bei einer zulässigen Erhöhung von 20 Prozent darf die neue Miete höchstens betragen: 720 Euro × 1,20 = 864 Euro

(In Regionen mit Kappungsgrenze von 15 Prozent: 720 Euro × 1,15 = 828 Euro)

Schritt 3: Erhöhung festlegen

Da die Vergleichsmiete bei 840 Euro liegt, und die 20 Prozent-Kappung sogar bis 864 Euro erlaubt, kannst du die Miete auf bis zu 840 Euro anheben – vorausgesetzt, dein Mieter stimmt zu.

(Falls deine Region die 15 Prozent-Grenze anwendet, ist bei 828 Euro Schluss, auch wenn die Vergleichsmiete höher liegt.)

Wie begründest du eine Mieterhöhung richtig?

Du darfst die Miete nur erhöhen, wenn du einen nachvollziehbaren Grund angibst. Ohne Begründung ist dein Erhöhungsverlangen unwirksam, selbst wenn du alle Fristen und Obergrenzen einhältst. Wichtig ist also nicht nur was du verlangst, sondern warum du es tust. Hier erfährst du, welche Begründungen zulässig sind:

Vergleichsmiete laut Mietspiegel

Der einfachste Weg zur Begründung führt über den qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde. Dieser zeigt dir auf einen Blick, welche Miete für Wohnungen mit vergleichbarer Größe, Lage, Ausstattung und Baujahr als ortsüblich gilt.

Tipp: In vielen Mietspiegeln findest du auch Zu- und Abschläge, zum Beispiel für Balkone, neue Heizungen oder eine besonders gute Lage. So kannst du die Vergleichsmiete sehr genau berechnen.

Vergleichswohnungen

Wenn es keinen passenden Mietspiegel gibt oder du ihn nicht nutzen möchtest, kannst du mindestens drei Wohnungen nennen, die deiner Wohnung in wichtigen Punkten ähneln:

  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Ausstattung
  • Lage

Wo findest du Vergleichswohnungen?

Viele Vermieter orientieren sich an öffentlich zugänglichen Immobilienportalen. Dort findest du aktuelle Inserate mit Wohnungsdaten und Mietpreisen. Achte aber darauf, dass du tatsächlich vermietete Wohnungen angibst, nicht nur Angebotspreise. Diese gelten rechtlich nicht als Vergleichsmiete. In manchen Fällen helfen auch Makler oder Hausverwaltungen weiter.

Notiere dir die Adressen, die aktuelle Miete und alle Vergleichsmerkmale. Je konkreter und nachvollziehbarer deine Angaben sind, desto besser. Bei Streitigkeiten solltest du die Angaben belegen können, etwa mit Exposé-Auszügen oder Vermieterbestätigungen.

Tipp: Wenn du mehrere Wohnungen vermietest, kannst du auch eigene Objekte als Vergleichsgrundlage nehmen – vorausgesetzt, sie liegen in derselben Region und sind in Ausstattung und Größe vergleichbar.

Sachverständigengutachten

Ein Gutachten vom Immobiliensachverständigen kann sinnvoll sein, wenn du besonders abgesichert sein willst, zum Beispiel bei hohen Mieten oder in kleinen Orten ohne Mietspiegel. Das Gutachten zeigt schwarz auf weiß, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung liegt.

Beachte: Gutachten kosten zwar mehrere hundert Euro, geben dir aber rechtliche Sicherheit.

Sonderfall: Was gilt bei Mieterhöhung nach Modernisierung?

Wenn du deine Immobilie kürzlich modernisiert hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten anteilig auf die Miete umlegen – das geht auch zusätzlich zur Vergleichsmiete. In diesem Fall greifen nicht die Regeln aus Paragraf 558 BGB für eine „normale“ Mieterhöhung, sondern Paragraf 559 BGB.

Dabei musst du deinem Mieter genau auflisten, welche Maßnahmen du durchgeführt hast und wie sich die Kosten zusammensetzen.

Was zählt als Modernisierung – und was nicht?

