Etagenwohnung in Überlingen
289.000 €
Kaufpreis
55 m²
2 Zi.
Gewerblicher Anbieter
PFAFF Immobilien - Zuhause ankommen!
Fritz-Reichle-Ring 6b
78239 Radolfzell
Details
Stellplätze
Objektbeschreibung
Zuhause ankommen in Überlingen in der Rauensteinstraße! Diese charmante 2 Zi.-Wohnung steht aktuell leer und kann nun neu und attraktiv vermietet werden.
Oder Sie investieren in Ihr erstes Eigenheim? Es gibt viele Möglichkeiten.
Eine Einbauküche und ein Stellplatz runden dieses Angebot ab. Die Wohnung wurde in 2016 umfassend modernisiert und befindet sich in einem gepflegten Zustand.
Von dem monatlichen Hausgeld in Höhe von 325 € fliessen 84 € in die Instandhaltungsrücklage.
Bausubstanz & Energieausweis
A+
A
B
C
D
E
193 kWh/(m²*a)
G
H
Lagebeschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Lebensmittelpunkt – in einer der schönsten Städte am Bodensee! Überlingen vereint mediterranes Lebensgefühl mit erstklassiger Wohnqualität und einem Hauch Urlaubsflair – das ganze Jahr über.
Objekthighlights:
Ruhige, gewachsene Wohnlage in Seenähe
Lichtdurchflutete Räume mit durchdachtem Grundriss
Großzügiger Garten / Balkon / Terrasse (je nach Immobilie)
Hochwertige Ausstattung mit liebevollen Details
Ideal für Familien, Paare oder als stilvolles Feriendomizil
Lage, Lage, Lebensqualität:
Überlingen begeistert mit historischem Altstadtflair, einer belebten Seepromenade, charmanten Cafés und kurzen Wegen zur Natur. Ob Spaziergänge am Wasser, Wochenmarktbesuche oder ein Sprung in den See – hier genießen Sie eine Lebensqualität, die ihresgleichen sucht. Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind bequem erreichbar – ebenso der Bahnhof und die Anbindung zur B 31.
Sonstige Angaben
PFAFF Immobilien - Zuhause ankommen! ist Mitglied im BFVI und Markt-Experte in der Region Hegau-Bodensee. Zusätzlich sind von der DIA zertifiziert. Alle Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers. Für die Richtigkeit werden keine Gewähr und Haftung übernommen. Bitte nennen Sie uns bei Anfragen Ihre vollständigen Kontaktdaten mit Adresse und Telefonnummer, da wir vom Eigentümer beauftragt sind, keine Informationen anonym zu versenden.
Als Immobilienmaklerunternehmen ist PFAFF Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Die Maklerprovision ist sofort nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
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