Nicht jede bauliche Veränderung rechtfertigt eine Mieterhöhung. Es muss sich um Maßnahmen handeln, die:

  • den Gebrauchswert der Wohnung dauerhaft erhöhen (neues Bad, Einbauküche, Balkon)
  • die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessern (Barrierefreiheit, Fahrstuhl)
  • Energie oder Wasser einsparen (Wärmedämmung, neue Fenster, moderne Heizungsanlage)

Wichtig: Reparaturen oder Instandhaltungen zählen nicht als Modernisierung. Wenn du zum Beispiel defekte Fenster ersetzt, darfst du dafür keine Mieterhöhung verlangen, es sei denn, du hast die Fenster zusätzlich besser gedämmt oder hochwertiger ersetzt.

So rechnest du die Mieterhöhung nach Modernisierung aus

Du darfst maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Nettokaltmiete umlegen. Dabei zählen nur die tatsächlich entstandenen, umlagefähigen Kosten. Förderungen und Zuschüsse (etwa durch die KfW oder BAFA) musst du abziehen. Auch Kosten für Instandhaltung darfst du nicht einrechnen.

Die Mieterhöhung ist zusätzlich gedeckelt nach Paragraf 559 Abs. 3a BGB:

  • max. 3 Euro pro Quadratmeter, wenn die bisherige Miete über 7 Euro/m² liegt
  • max. 2 Euro pro Quadratmeter, wenn die bisherige Miete unter 7 Euro/m² liegt

Diese Grenze gilt pro Zeitraum von 6 Jahren.

Beispiel: Du investierst (ohne Fördermittel) 20.000 Euro in eine neue Heizungsanlage, die den Energieverbrauch der Wohnung deutlich senkt. Dann darfst du jährlich maximal 1.600 Euro (8 Prozent von 20.000) zusätzlich zur bisherigen Miete verlangen. Das entspricht rund 133 Euro pro Monat. Aber diese rechnerische Mieterhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet– also 2 oder 3 Euro pro Quadratmeter (je nach bisheriger Miethöhe) innerhalb von 6 Jahren.

Dein Mieter kann die Mieterhöhung nicht ablehnen, wenn sie rechtlich korrekt ist, aber unter bestimmten Bedingungen Härtefallgründe geltend machen (etwa bei unzumutbarer finanzieller Belastung). In diesem Fall prüft ein Gericht, ob und in welchem Umfang du die Erhöhung durchsetzen darfst.

Kappungsgrenze gilt nicht bei Modernisierungserhöhung

Die Kappungsgrenze von 15 oder 20 Prozent gilt nicht, wenn du die Miete wegen einer Modernisierung erhöhst. Trotzdem solltest du prüfen, ob deine Mieter die Erhöhung stemmen können, besonders bei größeren Summen.

Was gilt bei gestiegenen Betriebskosten?

Nicht jede Erhöhung rund um die Miete läuft über das Mietrecht und Paragraf 558 oder 559 BGB. Manchmal steigen einfach die laufenden Kosten – etwa für Wasser, Müllabfuhr oder Heizöl. Diese Mehrkosten kannst du gemäß Paragraf 560 BGB an deine Mieter weitergeben, wenn ihr das im Mietvertrag so vereinbart habt.

Beachte: Eine Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlung ist keine klassische Mieterhöhung.

Nur bei verbrauchsabhängiger Abrechnung möglich

Du darfst die Betriebskosten nur erhöhen, wenn ihr im Mietvertrag eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart habt. Bei einer Pauschale (also einem festen Betrag ohne Abrechnung) kann eine Anpassung nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen ist oder beide Parteien einer Änderung zustimmen.

Voraussetzung: vollständige Betriebskostenabrechnung

Bevor du die Vorauszahlung anpassen kannst, musst du deinem Mieter eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Jahr vorlegen. Diese Abrechnung muss transparent zeigen:

  • welche Kosten angefallen sind
  • welcher Anteil auf deine Mieter entfällt
  • wie viel sie bereits gezahlt haben
  • ob eine Nachzahlung nötig ist

Nur wenn sich aus der Abrechnung ergibt, dass dein Mieter zu wenig gezahlt hat, kannst du die monatliche Vorauszahlung erhöhen, in angemessenem Rahmen.

Beispiel: Deine Abrechnung zeigt eine Nachzahlung von 240 Euro, also 20 Euro pro Monat. Du kannst die monatliche Vorauszahlung künftig um diesen Betrag erhöhen, zusätzlich zur Nachforderung.

Die Anpassung gilt erst ab dem Monat nach Zugang des Schreibens, nicht rückwirkend – und sie ist nur zulässig, wenn du die Frist für die Abrechnung eingehalten hast: Du musst die Betriebskosten spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen, sonst verlierst du den Anspruch auf Nachzahlung und Erhöhung.

Unterschied zwischen regulärer Mieterhöhung und Betriebskostenerhöhung

Übersicht über den Unterschied zwischen regulärer Mieterhöhung und Betriebskostenerhöhung
 MieterhöhungBetriebskostenerhöhung
BezugsgrößeVergleichsmiete oder Modernisierungtatsächlicher Verbrauch/Kosten
Formschriftlich mit Begründungformloses Schreiben auf Basis der Abrechnung
Zustimmung erforderlichjanein
Kappungsgrenzegiltgilt nicht
RechtsgrundlageParagrafen 558–559 BGBParagraf 560 BGB

Wie kündigst du eine Mieterhöhung korrekt an?

Ohne formgerechte Ankündigung bleibt deine Mieterhöhung wirkungslos. Es reicht nicht, deinem Mieter mündlich Bescheid zu geben oder eine formlose Nachricht per Messenger zu schreiben. Du musst die Mieterhöhung schriftlich ankündigen, begründen und eine Zustimmung einholen.

Schriftform: Du brauchst ein offizielles Schreiben

Dein Mieterhöhungsverlangen musst du in Textform übermitteln – also zum Beispiel als klassischer Brief oder als PDF per E-Mail, wenn das im Mietverhältnis üblich ist. Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, wann du das Schreiben verschickt hast, beziehungsweise ob und wann dein Mieter das Schreiben erhalten hat. Ein Einwurfeinschreiben oder ein persönlich übergebener Brief mit Unterschrift auf einer Kopie sind daher sinnvoll.

Diese Inhalte gehören in dein Schreiben

Damit dein Mieter die Erhöhung prüfen kann, musst du das Schreiben klar und vollständig formulieren – mit diesen Angaben:

  • Höhe der aktuellen Miete (netto, ohne Betriebskosten)
  • Höhe der neuen Miete (ebenfalls Nettokaltmiete, absolut und pro Quadratmeter)
  • Begründung der Erhöhung, etwa durch Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten
  • Verweis auf Paragraf 558 BGB, wenn du dich auf die ortsübliche Vergleichsmiete beziehst
  • Bitte um Zustimmung zur Erhöhung
  • Frist zur Zustimmung (dein Mieter hat zwei Monate Zeit)

Wann die neue Miete gilt

Der früheste Zeitpunkt, ab dem die neue Miete fällig wird, hängt vom Zeitpunkt der Zustellung ab. Erst zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens darf die Erhöhung wirksam werden – vorausgesetzt, dein Mieter stimmt rechtzeitig zu.

Beispiel: Du verschickst das Schreiben am 12. Februar. Dann kann die Mieterhöhung frühestens zum 1. Mai wirksam werden, sofern dein Mieter bis spätestens 30. April zustimmt.

Wie reagieren Mieter auf Erhöhungsverlangen – und was tun bei Ablehnung?

Sobald dein Mieter das Schreiben zur Mieterhöhung bekommt, beginnt für ihn eine Prüffrist von 2 vollen Monaten. In dieser Zeit kann er zustimmen, ablehnen oder gar nicht reagieren. Du solltest deshalb wissen, was in jedem dieser Fälle passiert und wie du dich vorbereitest.

1. Zustimmung: Alles läuft nach Plan

Stimmt dein Mieter der Mieterhöhung innerhalb der Frist zu, wird die neue Miete ab dem im Schreiben genannten Zeitpunkt fällig. Du brauchst keine separate Vereinbarung, die schriftliche Zustimmung (oder ein stillschweigendes Einverständnis) reicht aus.

Tipp: Bewahre die Zustimmung auf. Im Streitfall kannst du so belegen, dass die Mieterhöhung wirksam wurde.

2. Keine Reaktion: Was passiert, wenn dein Mieter schweigt?

Bleibt eine schriftliche Antwort aus, kann trotzdem eine stillschweigende Zustimmung vorliegen: Zahlt dein Mieter die erhöhte Miete ab dem genannten Datum vollständig und ohne Widerspruch, gilt das als Zustimmung.

Zahlt er aber weiter nur den alten Betrag, musst du aktiv werden. Denn ohne Zustimmung ist die Mieterhöhung nicht automatisch gültig, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Ablehnung: Wenn dein Mieter nicht zustimmt

Lehnt dein Mieter die Erhöhung ausdrücklich ab oder reagiert er nicht und zahlt weiterhin die alte Miete, hast du die Möglichkeit, eine Zustimmungsklage beim Amtsgericht einzureichen. Das musst du innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist tun.

Wichtig ist, dass du alle Unterlagen sorgfältig aufbewahrst:

  • dein Mieterhöhungsschreiben
  • Nachweis über den Zugang
  • Begründung (wie Mietspiegel oder Vergleichswohnungen)
  • eventuelle Kommunikation mit dem Mieter

Ein Gericht prüft, ob deine Forderung gerechtfertigt ist. Hast du sauber gearbeitet und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, stehen deine Chancen gut.

Hinweis: Viele Mieter stimmen zu, wenn das Schreiben klar und gut begründet ist. Oft kannst du Missverständnisse vermeiden, wenn du dein Vorgehen offen erklärst. Du darfst wirtschaftlich denken – aber dein Mieter hat das Recht auf Nachvollziehbarkeit. Gib deinem Mieter daher die Möglichkeit, bei Unklarheiten nachzufragen. Das verringert Konfliktpotenzial.

Vorlage für dein Mieterhöhungsschreiben – so formulierst du rechtssicher

Du hast alle Voraussetzungen geprüft, die neue Miete berechnet und einen geeigneten Zeitpunkt gewählt? Dann brauchst du jetzt ein rechtssicheres Schreiben, mit dem du die Mieterhöhung ankündigst und begründest.

Damit du nichts vergisst, findest du hier eine Musterformulierung, die du individuell anpassen kannst, je nachdem, ob du dich auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten beziehst.

Muster: Mieterhöhung auf Grundlage des Mietspiegels

Betreff: Mieterhöhung nach § 558 BGB – Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Sehr geehrter Herr Mustermann,

aktuell beträgt die monatliche Nettokaltmiete Ihrer Wohnung in der Beispielstraße 12, 3. OG rechts, 720 Euro. Ich möchte diese Miete zum 1. Juni 2026 auf 840 Euro erhöhen.

Grundlage für diese Anpassung ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Beispielstadt in der Fassung vom März 2025. Die für Ihre Wohnung relevante Spanne im Mietspiegel liegt bei 9,90 bis 11,20 Euro/m².

Mit der vorgeschlagenen neuen Miete von 10,50 Euro/m² bleibt die Erhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bitte Sie daher, der Mieterhöhung bis zum 30. April 2026 zuzustimmen.

Bitte teilen Sie mir Ihre Zustimmung schriftlich mit.

Freundliche Grüße

Max Vermieter

Muster: Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen

Betreff: Mieterhöhung gemäß § 558 BGB – Vergleichswohnungen

Sehr geehrte Frau Beispiel,

die aktuelle Nettokaltmiete Ihrer Wohnung in der Musterstraße 3 beträgt 620 Euro. Zum 1. Mai 2026 soll sie auf 680 Euro steigen.

Zur Begründung dieser Anpassung führe ich folgende drei vergleichbare Wohnungen an:

  1. Beispielstraße 14, 2. OG links, Frau Musterfrau – 75 m² – 9,10 Euro/m²
  2. Musterallee 8, 1. OG mitte, Herr Mieter – 78 m² – 8,90 Euro/m²
  3. Ringweg 22, EG rechts, Herr Mustermann – 74 m² – 9,00 Euro/m²

Die Wohnungen sind hinsichtlich Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage mit Ihrer Wohnung vergleichbar. Die vorgeschlagene Miete liegt im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bitte um Ihre Zustimmung bis zum 31. März 2026.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Was du beachten solltest

  • Versende das Schreiben per Einwurfeinschreiben oder übergib es persönlich mit Empfangsbestätigung.
  • Achte auf alle Pflichtangaben, wie neue und alte Miete, Quadratmeterpreis, Begründung, Paragraf, Zustimmungsfrist.
  • Nur wenn das Schreiben rechtzeitig zugeht, kann die Miete zum gewünschten Termin steigen.

Noch einfacher: Mieterhöhung durchsetzen mit Vermieterwelt

Wenn du dir eigenhändige Formulierungen sparen willst, nutze unseren Service mit Vermieterwelt. Dort findest du alles, um eine Mieterhöhung korrekt und effizient umzusetzen.

Wie gehst du bei einer einvernehmlichen Mieterhöhung vor?

Nicht jede Mieterhöhung muss streng nach Gesetz mit Fristen, Paragrafen und formellen Schreiben ablaufen. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Mieter hast, könnt ihr euch auch einvernehmlich auf eine neue Miete einigen. Dies gelingt über eine frei ausgehandelte Vereinbarung. Sie ist immer dann möglich, wenn beide Seiten zustimmen, ganz ohne Begründung, Wartefrist oder Kappungsgrenze.

Das heißt: Ihr könnt gemeinsam jede beliebige Miethöhe und jeden Zeitpunkt vereinbaren, solange keine rechtlichen Sonderregelungen dagegensprechen (zum Beispiel eine Mietpreisbremse bei Neuvermietung). Auch einvernehmliche Mieterhöhungen dürfen zudem nicht wucherhaft oder sittenwidrig sein (mehr als 20 bis 50 Prozent über Ortsniveau ohne nachvollziehbare Gründe).

Wann lohnt sich dieser Weg für dich?

Eine einvernehmliche Erhöhung eignet sich besonders, wenn …

  • du ein vertrauensvolles Mietverhältnis pflegst
  • die bisherige Miete deutlich unter dem Durchschnitt liegt
  • du schnell und ohne Streit eine Anpassung erreichen willst
  • dein Mieter von selbst eine Anpassung vorgeschlagen hat

Auch wenn du mehrere kleine Erhöhungen in kurzen Abständen planst, kann ein Gespräch auf Augenhöhe oft mehr erreichen als ein offizielles Schreiben.

So gehst du vor

  1. Sprich deinen Mieter persönlich oder telefonisch an. Erkläre nachvollziehbar, warum du die Miete anpassen möchtest, etwa aufgrund gestiegener Kosten, Vergleichsmiete, Werterhalt.
  2. Findet gemeinsam eine angemessene neue Miete. Oft hilft ein konkreter Vorschlag mit Begründung.
  3. Haltet eure Einigung schriftlich fest. Am besten in Form eines kurzen Nachtrags zum Mietvertrag, mit Datum, neuer Miete, Wirksamkeit und Unterschriften beider Seiten.

Wenn dein Mieter deine Beweggründe versteht und sich ernst genommen fühlt, klappt eine Erhöhung oft reibungslos. Du sparst dir Formalitäten, Fristen und mögliche Klagen.

Fazit: Zwischen Fairness und Wirtschaftlichkeit – Deine Rolle als Vermieter

Als Vermieter trägst du Verantwortung, nicht nur für die Immobilie, sondern auch für das Verhältnis zu deinem Mieter. Eine Mieterhöhung ist daher kein reiner Verwaltungsakt. Sie sollte wirtschaftliche Interessen idealerweise mit sozialer Fairness in Einklang bringen. Denn am Ende geht es nicht nur darum, den maximalen Mietzins zu erzielen, sondern auch darum, das Mietverhältnis langfristig stabil und tragfähig zu gestalten.

Häufige Fragen rund um Mieterhöhungen

Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Mieterhöhung?

Die rechtlichen Grundlagen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch, vor allem in den Paragrafen 558 bis 561 BGB. Wenn du die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchtest, gilt Paragraf 558. Bei Mieterhöhungen nach Modernisierung greift Paragraf 559. Wenn ihr eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart habt, gelten die Regelungen aus Paragraf 557a oder 557b. Für die Anpassung von Betriebskosten ist Paragraf 560 BGB entscheidend.

Welche Fristen müssen bei einer Mieterhöhung eingehalten werden?

Bevor du eine Mieterhöhung verlangen darfst, musst du eine Wartefrist von 12 Monaten einhalten, seit der letzten Erhöhung oder seit dem Einzug deines Mieters. Nach dem Versand des Mieterhöhungsschreibens beginnt eine Zustimmungsfrist von 2 Kalendermonaten. Die erhöhte Miete kann dann frühestens zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens fällig werden. Wenn dein Mieter nicht zustimmt, kannst du innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Frist Klage auf Zustimmung einreichen.

Wie kann ich eine Mieterhöhung korrekt ankündigen?

Du musst die Mieterhöhung schriftlich ankündigen, als Brief oder in anderer Textform, solange du den Zugang nachweisen kannst. Dein Schreiben muss die bisherige Miete, die neue Miete, den Zeitpunkt der Erhöhung und die Begründung enthalten. Außerdem musst du deinen Mieter zur Zustimmung auffordern und die Frist dafür nennen. Ohne diese Angaben ist die Mieterhöhung rechtlich nicht wirksam.

Welche Gründe können für eine Mieterhöhung angegeben werden?

Du kannst die Miete erhöhen, wenn du sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchtest. Dafür brauchst du eine Begründung über den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Weitere zulässige Gründe sind Modernisierungsmaßnahmen, bei denen du einen Teil der Kosten auf die Miete umlegst, sowie gestiegene Betriebskosten, wenn ihr eine Abrechnung mit Vorauszahlung vereinbart habt. Bei Staffel- oder Indexmieten steigt die Miete automatisch; das ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Wie wird die Höhe der Mieterhöhung berechnet?

Die neue Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gleichzeitig musst du die Kappungsgrenze einhalten: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete in der Regel um maximal 20 Prozent steigen, in manchen Regionen nur um 15 Prozent. Du vergleichst also die aktuelle Nettokaltmiete mit der Vergleichsmiete und prüfst dann, ob die geplante Erhöhung innerhalb dieser Grenze liegt. Bei einer Erhöhung wegen Modernisierung darfst du zusätzlich 8 Prozent der umlagefähigen Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen.

Wie mache ich eine Mieterhöhung richtig?

Du gehst Schritt für Schritt vor: Zuerst prüfst du, ob du überhaupt erhöhen darfst, also ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann berechnest du die neue Miete auf Grundlage der Vergleichsmiete und der Kappungsgrenze. Anschließend verfasst du ein formgerechtes Schreiben, in dem du alle nötigen Angaben machst und deinen Mieter zur Zustimmung aufforderst. Achte darauf, die Fristen einzuhalten. Wenn dein Mieter nicht zustimmt, kannst du vor Gericht gehen.

Wie rechne ich eine Mieterhöhung aus?

Zuerst ermittelst du die ortsübliche Vergleichsmiete, entweder über den Mietspiegel, 3 vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten. Dann berechnest du die neue Miete auf dieser Basis. Zusätzlich prüfst du, wie viel du maximal erhöhen darfst, ohne die Kappungsgrenze zu überschreiten.

Wie kann ich eine Mieterhöhung vereinbaren?

Du kannst eine Mieterhöhung entweder formell nach den gesetzlichen Vorgaben durchsetzen oder einvernehmlich mit deinem Mieter vereinbaren.

Wann darf ich als Vermieter die Miete erhöhen?

Du darfst die Miete erhöhen, wenn du bestimmte Bedingungen einhältst. Die letzte Mieterhöhung oder der Einzug deines Mieters muss mindestens 12 Monate zurückliegen. Die aktuelle Miete muss unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und du darfst die Kappungsgrenze von 15 oder 20 Prozent in 3 Jahren nicht überschreiten. Außerdem darfst du nur die Nettokaltmiete erhöhen, nicht die Betriebskosten. Wenn du modernisiert hast, darfst du unabhängig von der Vergleichsmiete zusätzlich einen Anteil der Kosten aufschlagen.

Wie viel Mieterhöhung darf ein Vermieter verlangen?

Das hängt von zwei Faktoren ab: der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Kappungsgrenze. Du darfst die Miete so weit erhöhen, wie es die Vergleichsmiete erlaubt – aber nicht mehr als 20 Prozent in 3 Jahren (in vielen Städten nur 15 Prozent). Selbst wenn die Vergleichsmiete höher liegt, begrenzt die Kappungsgrenze deinen Spielraum. Nur bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung kannst du darüber hinausgehen. Wichtig ist immer: Du musst die Erhöhung gut begründen und korrekt ankündigen.

Illustration eines Laptops und Smartphones, die in Form eines pinken Briefumschlags Post erhalten

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